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   OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 5 MR 1/23   

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https://dejure.org/2023,10555
OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 5 MR 1/23 (https://dejure.org/2023,10555)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.05.2023 - 5 MR 1/23 (https://dejure.org/2023,10555)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Mai 2023 - 5 MR 1/23 (https://dejure.org/2023,10555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 18 Abs. 1 Nr. 2 ; BImSchG § 18 Abs. 3
    Glaubhaftmachen eines Anordnungsgrunds und Anordnungsanspruchs auf Neubescheidung eines Fristverlängerungsantrages für den Betrieb einer Windenergieanlage; Bewahren der Allgemeinheit und Nachbarschaft vor Emissionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immissionsschutzrecht - Fristverlängerung nach § 18 Abs. 3 BImSchG

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 1185
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04

    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 5 MR 1/23
    Auf den vor Fristablauf gestellten Antrag kann eine Frist auch noch nach Fristablauf verlängert werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.2005 - 7 C 25.04 -, juris Rn. 15).

    Dieser setzt mit dem Tatbestandsmerkmal des Nichtbetreibens keine entsprechende Erklärung, sondern den tatsächlichen Vorgang der Betriebseinstellung voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.2005 - 7 C 25.04 -, juris Rn. 12).

    Hierfür kann neben objektiven Umständen auch eine subjektive Erklärung des Betreibers Indizwirkung haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.2005 - 7 C 25.04 -, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 7 C 2.10

    Freistellungserklärung; Regelungsinhalt der -; Bindungswirkung der -;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 5 MR 1/23
    Die Annahme einer Gefährdung des Gesetzeszwecks ist dann gerechtfertigt, wenn hinreichend objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei Wiederinbetriebnahme der Anlage der gebotene Standard an Gefahrenabwehr und Vorsorge zu Gunsten der in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter, insbesondere der Nachbarschaft und der Allgemeinheit unterschritten würde und schädliche Umwelteinwirkungen, Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen drohen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.2010 - 7 C 2.10 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 21.12.2017 - 4 C 7.16

    Abschaltverpflichtung; Baugenehmigung; Bindung des Revisionsgerichts; Entfallen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 5 MR 1/23
    Für eine als immissionsschutzrechtliche Genehmigung fortgeltende Baugenehmigung finden die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes über das Erlöschen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen (§ 18 BImSchG) Anwendung (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.12.2017 - 4 C 7.16 -, juris Rn. 19).
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