Landesverwaltungsgesetz

   Dritter Teil - Verwaltungsbehörden (§§ 7 - 26)   
   Zweiter Abschnitt - Allgemeine Verwaltungsbehörden (§§ 10 - 22)   
   Erster Unterabschnitt - Einteilung (§ 10)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 10
Allgemeine Verwaltungsbehörden

Allgemeine Verwaltungsbehörden sind die Regierungspräsidien und die unteren Verwaltungsbehörden.

Rechtsprechung zu § 10 LVG

4 Entscheidungen zu § 10 LVG in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf § 10 LVG verweisen folgende Vorschriften:

    Landesverwaltungsgesetz (LVG) 
      Geltungsbereich des Gesetzes und Gliederung der Verwaltungsbehörden
        § 1 (Geltungsbereich und Gliederung der Verwaltungsbehörden)
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