Landesverwaltungsgesetz
Zweiter Teil - Allgemeine Bestimmungen zur Aufsicht, Aufgabenübertragung und zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (§§ 2 - 6) |
(1) Soweit nicht besondere gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, können die Ministerien bestimmte Aufgaben, für die sie selbst zuständig sind, auf eine oder mehrere nachgeordnete Behörden durch Rechtsverordnung übertragen oder zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens oder zur Verbesserung der Verwaltungsleistung bestimmte Aufgaben, für die nachgeordnete Verwaltungsbehörden zuständig sind, durch Rechtsverordnung auf andere nachgeordnete Behörden übertragen.
(2) Die Landesregierung kann zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens oder zur Verbesserung der Verwaltungsleistung bestimmte Aufgaben, für die die Regierungspräsidien, die unteren Verwaltungsbehörden oder besondere Verwaltungsbehörden zuständig sind, jeweils auf eine oder mehrere dieser Behörden auch für den Bezirk der anderen Behörden durch Rechtsverordnung übertragen.
(3) Die Landesregierung kann durch Rechtsverordnung bestimmen, dass zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens oder zur Verbesserung der Verwaltungsleistung bestimmte Aufgaben aus den in § 19 Abs. 1 genannten Angelegenheiten den Großen Kreisstädten und den Verwaltungsgemeinschaften nach § 17 als unteren Verwaltungsbehörden oder den Gemeinden als Pflichtaufgaben nach Weisung übertragen werden.
(4) Aufgabenübertragungen auf besondere Verwaltungsbehörden können abweichend von Absatz 1 und 2 auch durch eine Anordnung erfolgen.
(5) Die Absätze 1, 2 und 4 gelten für den Rechnungshof entsprechend.
Rechtsprechung zu § 4 LVG
11 Entscheidungen zu § 4 LVG in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 18.01.2021 - 9 K 66/21 Corona
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Allgemeinverfügung: Erweiterung der Maskenpflicht ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - 1 S 308/21 Corona
Maskenpflicht durch Allgemeinverfügungen des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - 1 S 308/21 Corona
- VG Stuttgart, 22.03.2022 - 18 K 5757/19
Erfolglose Klage auf Erteilung einer Befreiung von den Vorschriften der ...
- VGH Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 1 S 893/08
Interessenabwägung bei Entscheidung über Aufrechterhaltung eines Schutzbereichs; ...
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3129/89
1. Befugnis der Landesregierung zur Anordnung der Arbeitszeitregelung
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.1993 - 11 S 261/93
Isolierte Anfechtung der räumlichen Beschränkung einer Aufenthaltsgenehmigung; ...
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.2010 - 11 S 1415/10
§ 6 Abs 3 AufenthGZustV BW mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nichtig
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.1993 - 11 S 1451/91
Anspruch auf Aufenthaltsbefugnis aufgrund der Anordnung der obersten ...
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 2410/89
1. Zum Weisungsrecht der Landesregierung bei Arbeitszeitregelung
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3130/89
1. Zur Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses am ...
Querverweise
Auf § 4 LVG verweisen folgende Vorschriften:
- Landesverwaltungsgesetz (LVG)
- Verwaltungsbehörden
- Besondere Verwaltungsbehörden
- § 24 (Aufgaben)