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   OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2018 - 1 M 102/18   

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https://dejure.org/2018,44286
OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2018 - 1 M 102/18 (https://dejure.org/2018,44286)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.11.2018 - 1 M 102/18 (https://dejure.org/2018,44286)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. November 2018 - 1 M 102/18 (https://dejure.org/2018,44286)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewachungserlaubnis; Katalogtat; Regeltatbestand; Strafbefehl; Straftaten; Verurteilung; Widerruf; Widerruf einer Bewachungserlaubnis aufgrund Unzuverlässigkeit

  • rechtsportal.de

    Widerruf einer Bewachungserlaubnis aufgrund gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit; Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund mehrfacher strafrechtlicher Verurteilungen in für das Bewachungsgewerbe relevanten Bereichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2018 - 1 M 102/18
    Auch hier ist der Beschwerde zwar insoweit zu folgen, als sich die Gerichte bei der Folgerung einer gewerbe-, gaststätten- oder apothekenrechtlichen Unzuverlässigkeit grundsätzlich nicht allein auf die - auf Strafregisterauszüge - gestützte Feststellung beschränken dürfen, dass gerichtliche Strafurteile oder Strafbefehle vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 1997 - 1 B 34.97 -, juris Rn. 10; Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37.01 -, juris Rn. 37, 38; Bay. VGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 22 ZB 11.1473 -, juris Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2011 - 4 E 872/10 -, juris Rn. 6).

    Für das Ordnungsrecht entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37.01 -, juris Rn. 38).

  • BVerwG, 17.08.1993 - 1 B 112.93

    Widerruf - Maklererlaubnis - Verwaltungsakt - Unzuverläßigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2018 - 1 M 102/18
    Damit wird indes die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes im angefochtenen Beschluss nicht schlüssig in Frage gestellt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Beschluss vom 17. August 1993 - 1 B 112.93 -, juris) aus dem Fehlen der erforderlichen Eignungsvoraussetzungen die Gefährdung des öffentlichen Interesses gefolgert werden kann.

    Ist danach die Entziehung der Bewachungserlaubnis zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich, ist das öffentliche Interesse grundsätzlich konkret gefährdet, wenn der Widerruf nicht erfolgt (so BVerwG, Beschluss vom 17. August 1993, a. a. O.).

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2018 - 1 M 102/18
    Soweit allerdings der Widerrufsgrund gemäß § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i.V.m. § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG u. a. voraussetzt, dass die Behörde aufgrund nachträglich eingetretener Tatsachen berechtigt wäre, den Verwaltungsakt (hier die Erlaubnis gemäß § 34a Abs. 1 S. 1 GewO) nicht zu erlassen, handelt es sich nicht nur bei der Straftatbegehung, sondern auch bei der Verurteilung der Tat jeweils um eine Tatsache im Sinne des Widerrufsgrundes (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 -, juris Rn. 39).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2018 - 1 M 102/18
    Auch hier ist der Beschwerde zwar insoweit zu folgen, als sich die Gerichte bei der Folgerung einer gewerbe-, gaststätten- oder apothekenrechtlichen Unzuverlässigkeit grundsätzlich nicht allein auf die - auf Strafregisterauszüge - gestützte Feststellung beschränken dürfen, dass gerichtliche Strafurteile oder Strafbefehle vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 1997 - 1 B 34.97 -, juris Rn. 10; Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37.01 -, juris Rn. 37, 38; Bay. VGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 22 ZB 11.1473 -, juris Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2011 - 4 E 872/10 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 20.10.2011 - 22 ZB 11.1473

    Nichtlieferung bestellter und bezahlter Ware in einer Vielzahl von Fällen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2018 - 1 M 102/18
    Auch hier ist der Beschwerde zwar insoweit zu folgen, als sich die Gerichte bei der Folgerung einer gewerbe-, gaststätten- oder apothekenrechtlichen Unzuverlässigkeit grundsätzlich nicht allein auf die - auf Strafregisterauszüge - gestützte Feststellung beschränken dürfen, dass gerichtliche Strafurteile oder Strafbefehle vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 1997 - 1 B 34.97 -, juris Rn. 10; Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37.01 -, juris Rn. 37, 38; Bay. VGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 22 ZB 11.1473 -, juris Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2011 - 4 E 872/10 -, juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2011 - 4 E 872/10

    Vorliegen einer Unzuverlässigkeit zur Ausübung eines Gewerbes bei Verurteilungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2018 - 1 M 102/18
    Auch hier ist der Beschwerde zwar insoweit zu folgen, als sich die Gerichte bei der Folgerung einer gewerbe-, gaststätten- oder apothekenrechtlichen Unzuverlässigkeit grundsätzlich nicht allein auf die - auf Strafregisterauszüge - gestützte Feststellung beschränken dürfen, dass gerichtliche Strafurteile oder Strafbefehle vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 1997 - 1 B 34.97 -, juris Rn. 10; Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37.01 -, juris Rn. 37, 38; Bay. VGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 22 ZB 11.1473 -, juris Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2011 - 4 E 872/10 -, juris Rn. 6).
  • VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Makler und

    Hierauf kommt es im Rahmen des § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG aber tatbestandserfüllend an, da das bloße Bekanntwerden unverändert gebliebener Umstände für einen Widerruf nicht genügt (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2018 - 1 M 102/18 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2019 - 4 E 779/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie der Beiordnung eines Rechtsanwalts für

    vgl. Marcks: in Landmann-Rohmer, Gewerbeordnung, Band I, Stand: Juni 2018, § 34a Rn. 24; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1.11.2018 - 1 M 102/18 -, juris, Rn. 10, 18.
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