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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2020 - 2 M 17/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2020 - 2 M 17/20 (https://dejure.org/2020,10618)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.04.2020 - 2 M 17/20 (https://dejure.org/2020,10618)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. April 2020 - 2 M 17/20 (https://dejure.org/2020,10618)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 34 Abs 2 BauGB, § 6 BauNVO
    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für eine Kläranlage im faktischen Mischgebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 2 ; BauNVO § 6
    Baugenehmigung; Kläranlage; Nachbarwiderspruch; Gebietserhaltungsanspruch; faktisches Mischgebiet; Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für eine Kläranlage

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine kommunale Kläranlage in faktischem Mischgebiet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kommunale Kläranlage in einem Mischgebiet unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 766
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 27.06.2018 - 4 B 10.17

    Anwendung einer Typisierung im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Tischlerei im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2020 - 2 M 17/20
    Für die Beurteilung der Frage, ob und inwieweit ein Gewerbebetrieb den im Mischgebiet gemäß § 6 Abs. 1 BauNVO zulässigen Störgrad "nicht wesentlich störend" einhält, ist im Ausgangspunkt von einer - eingeschränkten - typisierenden Betrachtungsweise auszugehen: Der konkrete Betrieb ist als unzulässig einzustufen, wenn Betriebe seines Typs bei funktionsgerechter Nutzung üblicherweise für die Umgebung in diesem Sinne unzumutbare Störungen hervorrufen können; auf das Maß der konkret hervorgerufenen oder in Aussicht genommenen Störungen kommt es dann grundsätzlich nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 B 10.17 - juris Rn. 8; OVG SH, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 LB 6/14 - juris Rn. 65; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 6 BauNVO Rn. 30).

    Maßgeblich ist hier, ob sich die Störwirkungen, die die konkrete Anlage bei funktionsgerechter Nutzung erwarten lässt, innerhalb des Rahmens halten, der durch die Gebietseigenart vorgegeben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 B 10.17 - a.a.O. Rn. 9).

    Von einer atypischen Fallgestaltung ist auszugehen, wenn der jeweilige Betrieb nach seiner Art und Betriebsweise von dem Erscheinungsbild seines Betriebstypus abweicht, von daher die sonst üblichen Störungen von vornherein nicht befürchten lässt, und damit seine sonst nicht gegebene Gebietsverträglichkeit dauerhaft und zuverlässig sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 B 10.17 - a.a.O. Rn. 10; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 6 BauNVO Rn. 30; sog. eingeschränkte Typisierungslehre).

    Zwar wird eine Tischlerei in der Rechtsprechung als ein in der Regel im Mischgebiet störender, d.h. den zulässigen Störgrad "nicht wesentlich störend" überschreitender Gewerbebetrieb angesehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 B 10.17 - a.a.O. Rn. 13; OVG SH, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 LB 6/14 - a.a.O. Rn. 64 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - 1 LB 6/14

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Baugenehmigung des Nachbarn (hier:

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2020 - 2 M 17/20
    Für die Beurteilung der Frage, ob und inwieweit ein Gewerbebetrieb den im Mischgebiet gemäß § 6 Abs. 1 BauNVO zulässigen Störgrad "nicht wesentlich störend" einhält, ist im Ausgangspunkt von einer - eingeschränkten - typisierenden Betrachtungsweise auszugehen: Der konkrete Betrieb ist als unzulässig einzustufen, wenn Betriebe seines Typs bei funktionsgerechter Nutzung üblicherweise für die Umgebung in diesem Sinne unzumutbare Störungen hervorrufen können; auf das Maß der konkret hervorgerufenen oder in Aussicht genommenen Störungen kommt es dann grundsätzlich nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 B 10.17 - juris Rn. 8; OVG SH, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 LB 6/14 - juris Rn. 65; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 6 BauNVO Rn. 30).

    Zwar wird eine Tischlerei in der Rechtsprechung als ein in der Regel im Mischgebiet störender, d.h. den zulässigen Störgrad "nicht wesentlich störend" überschreitender Gewerbebetrieb angesehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 B 10.17 - a.a.O. Rn. 13; OVG SH, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 LB 6/14 - a.a.O. Rn. 64 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18

    Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2020 - 2 M 17/20
    Zu berücksichtigen ist die Umgebung einmal insoweit, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und zweitens insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - juris Rn. 7; Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2018 - 2 M 53/18 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Das ist grundsätzlich nur dann der Fall, wenn die nähere Umgebung ausschließlich bauliche Elemente enthält, die nur einem der in der BauNVO geregelten Baugebiete zuzuordnen sind (vgl. Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2018 - 2 M 53/18 - a.a.O. Rn. 22; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2018, § 34 BauGB Rn. 79).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2010 - 7 A 896/09

    Wohnverträglichkeit eines Vertragshändlers mit typischem Werkstattbetrieb in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2020 - 2 M 17/20
    Ob sie in einem Mischgebiet zulässig sind, hängt von ihrer jeweiligen Anlagen- und Betriebsstruktur ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 49.82 - juris Rn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 18. Juni 2010 - 7 A 896/09 - juris Rn. 7; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 6 BauNVO Rn. 13 und Rn. 33).

    Ob sie in einem Mischgebiet zugelassen werden können, hängt von ihrer jeweiligen Betriebsstruktur ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2002 - 4 B 72/02 - juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 18. Juni 2010 - 7 A 896/09 - a.a.O. Rn. 7; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 6 BauNVO Rn. 13 und Rn. 33).

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2020 - 2 M 17/20
    Erforderlich ist eine Bewertung aller für eine quantitative Beurteilung in Frage kommenden tatsächlichen Umstände im einzelnen Fall (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 C 34.86 - juris Rn. 18 f.; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 6 BauNVO Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 20.12.2005 - 4 B 71.05

    Feuerbestattungsanlage; Krematorium; Gewerbegebiet; Gewerbebetrieb; öffentlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2020 - 2 M 17/20
    Bei einer Kläranlage handelt es sich um einen öffentlichen Betrieb i.S.d. §§ 8 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO, also um einen Betrieb der Daseinsvorsorge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 4 B 71/05 - juris Rn. 10; Pützenbacher, in: Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Auflage 2018, § 8 BauNVO Rn. 95; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 8 BauNVO Rn. 29; Stock, in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 4. Auflage 2019, § 8 BauNVO Rn. 29a).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 2 A 1419/09

    Verfahrensrecht - Zur Erfordernis eines Berufungsverfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2020 - 2 M 17/20
    Es bedarf keiner Vertiefung, ob dem - von der Antragsgegnerin nicht in Frage gestellten - Standpunkt des Verwaltungsgerichts zu folgen ist, wonach der Gebietserhaltungsanspruch eines Grundstückseigentümers in einem faktischen Baugebiet i.S.d. § 34 Abs. 2 BauGB durch die Zulassung eines der Art der baulichen Nutzung nach dort nicht zulässigen Bauvorhabens nur dann nicht verletzt werde, wenn dem Bauherrn dazu eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB tatsächlich erteilt worden sei, während das bloße Vorliegen einer Befreiungslage nicht genüge (vgl. OVG RhPf, Beschluss vom 5. Februar 2010 - 1 B 11356/09 - juris Rn. 4), oder ob die Gegenauffassung zutrifft, nach der ein Gebietserhaltungsanspruch nur gegenüber Vorhaben eingreift, die in dem betreffenden Baugebiet weder planungsrechtlich regelhaft zulässig sind noch nach § 31 Abs. 1 oder 2 BauGB im Wege einer Ausnahme oder Befreiung zugelassen werden können (vgl. OVG NRW, Urteile vom 17. Dezember 2008 - 10 A 3001/07 - juris Rn. 35 und vom 21. Dezember 2010 - 2 A 1419/09 - juris Rn. 87; Beschluss vom 23. Februar 2015 - 7 B 1343/14 - juris Rn. 12; OVG SH, Beschluss vom 1. März 2016 - 4 MB 5/16 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2015 - 7 B 1343/14

    Oberverwaltungsgericht lässt Flüchtlingsunterkunft in Gewerbegebiet vorläufig zu

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2020 - 2 M 17/20
    Es bedarf keiner Vertiefung, ob dem - von der Antragsgegnerin nicht in Frage gestellten - Standpunkt des Verwaltungsgerichts zu folgen ist, wonach der Gebietserhaltungsanspruch eines Grundstückseigentümers in einem faktischen Baugebiet i.S.d. § 34 Abs. 2 BauGB durch die Zulassung eines der Art der baulichen Nutzung nach dort nicht zulässigen Bauvorhabens nur dann nicht verletzt werde, wenn dem Bauherrn dazu eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB tatsächlich erteilt worden sei, während das bloße Vorliegen einer Befreiungslage nicht genüge (vgl. OVG RhPf, Beschluss vom 5. Februar 2010 - 1 B 11356/09 - juris Rn. 4), oder ob die Gegenauffassung zutrifft, nach der ein Gebietserhaltungsanspruch nur gegenüber Vorhaben eingreift, die in dem betreffenden Baugebiet weder planungsrechtlich regelhaft zulässig sind noch nach § 31 Abs. 1 oder 2 BauGB im Wege einer Ausnahme oder Befreiung zugelassen werden können (vgl. OVG NRW, Urteile vom 17. Dezember 2008 - 10 A 3001/07 - juris Rn. 35 und vom 21. Dezember 2010 - 2 A 1419/09 - juris Rn. 87; Beschluss vom 23. Februar 2015 - 7 B 1343/14 - juris Rn. 12; OVG SH, Beschluss vom 1. März 2016 - 4 MB 5/16 - juris Rn. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2010 - 1 B 11356/09

    Gebietserhaltungsanspruch ist nur bei ausdrücklicher Befreiung, nicht auch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2020 - 2 M 17/20
    Es bedarf keiner Vertiefung, ob dem - von der Antragsgegnerin nicht in Frage gestellten - Standpunkt des Verwaltungsgerichts zu folgen ist, wonach der Gebietserhaltungsanspruch eines Grundstückseigentümers in einem faktischen Baugebiet i.S.d. § 34 Abs. 2 BauGB durch die Zulassung eines der Art der baulichen Nutzung nach dort nicht zulässigen Bauvorhabens nur dann nicht verletzt werde, wenn dem Bauherrn dazu eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB tatsächlich erteilt worden sei, während das bloße Vorliegen einer Befreiungslage nicht genüge (vgl. OVG RhPf, Beschluss vom 5. Februar 2010 - 1 B 11356/09 - juris Rn. 4), oder ob die Gegenauffassung zutrifft, nach der ein Gebietserhaltungsanspruch nur gegenüber Vorhaben eingreift, die in dem betreffenden Baugebiet weder planungsrechtlich regelhaft zulässig sind noch nach § 31 Abs. 1 oder 2 BauGB im Wege einer Ausnahme oder Befreiung zugelassen werden können (vgl. OVG NRW, Urteile vom 17. Dezember 2008 - 10 A 3001/07 - juris Rn. 35 und vom 21. Dezember 2010 - 2 A 1419/09 - juris Rn. 87; Beschluss vom 23. Februar 2015 - 7 B 1343/14 - juris Rn. 12; OVG SH, Beschluss vom 1. März 2016 - 4 MB 5/16 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2008 - 10 A 3001/07
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2020 - 2 M 17/20
    Es bedarf keiner Vertiefung, ob dem - von der Antragsgegnerin nicht in Frage gestellten - Standpunkt des Verwaltungsgerichts zu folgen ist, wonach der Gebietserhaltungsanspruch eines Grundstückseigentümers in einem faktischen Baugebiet i.S.d. § 34 Abs. 2 BauGB durch die Zulassung eines der Art der baulichen Nutzung nach dort nicht zulässigen Bauvorhabens nur dann nicht verletzt werde, wenn dem Bauherrn dazu eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB tatsächlich erteilt worden sei, während das bloße Vorliegen einer Befreiungslage nicht genüge (vgl. OVG RhPf, Beschluss vom 5. Februar 2010 - 1 B 11356/09 - juris Rn. 4), oder ob die Gegenauffassung zutrifft, nach der ein Gebietserhaltungsanspruch nur gegenüber Vorhaben eingreift, die in dem betreffenden Baugebiet weder planungsrechtlich regelhaft zulässig sind noch nach § 31 Abs. 1 oder 2 BauGB im Wege einer Ausnahme oder Befreiung zugelassen werden können (vgl. OVG NRW, Urteile vom 17. Dezember 2008 - 10 A 3001/07 - juris Rn. 35 und vom 21. Dezember 2010 - 2 A 1419/09 - juris Rn. 87; Beschluss vom 23. Februar 2015 - 7 B 1343/14 - juris Rn. 12; OVG SH, Beschluss vom 1. März 2016 - 4 MB 5/16 - juris Rn. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2016 - 4 MB 5/16

