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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.2017 - 1 L 1/16   

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OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.2017 - 1 L 1/16 (https://dejure.org/2017,31992)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.06.2017 - 1 L 1/16 (https://dejure.org/2017,31992)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 1 L 1/16 (https://dejure.org/2017,31992)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 39.11

    Aufgabenbetrauung; Auslandsvertretung; Auslandszuschlag;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.2017 - 1 L 1/16
    Diese sog. Polizeizulage wird für die Besonderheiten des Polizeivollzugsdienstes gewährt, die durch das amtsangemessene Grundgehalt nicht erfasst werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 -, juris Rn. 7 f., und vom 26. Juni 2014 - 5 C 28.13 -, juris Rn. 14).

    Der Gesetzgeber geht hier typisierend und pauschalierend davon aus, dass diese Dienstposten eine vollzugspolizeiliche Prägung aufweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013, a. a. O. Rn. 10).

    Soweit die Polizeizulage nach der letzten Alternative der Nr. 9 Abs. 1 Satz 1 der Vorbemerkungen Beamten der Zollverwaltung gewährt wird, die mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betraut sind, setzt der Zulagentatbestand dagegen einen individuell-konkreten Funktionsbezug voraus; die Zulagenberechtigung ist dabei an die vollzugspolizeiliche Prägung der konkreten Verwendung des einzelnen Beamten geknüpft (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2013, a. a. O. Rn. 11, 21).

    Dass dieser Konkretisierung ihrerseits eine Generalisierung und Typisierung zugrunde liegt, ist bei Regelungen des Besoldungsrechts unvermeidlich und vor dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG zulässig, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 380/08 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 25. April 2013, a. a. O. Rn. 19; Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 B 78.15 -, juris Rn. 11).

    Daher kann der Gesetzgeber eine Stellenzulage für Beamtengruppen gewähren, die bei Organisationseinheiten tätig sind, die typischerweise mit vollzugspolizeilich geprägten Tätigkeitsfeldern befasst sind, ohne dass diejenigen Beamten von der Zulage ausgenommen werden müssen, deren konkreter Aufgaben- und Tätigkeitsbereich nicht vollzugspolizeilich geprägt ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008, a. a. O. Rn 11; BVerwG, Urteil vom 25. April 2013, a. a. O. Rn. 20).

    Diese Beamten sind dem von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfassten typischen Erfordernis vollzugspolizeilicher Tätigkeit, dass die Beamten in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell und eigenverantwortlich einschneidende Maßnahmen treffen und bereit sein müssen, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben notfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. März 2009, a. a. O., vom 25. April 2013, a. a. O. Rn. 16, und vom 26. Juni 2014, a. a. O.), unterschiedslos nicht ausgesetzt.

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 1.08

    Allgemeine Ämterbewertung; Ämterbewertung; Außendienst; Besonderheiten des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.2017 - 1 L 1/16
    aa) Im Besoldungsrecht gilt der Grundsatz, dass dem Wortlaut der Bestimmung wegen der strikten Gesetzesbindung (§ 2 BBesG) besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. März 2008 - 2 C 30.06 -, juris Rn. 25, vom 26. März 2009 - 2 C 1.08 -, juris Rn. 12, und vom 12. November 2009 - 2 C 29.08 -, juris Rn. 12).

    Unter welchen Bedingungen bei Beamten der Zollverwaltung von der Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion bzw. der Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben auszugehen ist, hat der Gesetzgeber in Nr. 9 Abs. 1 Satz 1 der Vorbemerkungen konkretisiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2009, a. a. O. Rn. 11).

    Diese Beamten sind dem von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfassten typischen Erfordernis vollzugspolizeilicher Tätigkeit, dass die Beamten in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell und eigenverantwortlich einschneidende Maßnahmen treffen und bereit sein müssen, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben notfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. März 2009, a. a. O., vom 25. April 2013, a. a. O. Rn. 16, und vom 26. Juni 2014, a. a. O.), unterschiedslos nicht ausgesetzt.

  • BVerwG, 26.06.2014 - 5 C 28.13

    Reisekostenrecht; Reisekostenvergütung; Reisekostenerstattung; Erstattung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.2017 - 1 L 1/16
    Diese sog. Polizeizulage wird für die Besonderheiten des Polizeivollzugsdienstes gewährt, die durch das amtsangemessene Grundgehalt nicht erfasst werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. April 2013 - 2 C 39.11 -, juris Rn. 7 f., und vom 26. Juni 2014 - 5 C 28.13 -, juris Rn. 14).

    Diese Beamten sind dem von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfassten typischen Erfordernis vollzugspolizeilicher Tätigkeit, dass die Beamten in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell und eigenverantwortlich einschneidende Maßnahmen treffen und bereit sein müssen, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben notfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. März 2009, a. a. O., vom 25. April 2013, a. a. O. Rn. 16, und vom 26. Juni 2014, a. a. O.), unterschiedslos nicht ausgesetzt.

  • BVerfG, 19.12.2008 - 2 BvR 380/08

    Keine Verletzung der Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung durch Wegfall der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.2017 - 1 L 1/16
    Dass dieser Konkretisierung ihrerseits eine Generalisierung und Typisierung zugrunde liegt, ist bei Regelungen des Besoldungsrechts unvermeidlich und vor dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG zulässig, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 380/08 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 25. April 2013, a. a. O. Rn. 19; Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 B 78.15 -, juris Rn. 11).

    Daher kann der Gesetzgeber eine Stellenzulage für Beamtengruppen gewähren, die bei Organisationseinheiten tätig sind, die typischerweise mit vollzugspolizeilich geprägten Tätigkeitsfeldern befasst sind, ohne dass diejenigen Beamten von der Zulage ausgenommen werden müssen, deren konkreter Aufgaben- und Tätigkeitsbereich nicht vollzugspolizeilich geprägt ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008, a. a. O. Rn 11; BVerwG, Urteil vom 25. April 2013, a. a. O. Rn. 20).

  • BVerwG, 27.03.2008 - 2 C 30.06

    Abfindung; Abwendungsbefugnis; Beamtenversorgung; Dynamisierung; fiktive Rente;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.2017 - 1 L 1/16
    aa) Im Besoldungsrecht gilt der Grundsatz, dass dem Wortlaut der Bestimmung wegen der strikten Gesetzesbindung (§ 2 BBesG) besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. März 2008 - 2 C 30.06 -, juris Rn. 25, vom 26. März 2009 - 2 C 1.08 -, juris Rn. 12, und vom 12. November 2009 - 2 C 29.08 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 29.08

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.2017 - 1 L 1/16
    aa) Im Besoldungsrecht gilt der Grundsatz, dass dem Wortlaut der Bestimmung wegen der strikten Gesetzesbindung (§ 2 BBesG) besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. März 2008 - 2 C 30.06 -, juris Rn. 25, vom 26. März 2009 - 2 C 1.08 -, juris Rn. 12, und vom 12. November 2009 - 2 C 29.08 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 78.15

    Approbation als Arzt; Bundeswehr; Facharzt für Oralchirurgie; Gleichheitssatz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.2017 - 1 L 1/16
    Dass dieser Konkretisierung ihrerseits eine Generalisierung und Typisierung zugrunde liegt, ist bei Regelungen des Besoldungsrechts unvermeidlich und vor dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG zulässig, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 380/08 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 25. April 2013, a. a. O. Rn. 19; Beschluss vom 24. Januar 2017 - 2 B 78.15 -, juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - 1 A 1248/16

    Einstellung der Gewährung einer sog. Polizeizulage aufgrund des Nichtableistens

    vgl. im Ergebnis ebenso: BVerwG, Beschluss vom 28. November 2017 - 2 B 53.17 -, juris, Rn. 11; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. Juni 2017 - 1 L 1/16 -, juris, Rn. 27 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Juni 2017- 2 LB 7/17 -, juris, Rn. 24 ff.

    17/7142, S. 2; hierauf weist auch schon das OVG Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 28. Juni 2017 - 1 L 1/16 -, juris, Rn. 34 a. E., hin.

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