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OVG Sachsen, 25.08.2015 - 3 E 78/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
VwGO § 95 Abs. 1 VwGO
Festsetzung eins Ordnungsgeldes wegen unentschuldigtem Ausbleiben bei Anordnung des persönlichen Erscheinens zur mündlichen Verhandlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung eines angedrohten Ordnungsgeldes im Falle des Ausbleibens eines Beteiligten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Festsetzung eines angedrohten Ordnungsgeldes im Falle des Ausbleibens eines Beteiligten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 17.06.2015 - 6 K 1248/12
- OVG Sachsen, 25.08.2015 - 3 E 78/15
- OVG Sachsen, 05.11.2015 - 3 E 78/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 10.11.1997 - 2 BvR 429/97
Verfassungsmäßigkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes in einem …
Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2015 - 3 E 78/15
Insbesondere hat die Festsetzung eines Ordnungsgeldes im Falle des Ausbleiben eines Beteiligten, dessen persönliches Erscheinen ordnungsgemäß angedroht worden war, nicht schon deswegen zu unterbleiben, weil das Ausbleiben eine Verzögerung des Verfahrens und der Entscheidung nicht bewirkt hat, das Gericht also trotz seines Ausbleibens entscheiden konnte (zu § 141 Abs. 3 ZPO: BVerfG, Beschl. v. 10. November 1997 - 2 BvR 429/97 -, juris Rn. 11).
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2016 - 1 O 9/16
Beschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsmitteln
Eine Gebührenfreiheit auch hinsichtlich des Beschwerdeverfahrens sieht der Gesetzgeber nicht vor (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 25. August 2015 - 3 E 78/15 -, juris Rn. 10).