    Umfang und Reichweite des Gebietserhaltungsanspruchs

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2014 - 8 S 2239/13

    Störwirkung einer Kfz-Werkstatt im Mischgebiet

  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet;

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 49.82

    Mischgebiet - Grenze - Reines Wohngebiet - Tankstelle - Erweiterung -

  • BVerwG, 22.11.2002 - 4 B 72.02

    Zulässigkeit von Bauunternehmen im Mischgebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2001 - 8 S 2120/00

    Teilbarkeit eines beantragten Bauvorhabens; metallverarbeitender Betrieb im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 2 L 176/02

    Anfechtung einer Baugenehmigung zum Betreiben eines Getreidelagers

  • VG Halle, 30.01.2020 - 2 B 233/19
  • OVG Berlin, 20.09.1985 - 2 B 128.83
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2021 - 2 M 57/21

    Drittwiderspruch gegen eine bauplanungsrechtliche Befreiung und eine

    Zum Sachverhalt hat der Senat in seinem Beschluss vom 9. April 2020 - 2 M 17/20 - folgendes ausgeführt:.

    Die hiergegen gerichteten Beschwerden der Antragsgegnerin und des Beigeladenen wurden mit Beschluss des Senats vom 9. April 2020 - 2 M 17/20 - zurückgewiesen.

    Daher verletzt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Kläranlage in dem hier vorliegenden faktischen Mischgebiet - ohne Befreiung von den Vorgaben des § 6 BauNVO - auch den aus § 34 Abs. 2 BauGB abzuleitenden Gebietserhaltungsanspruch der Antragsteller, wie das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 30. Januar 2020 - 2 B 233/19 HAL - und der Senat mit Beschluss vom 9. April 2020 - 2 M 17/20 - festgestellt haben.

    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass sich etwa 30 m von dem geplanten Standort der Anlage entfernt bereits eine Abwasserbeseitigungsanlage in Form der alten Containerkläranlage befindet, die vom Senat im Beschluss vom 9. April 2020 - 2 M 17/20 - als nicht gebietsprägend angesehen wurde.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2020 - 8 S 1784/18

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche

    Für eine solche müssen die beiden Hauptnutzungen nicht genau oder annähernd zu gleichen Anteilen vertreten sein, vielmehr genügt es, dass jede der Hauptnutzungsarten insgesamt noch ein angemessenes städtebauliches Gewicht entfaltet und somit keiner Nutzungsart ein deutliches Übergewicht zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.05.1988 - 4 C 34.86 -, BVerwGE 79, 309; BayVGH, Beschluss vom 21.08.2018 - 15 ZB 17.2351 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.04.2020 - 2 M 17/20 -, NVwZ-RR 2020, 766 = juris Rn. 19; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 139. EL 2020, § 6 Rn. 10b m.w.N.).
  • VG Halle, 14.04.2021 - 2 B 100/21
    Die Voraussetzungen für die Befreiung von dem Gebietserhaltungsanspruch der Antragsteller (vgl. zum Gebietserhaltungsanspruch betreffend die hier in Rede stehende Kläranlage auch OVG LSA, Beschluss vom 9. April 2020, 2 M 17/20 -, zuvor VG Halle, Beschluss vom 30. Januar 2020 - 2 B 233/19 -) liegen jedenfalls insoweit vor als Nachbarrechte nicht verletzt werden.

