Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2018 - 2 L 97/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Wochenendhaus im Außenbereich
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 7
Außenbereich; Splittersiedlung; Verfestigung; Wochenendhaus; Wochenendhaus im Außenbereich - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erneuerung einer Außenwand führt nicht zur Verfestigung einer Splittersiedlung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Erteilung einer nachträglichen Baugenehmigung für bereits vorgenommene Baumaßnahmen an einem im Außenbereich gelegenen Wochenendhaus; Verfestigung einer Splittersiedlung durch die Baumaßnahmen am Wochenendhaus
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Verfestigung einer Splittersiedlung durch Renovierungsmaßnahme an Wochenendhaus
Verfahrensgang
- VG Halle, 10.08.2016 - 2 A 118/15
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2018 - 2 L 97/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11
Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2018 - 2 L 97/16
Unter der Verfestigung einer Splittersiedlung ist der Vorgang des Auffüllens des schon bisher in Anspruch genommenen räumlichen Bereichs zu verstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.2012 - 4 C 10.11 -, juris RdNr. 21; Beschl. v. 07.06.2016 - 4 B 47.14 -, juris RdNr. 16).Das ist der Fall, wenn in ihr ein Vorgang der Zersiedlung gesehen werden muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.2012 - 4 C 10.11 -, a.a.O. RdNr. 21).
- BVerwG, 07.06.2016 - 4 B 47.14
Wochenendhaus im Landschaftsschutzgebiet; zu den Tatbestandsmerkmalen der §§ 34 …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2018 - 2 L 97/16
Unter der Verfestigung einer Splittersiedlung ist der Vorgang des Auffüllens des schon bisher in Anspruch genommenen räumlichen Bereichs zu verstehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.2012 - 4 C 10.11 -, juris RdNr. 21; Beschl. v. 07.06.2016 - 4 B 47.14 -, juris RdNr. 16).Hierfür reicht es aus, dass bei einer Zulassung des Vorhabens weitere ähnliche Vorhaben in der Splittersiedlung nicht verhindert werden könnten und dadurch der Außenbereich weiter zersiedelt werden würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.06.2016 - 4 B 47.14 -, a.a.O. RdNr. 17).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - 10 A 4471/01
Verfestigung einer Splittersiedlung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2018 - 2 L 97/16
Unter einer Splittersiedlung ist eine aus mehreren Gebäuden bestehende Ansiedelung zu verstehen, die nicht als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB zu werten ist (OVG NW, Urt. v. 14.07.2004 - 10 A 4471/01 -, juris RdNr. 58).Auch wenn ein Vergleich des Baubestandes vor und nach der beabsichtigten Baumaßnahme im Hinblick auf die jeweils vorhandene Baumasse keine spürbare Veränderung erkennen lässt, kann gleichwohl eine Verfestigung des städtebaulich unerwünschten Siedlungsansatzes zu verzeichnen sein, weil mit der Baumaßnahme eine erhebliche qualitative Veränderung des verbliebenen Bestandes verbunden ist und diese Qualitätsänderung die außenbereichsfremde Nutzung auf unabsehbare Zeit festschreibt (vgl. OVG NW, Urt. v. 14.07.2004 - 10 A 4471/01 -, a.a.O. RdNr. 60; Beschl. d. Senats v. 18.01.2010 - 2 L 62/09 -, juris RdNr. 8).
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2018 - 2 L 97/16
Entscheidend ist, ob Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses des Verwaltungsgerichts begründet sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, juris RdNr. 9). - BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2018 - 2 L 97/16
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils liegen vor, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris RdNr. 16). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2010 - 2 L 62/09
Beseitigung eines Wohnhauses im Außenbereich
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2018 - 2 L 97/16
Auch wenn ein Vergleich des Baubestandes vor und nach der beabsichtigten Baumaßnahme im Hinblick auf die jeweils vorhandene Baumasse keine spürbare Veränderung erkennen lässt, kann gleichwohl eine Verfestigung des städtebaulich unerwünschten Siedlungsansatzes zu verzeichnen sein, weil mit der Baumaßnahme eine erhebliche qualitative Veränderung des verbliebenen Bestandes verbunden ist und diese Qualitätsänderung die außenbereichsfremde Nutzung auf unabsehbare Zeit festschreibt (…vgl. OVG NW, Urt. v. 14.07.2004 - 10 A 4471/01 -, a.a.O. RdNr. 60; Beschl. d. Senats v. 18.01.2010 - 2 L 62/09 -, juris RdNr. 8). - OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2017 - 2 L 33/16
Unbeachtlichkeit der Mitwirkung eines befangenen Amtsträgers aufgrund nachfolgend …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2018 - 2 L 97/16
Der Vortrag neuer, selbstständiger Zulassungsgründe nach Ablauf der Frist ist damit ausgeschlossen (vgl. Beschl. d. Senats v. 11.12.2017 - 2 L 33/16 -, juris RdNr. 19; OVG NW, Beschl. v. 29.09.2017 - 6 A 1660/17 -, juris RdNr. 4;… Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 124a RdNr. 116). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2017 - 6 A 1660/17
Erfordernis der fristgerechten Darlegung von Zulassungsgründen; Beurlaubung eines …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2018 - 2 L 97/16
Der Vortrag neuer, selbstständiger Zulassungsgründe nach Ablauf der Frist ist damit ausgeschlossen (vgl. Beschl. d. Senats v. 11.12.2017 - 2 L 33/16 -, juris RdNr. 19; OVG NW, Beschl. v. 29.09.2017 - 6 A 1660/17 -, juris RdNr. 4;… Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 124a RdNr. 116).
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2023 - 4 L 13/23
Unverhältnismäßigkeit des Aufwands der öffentlichen Trinkwasserversorgung
Sie ist damit als bloße Splittersiedlung (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. September 2018 - 2 L 97/16 -, juris Rn. 20) anzusehen.