Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.

Landesverwaltungsgesetz

   Dritter Teil - Verwaltungsbehörden (§§ 7 - 26)   
   Dritter Abschnitt - Besondere Verwaltungsbehörden (§§ 23 - 26)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/LVG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ LVG (https://dejure.org/gesetze/LVG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ LVG
__paste_bez__ __paste_norm__ Landesverwaltungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/LVG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Landesverwaltungsgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 25
Errichtung, Aufhebung, Sitz und Bezirk

(1) Landesoberbehörden können nur durch Gesetz errichtet und aufgehoben werden.

(2) 1Höhere und untere Sonderbehörden können, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, von der Landesregierung errichtet und aufgehoben werden. 2Die Errichtung einer solchen Behörde bedarf jedoch eines Gesetzes, wenn sie Aufgaben dient, die bisher noch nicht von einer besonderen Verwaltungsbehörde wahrgenommen werden. 3Sitz und Bezirk der höheren und unteren Sonderbehörden bestimmt die Landesregierung.

(3) 1Die Bezirke der unteren Sonderbehörden sind so einzurichten, dass sie einen oder mehrere Kreise desselben Regierungsbezirks umfassen. 2Die Landesregierung kann in besonderen Fällen eine andere Regelung treffen.

Fassung aufgrund des Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026 vom 17.12.2024 (GBl. S. 114), in Kraft getreten am 01.01.2025.

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

Rechtsprechung zu § 25 LVG

5 Entscheidungen zu § 25 LVG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Querverweise

Auf § 25 LVG verweisen folgende Vorschriften:

    Landesverwaltungsgesetz (LVG) 
      Geltungsbereich des Gesetzes und Gliederung der Verwaltungsbehörden
        § 1 (Geltungsbereich und Gliederung der Verwaltungsbehörden)
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht