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   OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2024 - 14 LB 1/23   

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OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2024 - 14 LB 1/23 (https://dejure.org/2024,2062)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.02.2024 - 14 LB 1/23 (https://dejure.org/2024,2062)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. Februar 2024 - 14 LB 1/23 (https://dejure.org/2024,2062)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 57 Abs 1 S 1 BDG, § 65 Abs 1 S 1 BDG, § 20 StGB, § 21 StGB
    Aufhebung eines Beweisbeschlusses; Auswirkungen eines Strafurteils auf ein Disziplinarverfahren

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  • BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 20.21

    Disziplinare Ahndung wiederholter Kernzeitverletzungen bei ausgeglichenem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2024 - 14 LB 1/23
    Dies lässt keinen erkennbaren Rückschluss auf den Gesundheitszustand des Beklagten in dem vorangegangenen, maßgebenden Tatzeitraum bis zur Suspendierung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 20.21 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2024 - 14 LB 1/23
    Dem Gericht ist es möglich, darauf zu verzichten, einen noch nicht erledigten Beweisbeschluss auszuführen bzw. einen solchen Beschluss nach Anhörung der Beteiligten aufzuheben (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. November 1963 - IV C 125.63 -?, juris LS 1 und vom 9. März 1984 - 8 C 97.83 -, juris Rn. 30).
  • BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21

    Entfernung einer Beamtin aus dem Beamtenverhältnis nach einer strafgerichtlichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2024 - 14 LB 1/23
    Bei Bestehen einer solchen Bindungswirkung ist dem Disziplinargericht eine eigene Beweisaufnahme mittels der Einholung eines Sachverständigengutachtens oder der Anhörung eines sachverständigen Zeugen nicht gestattet (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2023 - 2 A 18.21 -, juris LS und Rn. 37 ff.).
  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 125.63

    Verhältnis von Strafverfahren und Ausschließung in einem Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2024 - 14 LB 1/23
    Dem Gericht ist es möglich, darauf zu verzichten, einen noch nicht erledigten Beweisbeschluss auszuführen bzw. einen solchen Beschluss nach Anhörung der Beteiligten aufzuheben (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. November 1963 - IV C 125.63 -?, juris LS 1 und vom 9. März 1984 - 8 C 97.83 -, juris Rn. 30).
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