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   OVG Sachsen, 26.06.2018 - 4 A 87/16   

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https://dejure.org/2018,45839
OVG Sachsen, 26.06.2018 - 4 A 87/16 (https://dejure.org/2018,45839)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.06.2018 - 4 A 87/16 (https://dejure.org/2018,45839)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. Juni 2018 - 4 A 87/16 (https://dejure.org/2018,45839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SGB VIII § 27 Abs. 1 SGB VIII § 31 SGB VIII § 34 SGB VIII § 86 Abs. 2
    Jugendhilfe, Heimerziehung, Familienhilfe, Erziehungshilfe, Aufenthalt, Zuständigkeit Heimunterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 9.03

    Aufenthalt, gewöhnlicher - vor Beginn der Leistung; Eingliederungshilfe für

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.06.2018 - 4 A 87/16
    Denn ungeachtet des für die §§ 86 ff. SGB VIII - und zwar auch für § 86c SGB VIII - maßgeblichen zuständigkeitsrechtlichen Leistungsbegriffs (dazu BVerwG, Urt. v. 29. Januar 2004 - 5 C 9.03 -, juris Rn. 18 ff. = BVerwGE 120, 166) besteht eine Verpflichtung zur weiteren Leistung nur dann, wenn der bisher zuständige Träger die nach dem Zuständigkeitswechsel erforderliche Leistung auch vorher schon erbracht hatte, denn nur dann können Leistungen "fortgesetzt" werden; darüber hinaus ist erforderlich, dass diese Leistung fortgesetzt werden soll.

    15 Dem Vorbringen des Klägers kann für eine Abweichung des Verwaltungsgerichts von der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 18. Januar 2010 - 1 A 753/08 -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29. Januar 2004 a. a. O.) nichts entnommen werden.

  • BVerwG, 02.04.2009 - 5 C 2.08

    Asylsuchende; Asylverfahren; gestellter Asylantrag; gewöhnlicher Aufenthalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.06.2018 - 4 A 87/16
    Ein Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts i. S. v. § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I ist hier anzunehmen, weil die Umstände im Zeitpunkt dieses Wechsels haben erkennen lassen, das Kind werde sich dort nicht nur vorübergehend oder auf absehbare Zeit aufhalten, sondern es werde sich dort bis auf weiteres im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhalten und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen haben (vgl. zum Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts BVerwG, Urt. v. 2. April 2009 - 5 C 2.08 -, juris Rn. 22 = BVerwGE 133, 320).
  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Erstreckung des Auskunftsverweigerungsrechts i.S.d. § 8 Abs. 9 S. 3 GPSG (§ 28

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.06.2018 - 4 A 87/16
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder die Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris R. 4).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 WD 14.03

    Rückwirkung von Verfahrensregelungen; unangemessene Verfahrensverzögerung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.06.2018 - 4 A 87/16
    Denn ungeachtet des für die §§ 86 ff. SGB VIII - und zwar auch für § 86c SGB VIII - maßgeblichen zuständigkeitsrechtlichen Leistungsbegriffs (dazu BVerwG, Urt. v. 29. Januar 2004 - 5 C 9.03 -, juris Rn. 18 ff. = BVerwGE 120, 166) besteht eine Verpflichtung zur weiteren Leistung nur dann, wenn der bisher zuständige Träger die nach dem Zuständigkeitswechsel erforderliche Leistung auch vorher schon erbracht hatte, denn nur dann können Leistungen "fortgesetzt" werden; darüber hinaus ist erforderlich, dass diese Leistung fortgesetzt werden soll.
  • OVG Sachsen, 14.05.2018 - 3 A 223/18

    Untätigkeitsklage; Aufenthaltserlaubnis; strikter Rechtsanspruch;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.06.2018 - 4 A 87/16
    Eine Divergenz liegt hingegen nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen solchen Rechtssatz im Einzelfall übergeht, rechtsfehlerhaft für nicht anwendbar erachtet oder daraus nicht die gebotenen Folgerungen zieht (SächsOVG, Beschl. v. 14. Mai 2018 - 3 A 223/18 -, juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2011 - 12 B 392/11

    Aufnahme eines Kindes in eine Pflegefamilie als stationäre Hilfe gem. § 33 SGB

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.06.2018 - 4 A 87/16
    Sie perpetuiert aber nicht die bisherige Zuständigkeit, sondern normiert im Interesse der Leistungsempfänger eine vorläufige Verpflichtung, Leistungen weiter zu gewähren (Lange in: Schlegel/Voelzke a. a. O., § 86c SGB VIII, Rn. 1, 12; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 7. April 2011 - 12 B 392/11 -, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 18.01.2010 - 1 A 753/08

    Hilfe zur Erziehung; Kostenerstattungsanspruch; Beginn der Leistung

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.06.2018 - 4 A 87/16
    15 Dem Vorbringen des Klägers kann für eine Abweichung des Verwaltungsgerichts von der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 18. Januar 2010 - 1 A 753/08 -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29. Januar 2004 a. a. O.) nichts entnommen werden.
  • OVG Sachsen, 29.09.2014 - 4 A 311/13
    Auszug aus OVG Sachsen, 26.06.2018 - 4 A 87/16
    12 Soweit der Kläger darauf abstellt, der Beklagte hätte wegen des Zuzugs des Kindes zu seiner im Zuständigkeitsbereich des Klägers lebenden Mutter weiter Hilfe gewähren müssen und deshalb der Auffassung ist, das Verwaltungsgericht habe diesen Umstand i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO verfahrensfehlerhaft nicht berücksichtigt, sind ebenfalls keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung dargelegt (vgl. allgemein zur Darlegung ernstlicher Zweifel wegen unzureichender Sachverhaltsaufklärung W.-R. Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 124 Rn. 7b; SächsOVG, Beschl. v. 29. September 2014 - 4 A 311/13 -, juris Rn. 2).
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