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   OVG Sachsen, 29.01.2018 - 4 A 409/14   

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https://dejure.org/2018,3706
OVG Sachsen, 29.01.2018 - 4 A 409/14 (https://dejure.org/2018,3706)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.01.2018 - 4 A 409/14 (https://dejure.org/2018,3706)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. Januar 2018 - 4 A 409/14 (https://dejure.org/2018,3706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    WHG 2002 § 19 Abs. 4, SächsWG 2004 § 23 Abs. 10, SächsWG 2004 § 48 Abs. 7
    Wasserentnahmeabgabe; Wasserversorger; Trinkwasserschutzgebiet; Grundwasser; Nitratbelastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 501
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Leipzig, 19.05.2014 - 6 K 253/12

    Anspruch auf die Verrechnung von Aufwendungen mit der erhobenen

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.01.2018 - 4 A 409/14
    beglaubigte Abschrift Az.: 4 A 409/14 Verkündet 6 K 253/12 am 29.01.2018 Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 19. Mai 2014 - 6 K 253/12 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin habe die Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit des Grundwasserkörpers nicht belegt.8 Mit Urteil vom 19. Mai 2014 - 6 K 253/12 - wies das Verwaltungsgericht die Klage ab.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 19. Mai 2014 - 6 K 253/12 - den Bescheid des Beklagten vom 15. November 2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14. Februar 2012 aufzuheben, soweit der Beklagte darin die beantragte Verrechnung abgelehnt hat, und den Beklagten zu verpflichten, die in den Erklärungen der Klägerin vom 24. März 2005 zur Wasserentnahmeabgabe für die Wasserentnahme in den Entnahmestellen C....., T.

  • OVG Sachsen, 31.05.2012 - 4 A 473/11

    Wasserentnahmeabgabe, Grundwasserabgabe, Verbrauchssteuer,

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.01.2018 - 4 A 409/14
    27 Gemäß § 23 Abs. 1 SächsWG a. F. wird für die Benutzung eines Gewässers u.a. durch Entnehmen von Grundwasser vom Freistaat Sachsen eine Abgabe erhoben, der eine Vorteilsausgleichs- und Lenkungsfunktion sowie daneben - in untergeordnetem Umfang - eine Finanzierungsfunktion zukommt (SächsOVG, Beschl. v. 31. Mai 2012 - 4 A 473/11 -, juris Rn. 6).

    Die vom Verwaltungsgericht gezogene Parallele belegt allerdings, dass nach der Vorstellung des Gesetzgebers alle Verhaltensweisen gefördert werden sollen, die die Verbesserung des Zustands der Gewässer befördern oder zumindest einer Verschlechterung entgegenwirken (vgl. zur Lenkungsfunktion der Wasserentnahmeabgabe auch SächsOVG, Beschl. v. 31. Mai 2012 - 4 A 473/11 -, juris Rn. 6 und Urt. v. 26. Oktober 2010 - 4 A 745/08 -, juris Rn. 48 ff.).

  • OVG Sachsen, 26.10.2010 - 4 A 745/08

    Gewährung einer Ermäßigung der Wasserentnahmeabgabe nach § 23 Abs. 11 S. 1

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.01.2018 - 4 A 409/14
    Die vom Verwaltungsgericht gezogene Parallele belegt allerdings, dass nach der Vorstellung des Gesetzgebers alle Verhaltensweisen gefördert werden sollen, die die Verbesserung des Zustands der Gewässer befördern oder zumindest einer Verschlechterung entgegenwirken (vgl. zur Lenkungsfunktion der Wasserentnahmeabgabe auch SächsOVG, Beschl. v. 31. Mai 2012 - 4 A 473/11 -, juris Rn. 6 und Urt. v. 26. Oktober 2010 - 4 A 745/08 -, juris Rn. 48 ff.).
  • OVG Sachsen, 20.09.2011 - 4 A 866/10

    Entscheidung über einen Antrag auf Verrechnung gem. § 23 Abs. 10 SächsWG in einem

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.01.2018 - 4 A 409/14
    Vielmehr hat die zuständige Behörde über einen Antrag auf Verrechnung nach § 23 Abs. 10 SächsWG a. F. in einem von der Festsetzung nach § 23 Abs. 6 SächsWG a. F. gesonderten Verfahren durch Verwaltungsakt zu entscheiden; es liegt allerdings im Ermessen der Behörde, ob sie - wie hier geschehen - die Entscheidung über die Verrechnung mit dem Abgabenbescheid verbindet oder ob sie einen gesonderten Bescheid erlässt (SächsOVG, Urt. v. 20. September 2011 - 4 A 866/10 -, juris Rn. 32).
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