Landesverwaltungsgesetz
Dritter Teil - Verwaltungsbehörden (§§ 7 - 26) |
Zweiter Abschnitt - Allgemeine Verwaltungsbehörden (§§ 10 - 22) |
Erster Unterabschnitt - Einteilung (§ 10) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Landesverwaltungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/LVG/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 10 LVG
4 Entscheidungen zu § 10 LVG in unserer Datenbank:
- FG Baden-Württemberg, 28.09.2004 - 10 K 59/02
Steuerbegünstigung einer Teilbetriebsveräußerung
- VGH Baden-Württemberg, 26.11.2007 - 11 S 2492/07
Asylbewerber; Änderung der Wohnsitzauflage keine asylverfahrensrechtliche ...
- ArbG Freiburg, 08.05.2019 - 4 Ca 26/19
Zur begrenzten Tarifbindung von Mitgliedern eines Arbeitgeberverbands (sog. ...
- LSG Baden-Württemberg, 01.08.2006 - L 7 AY 3106/06
Einstweiliger Rechtsschutz - Verpflichtung des beigeladenen Leistungsträgers nach ...
Querverweise
Auf § 10 LVG verweisen folgende Vorschriften:
- Landesverwaltungsgesetz (LVG)
- Geltungsbereich des Gesetzes und Gliederung der Verwaltungsbehörden
- § 1 (Geltungsbereich und Gliederung der Verwaltungsbehörden)