Verwaltungsgerichtsordnung
Teil II - Verfahren (§§ 54 - 123) |
9. Abschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 81 - 106) |
(1) 1Das Gericht kann das persönliche Erscheinen eines Beteiligten anordnen. 2Für den Fall des Ausbleibens kann es Ordnungsgeld wie gegen einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen androhen. 3Bei schuldhaftem Ausbleiben setzt das Gericht durch Beschluß das angedrohte Ordnungsgeld fest. 4Androhung und Festsetzung des Ordnungsgelds können wiederholt werden.
(2) Ist Beteiligter eine juristische Person oder eine Vereinigung, so ist das Ordnungsgeld dem nach Gesetz oder Satzung Vertretungsberechtigten anzudrohen und gegen ihn festzusetzen.
(3) Das Gericht kann einer beteiligten öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Behörde aufgeben, zur mündlichen Verhandlung einen Beamten oder Angestellten zu entsenden, der mit einem schriftlichen Nachweis über die Vertretungsbefugnis versehen und über die Sach- und Rechtslage ausreichend unterrichtet ist.
grundsatz; Aufklärungspflicht; vorbereitende Schriftsätze] § 86a(weggefallen) § 87[Vorbereitendes Verfahren] § 87a[Entscheidung durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter] § 87b[Fristsetzung; Präklusion] § 88[Ne ultra petita] § 89[Widerklage] § 90[Rechtshängigkeit] § 91[Klageänderung] § 92[Klagerücknahme] § 93[Verbindung und Trennung von Verfahren] § 93a[Musterverfahren] § 94[Aussetzung der Verhandlung] § 95[Anordnung des persönlichen Erscheinens] § 96[Beweiserhebung] § 97[Beweistermine] § 98[Vorschriften über die Beweisaufnahme] § 99[Vorlage- und Auskunftspflicht der Behörden; In-Camera-Verfahren] § 100[Akteneinsicht] § 101[Grundsatz der mündlichen Verhandlung] § 102[Ladung zur mündlichen Verhandlung; Sitzungen außerhalb des Gerichtssitzes] § 102a[Videokonferenz] § 103[Gang der mündlichen Verhandlung] § 104[Erörterung der Streitsache; Schluß der mündlichen Verhandlung] § 105[Niederschrift] § 106[Gerichtlicher Vergleich]
Rechtsprechung zu § 95 VwGO
295 Entscheidungen zu § 95 VwGO in unserer Datenbank:
- KG, 28.02.2022 - 3 Ws (B) 31/22
Divergenzvorlage zur Reichweite einer Entbindungsentscheidung
- OVG Sachsen, 02.02.2022 - 6 A 399/21
Teilzulassung; unzulässige Abweisung einer Klage als unzulässig und unbegründet; ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.04.2016 - 1 O 25/16
Beschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsmitteln
Zum selben Verfahren:
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2016 - 1 O 9/16
Beschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsmitteln
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2016 - 1 O 9/16
- VGH Bayern, 15.04.2020 - 4 ZB 20.30838
Grundsätzlich kein Anspruch eines anwaltlich vertretenen inhaftierten Asylklägers ...
- BGH, 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen ...
- VG Frankfurt/Oder, 16.02.2018 - 5 K 1677/15
Wasserversorgungsbeiträge
- VG Frankfurt/Oder, 16.02.2018 - 5 K 1678/15
Wasserversorgungsbeiträge
- VGH Bayern, 19.08.2020 - 4 C 20.1668
Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bei Verdacht einer Straftat
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2018 - 11 S 809/18
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung einer Ausweisung
Querverweise
Auf § 95 VwGO verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 87 [Vorbereitendes Verfahren]