    Hinsichtlich des (verletzten) Gebietserhaltungsanspruchs nimmt das Gericht Bezug auf seinen bereits hinsichtlich der hier in Rede stehenden Kläranlage ergangenen und vom Antragsteller zu 1) erwirkten Beschluss vom 30. Januar 2020 (2 B 233/19) und den darauf ergangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (OVG LSA, Beschluss vom 9. April 2020, 2 M 17/20 -).

    Insoweit gehört dieser Standort zur maßgeblichen näheren Umgebung i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB (vergleiche hierzu auch OVG LSA, Beschluss vom 9. April 2020 - 2 M 17/20 -, Seite 14).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 2 M 70/21

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Erweiterung und den Umbau eines

    Dabei ist die nähere Umgebung für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen (Beschluss des Senats vom 9. April 2020 - 2 M 17/20 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VG München, 28.06.2021 - M 8 K 19.5652

    Vorbescheid für Wohngebäude mit Kindertagesstätte im unbeplanten Innenbereich

    Andere Baugebiete sehen diese Nutzungsart überhaupt nicht vor (OVG LSA, B.v. - 2 M 17/20 - juris Rn. 28; Pützenbacher, in: Bönker/Bischopink, Baunutzungsverordnung, 2. Auflage 2018, § 8 Rn. 98; vgl. auch Stock, in: König/Roeser/Stock, Baunutzungsverordnung, 4. Auflage 2019, § 8 Rn. 30).

    Andere Baugebiete sehen diese Nutzungsart überhaupt nicht vor (OVG LSA, B.v. - 2 M 17/20 - juris Rn. 28; Pützenbacher, in: Bönker/Bischopink, Baunutzungsverordnung, 2. Auflage 2018, § 8 Rn. 98; vgl. auch Stock, in: König/Roeser/Stock, Baunutzungsverordnung, 4. Auflage 2019, § 8 Rn. 30).

  • VG Gelsenkirchen, 30.06.2022 - 5 K 3882/18

    Nähere Umgebung; Einfügen; bodenrechtliche Spannungen; großflächiger

    vgl. Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (OVG Sachsen-Anhalt), Beschluss vom 9. April 2020 - 2 M 17/20 -, juris; Söfker, in: Ernst/Zinkahn u.a. (Hrsg.), BauGB, 140. Lieferung 2020, § 34 Rn. 79.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2021 - 2 M 52/21

    Faktisches Baugebiet; Neubau einer Kläranlage; Befreiung; Wohl der Allgemeinheit;

    Die dagegen erhobene Beschwerde der Antragsgegnerin und des Beigeladenen wies der Senat mit Beschluss vom 9. April 2020 (2 M 17/20) zurück.

    Daher verletzt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Kläranlage in dem hier vorliegenden faktischen Mischgebiet - ohne Befreiung von den Vorgaben des § 6 BauNVO - auch den aus § 34 Abs. 2 BauGB abzuleitenden Gebietserhaltungsanspruch der Antragsteller, wie das Verwaltungsgericht im Beschluss vom 30. Januar 2020 (2 B 233/19 HAL) und der Senat in seinem Beschluss vom 9. April 2020 (2 M 17/20) festgestellt haben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2022 - 2 A 518/22

    Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung einer Kindertagesstätte auf einem

    Unabhängig davon können die Kläger aus dem von ihnen insoweit herangezogenen - in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen - Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 9. April 2020 - 2 M 17/20 -, juris Rn. 29, auch nichts zu ihren Gunsten herleiten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2022 - 2 A 519/22

    Erfolglosigkeit der Berufung bei Ablehnung des nachbarrechtlichen Rechtsschutzes

    Unabhängig davon können die Kläger aus dem von ihnen insoweit herangezogenen - in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen - Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 9. April 2020 - 2 M 17/20 -, juris Rn. 29, auch nichts zu ihren Gunsten herleiten.
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