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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2018 - 2 M 65/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,27444
OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2018 - 2 M 65/18 (https://dejure.org/2018,27444)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.08.2018 - 2 M 65/18 (https://dejure.org/2018,27444)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. August 2018 - 2 M 65/18 (https://dejure.org/2018,27444)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • baurechtsiegen.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-BauO § 78 Abs. 1 S. 1; VwGO § 123 Abs. 1
    Anspruch: Einschreiten, bauaufsichtliches; Bauaufsichtliches Einschreiten in Gestalt einer Baustilllegung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Formelle Rechtswidrigkeit allein ist keine Nachbarrechtsverletzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bauaufsichtliches Einschreiten in Gestalt einer Baustilllegung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bauaufsichtliches Einschreiten in Gestalt einer Baustilllegung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Baugenehmigung ist keine Nachbarrechtsverletzung! (IBR 2019, 160)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 22/13

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine Stützmauer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2018 - 2 M 65/18
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urt. v. 18.02.2015 - 2 L 22/13 -, juris, RdNr. 46), setzt ein Anspruch des Nachbarn auf bauordnungsbehördliches Einschreiten nach §§ 79 S. 1, 57 Abs. 2 BauO LSA u.a. voraus, dass die bauliche Anlage den Nachbarn in seinen Rechten verletzt, mithin gegen Regelungen verstößt, denen nachbarschützende Wirkung zukommt.
  • VGH Bayern, 08.03.2018 - 15 CE 17.2599

    Brandschutzrechtliche Anforderungen an eine Gebäudeabschlusswand für Gebäude der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2018 - 2 M 65/18
    Entscheidend ist vielmehr, ob durch das Bauvorhaben eine die benachbarten Antragsteller materiell schützende Rechtsnorm verletzt wird (vgl. BayVGH, Beschl. v. 08.03.2018 - 15 CE 17.2599 -, juris RdNr. 38, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 2 M 194/11

    Baueinstellungsverfügung - Abgrenzung verfahrensfreie Instandhaltungsarbeiten und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2018 - 2 M 65/18
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem von den Antragstellern zitierten Beschluss des Senats vom 31.01.2012 (- 2 M 194/11 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2003 - 3 M 1/03

    Bauaufsichtliches Einschreiten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2018 - 2 M 65/18
    Lässt sich dem Vortrag des Antragstellers die Möglichkeit einer Verletzung in eigenen Nachbarrechten nicht hinreichend entnehmen, bleibt sein Begehren auf vorläufigen Rechtsschutz erfolglos (vgl. zum Ganzen: OVG MV, Beschl. v. 09.04.2003 - 3 M 1/03 -, juris, RdNr. 12, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2019 - 2 M 110/19

    Errichtung einer Kläranlage im Hochwasserschutzgebiet

    In gerichtlichen Eilverfahren, in denen ein bauaufsichtliches Einschreiten gegen ein genehmigungsfreies Vorhaben begehrt wird, ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 15. August 2018 - 2 M 65/18 - juris Rn. 9 m.w.N.) ein Anspruch auf Baueinstellung in aller Regel dann zu bejahen, wenn absehbar ist, dass das Vorhaben gegen nachbarschützende öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt.
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