Landesverwaltungsgesetz

   Vierter Teil - Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 27 - 28)   
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Textdarstellung

  

§ 27
Verhältnis zum Polizeigesetz

Die Bestimmungen des Polizeigesetzes werden durch dieses Gesetz nicht berührt.

Rechtsprechung zu § 27 LVG

2 Entscheidungen zu § 27 LVG in unserer Datenbank:

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Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 27 LVG:

    Polizeigesetz (PolG) 
      Das Recht der Polizei
        Maßnahmen der Polizei
          Einzelmaßnahmen
            §§ 59 ff. (Datenübermittlung im nationalen Bereich)
Was ist das?

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