Baden-Württemberg

Landesverwaltungsgesetz

Artikel 4 des Gesetzes vom 14.10.2008 (GBl. S. 313), in Kraft getreten am 01.01.2009

zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.05.2019 (GBl. S. 161) m.W.v. 01.01.2020

Erster Teil

§ 1 Geltungsbereich und Gliederung der Verwaltungsbehörden

Zweiter Teil

§ 2 Dienst- und Fachaufsicht

§ 3 Inhalt der Dienst- und der Fachaufsicht

§ 4 Aufgabenübertragung

§ 5 Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden

§ 6 Verwaltungsdaten

Dritter Teil
Erster Abschnitt

§ 7 Einteilung

§ 8 Aufgaben

§ 9 Änderung der Geschäftsbereiche der Ministerien

Zweiter Abschnitt
Erster Unterabschnitt

§ 10 Allgemeine Verwaltungsbehörden

Zweiter Unterabschnitt

§ 11 Regierungsbezirke und Regierungspräsidien

§ 12 Gebiet der Regierungsbezirke

§ 13 Aufgaben

§ 14 Aufsicht

Dritter Unterabschnitt

§ 15 Aufgabenzuweisung, Gebühren und Auslagen

§ 16 Gemeinsame Durchführung von Aufgaben

§ 17 Verwaltungsgemeinschaften

§ 18 Aufgaben

§ 19 Zuständigkeit der Großen Kreisstädte und der Verwaltungsgemeinschaften

§ 20 Aufsicht über die Landratsämter

§ 21 Aufsicht über die Stadtkreise, Großen Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften

§ 22 Vorgaben zum Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung

Dritter Abschnitt

§ 23 Einteilung

§ 24 Aufgaben

§ 25 Errichtung, Aufhebung, Sitz und Bezirk

§ 26 Aufsicht über die besonderen Verwaltungsbehörden

Vierter Teil

§ 27 Verhältnis zum Polizeigesetz

§ 28 Verwaltungsvorschriften

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