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   OVG Sachsen, 25.08.2010 - 5 A 754/08   

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https://dejure.org/2010,22059
OVG Sachsen, 25.08.2010 - 5 A 754/08 (https://dejure.org/2010,22059)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.08.2010 - 5 A 754/08 (https://dejure.org/2010,22059)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. August 2010 - 5 A 754/08 (https://dejure.org/2010,22059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GrStG § 9, § 13; AO § 184, § 171
    Grundsteuer, Gesamtvollstreckungsmasse, Freigabe des Grundstücks, Grundlagenbescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkung der Freigabeerklärung eines Verwalters während des Kalenderjahres zu Beginn des Folgejahres bei Entstehen eines Grundsteueranspruchs zu Beginn des Jahres

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkung der Freigabeerklärung eines Verwalters während des Kalenderjahres zu Beginn des Folgejahres bei Entstehen eines Grundsteueranspruchs zu Beginn des Jahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Dresden, 14.10.2008 - 2 K 845/06
    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2010 - 5 A 754/08
    Ausfertigung Az.: 5 A 754/08 2 K 845/06.

    Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 14. Oktober 2008 - 2 K 845/06 - zuzulassen, wird abgelehnt.

  • BFH, 04.11.1992 - X R 13/91

    Verplichtung zum Erlass eines Folgebescheids nach rechtskräftigem

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2010 - 5 A 754/08
    Die Anpassung des jeweiligen Grundsteuerbescheids als Folgebescheid steht nicht im Ermessen der kommunalen Abgabebehörde (vgl. auch BFH, Urt. v. 4.11.1992, BFH/NV 1993, 454).
  • OVG Sachsen, 25.09.2000 - 3 BS 72/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2010 - 5 A 754/08
    Dabei können die Gründe, aus denen heraus bei einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung bestehen, auch aus einer unzureichenden Ermittlung und Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts resultieren (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000 a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 25.9.2000, NVwZ-RR 2001, 486).
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