Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 30.08.2019 - 4 C 13/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,27538
OVG Sachsen, 30.08.2019 - 4 C 13/15 (https://dejure.org/2019,27538)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.08.2019 - 4 C 13/15 (https://dejure.org/2019,27538)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. August 2019 - 4 C 13/15 (https://dejure.org/2019,27538)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,27538) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BNatSchG § 22 BNatSchG § 26
    Landschaftsschutzgebiet; Erweiterung; Schutzzweck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 308
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 29.11.2018 - 4 CN 12.17

    Eingriff; Erklärung zum Schutzgebiet; Flächenschutz; Gesamtheit des

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2019 - 4 C 13/15
    Dabei kommt es nicht darauf an, welche Erwägungen der Antragsgegner beim Erlass der Erweiterungsverordnung angestellt hat, sondern allein auf das Ergebnis des Rechtssetzungsverfahrens (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. November 2018 - 4 CN 12.17 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

    Das in § 2 VO bezeichnete (Erweiterungs-)Gebiet muss daher geeignet sein, zur Erfüllung des in § 3 LSG-VO konkretisierten Schutzzwecks beizutragen, wogegen der Schutzzweck der Erweiterungsverordnung nicht anhand von Umständen ermittelt werden kann, die außerhalb der Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG liegen und daher vom Willen des Normgebers nicht getragen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. November 2018 - 4 CN 12.17 -, juris Rn. 10 m. w. N.).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2019 - 4 C 13/15
    Zwar beschränkt sich der Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG nicht auf den Schutz der formalen Eigentümer, sondern ist wesentliches Merkmal des Eigentums im Sinne von Art. 14 GG, dass ein vermögenswertes Recht dem Berechtigten ebenso ausschließlich wie Sacheigentum zur privaten Nutzung und zur eigenen Verfügung zugeordnet ist (BVerfG, Beschl. v. 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 -, juris Rn. 20 = BVerfGE 89, 1-14).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2019 - 4 C 13/15
    Kann ein naturschutzrechtliches Verbot nicht überwunden werden, steht es einem gemäß § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben als öffentlicher Belang i. S. d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB zwingend entgegen, und das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 -, juris Rn. 6 = BVerwGE 147, G8 Rn. 6).
  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2019 - 4 C 13/15
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die angegriffene Norm in einem subjektiven Recht verletzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. April 2004 - 4 CN 1.03 -, juris Rn. 9; Urt. v. 4. November 2015 - 4 CN 9.14 -, juris Rn. 12; st. Rspr.).
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2019 - 4 C 13/15
    Das Naturschutzrecht konkretisiert die öffentlichen Belange i. S. d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB, so dass die Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 Abs. 1 BauGB auch die Prüfung der naturschutzrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfordert (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, juris Rn. 35 = BVerwGE 137, 74 Rn. 35).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2019 - 4 C 13/15
    Denn das Ziel des Regionalplans, die Windenergienutzung in den festgesetzten Vorrang- und Eignungsgebieten zu konzentrieren und eine Nutzung außerhalb dieser Gebiete auszuschließen, ist bereits vor der Wirksamkeit des Regionalplans - die erst nach Bekanntmachung der Genehmigung eintritt (§ 10 Abs. 2 Halbsatz 2 ROG) - als "in Aufstellung befindliches Ziel der Raumplanung" zu berücksichtigen und kann zur Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB führen, weil "in Aufstellung befindliche Ziele der Raumplanung" als sonstige Erfordernisse der Raumordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG) einem nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben als unbenannter öffentlicher Belang gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegenstehen können (BVerwG, Urt. v. 1. Juli 2010 - 4 C 4.08 -, juris Rn. 10 = BVerwGE 137, 247; m. w. N.; Urt. v. 27. Januar 2005 - 4 C 5.04 -, juris Rn. 17 f.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2019 - 4 C 13/15
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die angegriffene Norm in einem subjektiven Recht verletzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. April 2004 - 4 CN 1.03 -, juris Rn. 9; Urt. v. 4. November 2015 - 4 CN 9.14 -, juris Rn. 12; st. Rspr.).
  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2019 - 4 C 13/15
    Denn das Ziel des Regionalplans, die Windenergienutzung in den festgesetzten Vorrang- und Eignungsgebieten zu konzentrieren und eine Nutzung außerhalb dieser Gebiete auszuschließen, ist bereits vor der Wirksamkeit des Regionalplans - die erst nach Bekanntmachung der Genehmigung eintritt (§ 10 Abs. 2 Halbsatz 2 ROG) - als "in Aufstellung befindliches Ziel der Raumplanung" zu berücksichtigen und kann zur Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB führen, weil "in Aufstellung befindliche Ziele der Raumplanung" als sonstige Erfordernisse der Raumordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG) einem nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben als unbenannter öffentlicher Belang gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegenstehen können (BVerwG, Urt. v. 1. Juli 2010 - 4 C 4.08 -, juris Rn. 10 = BVerwGE 137, 247; m. w. N.; Urt. v. 27. Januar 2005 - 4 C 5.04 -, juris Rn. 17 f.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 17.09.2008 - 4 BN 22.08

    Inhalt der Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs eines Flächennutzungsplans

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2019 - 4 C 13/15
    Ein Ziel der Raumordnung hat das Stadium der Aufstellung erreicht, wenn es ein Mindestmaß an Konkretisierung aufweist und die hinreichend sichere Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Entwurf zu einer verbindlichen Vorgabe im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG erstarken wird (BVerwG, Beschl. v. 17. September 2008 - 4 BN 22.08 -, juris Rn. 6 m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 17.01.2001 - 6 CN 4.00

    Antragsbefugnis; Bergrecht; Bewilligung; Kiesabbau; Landschaftsschutzverordnung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.08.2019 - 4 C 13/15
    Die Antragsbefugnis fehlt nur, wenn subjektive Rechte des Antragstellers offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2001 - 6 CN 4.00 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 28.07.2015 - 9 B 17.15

    Gebühr; Abwassergebühr; Niederschlagswassergebühr; Schmutzwassergebühr;

  • BVerwG, 13.08.1996 - 4 NB 4.96

    Naturschutzrecht - Einbeziehung einer "Pufferzone" in ein Naturschutzgebiet

  • BVerwG, 15.04.2010 - 4 BN 41.09

    Antragsbefugnis einer BGB-Gesellschaft im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 20.08.2014 - 4 BN 23.14

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 10.01.2018 - 4 BN 30.17

    Einbeziehung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen in ein

  • BVerwG, 22.05.2014 - 4 BN 13.14

    Landschaftsschutzgebiet; Pufferzone

  • OVG Sachsen, 11.05.2023 - 1 C 72/20

    Regionalplan; Auslegungsbekanntmachung; Stellungnahme; Niederschrift

    Auf Antrag der Antragstellerin hat der 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 30. August 2019 - 4 C 13/15 - (juris) die Verordnung des Landratsamts Meißen zur Erweiterung des Landschaftsschutzgebiets "Strauch-Ponickauer Höhenrücken" vom 20. Februar 2015 (SächsGVBl. S. 269) für unwirksam erklärt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2021 - 2 A 19.19

    Auslegung eines Bebauungsplans; Abwägungsmangel: Nichtbeachtung des

    Denn für das Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen ist auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (Sächsisches OVG, Urteil vom 30. August 2019 - 4 C 13/15 -, juris Rn. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht