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   OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2022 - 1 KN 10/22   

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OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2022 - 1 KN 10/22 (https://dejure.org/2022,39815)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.11.2022 - 1 KN 10/22 (https://dejure.org/2022,39815)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. November 2022 - 1 KN 10/22 (https://dejure.org/2022,39815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besondere Umstände; Duldungspflicht; Ortstermin; Veränderungssperre; Vermessung; 2. Verlängerung einer Veränderungssperre

  • rechtsportal.de

    Besondere Umstände; Duldungspflicht; Ortstermin; Veränderungssperre; Vermessung; 2. Verlängerung einer Veränderungssperre

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1378
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2021 - 1 KN 20/19

    Formelle und materielle Anforderungen an eine Satzung über eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2022 - 1 KN 10/22
    Die Antragstellerin hat am 25. November 2019 zum Aktenzeichen 1 KN 20/19 einen Antrag auf Normenkontrolle mit dem Ziel, die Veränderungssperre für unwirksam zu erklären, gestellt, den sie im weiteren Verlauf auf die unter dem 19. November 2020 beschlossene 1. Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre ausgedehnt hat.

    Wegen der Einzelheiten insoweit wird auf die den Beteiligten bekannte Entscheidung verwiesen (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 22.11.2021- 1 KN 20/19 -, Rn. 28 ff., juris).

    Das ergibt sich daraus, dass die Veränderungssperre in ihrer Ursprungsfassung bis zum 7. Dezember 2020 wirksam war und durch § 1 der 1. und der 2. Verlängerung jeweils um ein Jahr verlängert worden ist (vgl. zum Fristlauf Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 22.11.2021 - 1 KN 20/19 -, Rn. 27, juris).

    Die Veränderungssperre und ihre 1. Verlängerung sind aus den Gründen des rechtskräftigen Urteils des Senats vom 22. November 2021 - 1 KN 20/19 - (juris) formell und materiell rechtmäßig.

    Ein ordnungsgemäßer Planaufstellungsbeschluss, der ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll, liegt vor (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 22.11.2021 - 1 KN 20/19 -, Rn. 47 ff., juris).

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2022 - 1 KN 10/22
    Auch im Übrigen bestehen die Voraussetzungen für ihren Erlass fort (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urteil vom 10.09.1976 - IV C 39.74 -, Rn. 27 ff., juris).

    Kann eine Gemeinde dartun, dass sie sich im jeweiligen Zeitpunkt objektiv vernünftig verhalten hat, kann ihr nicht dennoch der Vorwurf eines Fehlverhaltens gemacht werden (so BVerwG, Urteil vom 10.09.1976 - IV C 39.74 -, Rn. 41 f., juris).

    Dass sich - vielleicht - noch bessere Lösungen denken lassen, rechtfertigt nicht, eine Planung (auch in ihrer das Eigentum belastenden Auswirkung) auf Dauer in der Schwebe zu halten (BVerwG, Urteil vom 10.09.1976 - IV C 39.74 -, Rn. 47, juris).

  • VG Düsseldorf, 11.10.2004 - 4 L 2779/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Beprobung und Begutachtung von Boden und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2022 - 1 KN 10/22
    Durchgesetzt werden kann diese Duldungspflicht im Wege eines Verwaltungsakts, dessen sofortige Vollziehung angeordnet und der mit der Androhung von Zwangsmitteln verbunden werden kann (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2004 - 4 L 2779/04 -, Rn. 7-10, Rn. 19, 28 f., juris, zu Probebohrungen und der Einrichtung von Grundwassermessstellen im Hinblick auf einen Altlastenverdacht; VG Cottbus, Beschluss vom 12.03.2018 - 3 L 186/18 -, Rn. 4 ff., juris, zu einer naturschutz-/artenschutzfachlichen Untersuchung).

    Insoweit kann § 209 Abs. 1 BauGB die Ermächtigung zum Erlass eines - auf die Duldung der Vornahme von Realakten gerichteten - Verwaltungsakts durch Auslegung entnommen werden (Kalb/Külpmann, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand April 2022, § 209 Rn. 17 ff.; Hornmann, in: Spannowsky/Uechtritz, BeckOK BauGB, § 209 Rn. 19 ff.; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl. 2022, § 209 Rn. 3; Bank, in: Brügelmann, BauGB, Stand Juli 2022, § 209 Rn. 48; vgl. mit Rückgriff auf allgemeine Vorschriften des Ordnungsrechts VG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2004 - 4 L 2779/04 -, Rn. 23, juris: § 14, § 12 Abs. 2 OBG NRW).

    Das öffentliche Interesse an der Fortführung des Bauleitplanverfahrens überwiegt das Interesse des Eigentümers daran, unbehelligt zu bleiben, wenn seine Nutzung des Flurstücks kaum fühlbar belastet wird (so VG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2004 - 4 L 2779/04 -, Rn. 7-10, Rn. 28, juris, zu Probebohrungen und der Einrichtung von Grundwassermessstellen im Hinblick auf einen Altlastenverdacht; so im Ergebnis VG Cottbus, Beschluss vom 12.03.2018 - 3 L 186/18 -, Rn. 5, juris, zu einer naturschutz-/artenschutzfachlichen Untersuchung; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 11.11.1988 - 7 B 3664/87 -, Orientierungssatz bei juris).

  • VG Cottbus, 12.03.2018 - 3 L 186/18

    Duldungspflichten des Erbbauberechtigten in Bezug auf das behördliche Betreten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2022 - 1 KN 10/22
    Durchgesetzt werden kann diese Duldungspflicht im Wege eines Verwaltungsakts, dessen sofortige Vollziehung angeordnet und der mit der Androhung von Zwangsmitteln verbunden werden kann (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2004 - 4 L 2779/04 -, Rn. 7-10, Rn. 19, 28 f., juris, zu Probebohrungen und der Einrichtung von Grundwassermessstellen im Hinblick auf einen Altlastenverdacht; VG Cottbus, Beschluss vom 12.03.2018 - 3 L 186/18 -, Rn. 4 ff., juris, zu einer naturschutz-/artenschutzfachlichen Untersuchung).

    Das öffentliche Interesse an der Fortführung des Bauleitplanverfahrens überwiegt das Interesse des Eigentümers daran, unbehelligt zu bleiben, wenn seine Nutzung des Flurstücks kaum fühlbar belastet wird (so VG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2004 - 4 L 2779/04 -, Rn. 7-10, Rn. 28, juris, zu Probebohrungen und der Einrichtung von Grundwassermessstellen im Hinblick auf einen Altlastenverdacht; so im Ergebnis VG Cottbus, Beschluss vom 12.03.2018 - 3 L 186/18 -, Rn. 5, juris, zu einer naturschutz-/artenschutzfachlichen Untersuchung; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 11.11.1988 - 7 B 3664/87 -, Orientierungssatz bei juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1988 - 7 B 3664/87
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2022 - 1 KN 10/22
    § 209 Abs. 1 BauGB ist daher jedenfalls in der Zeit nach dem Aufstellungsbeschluss bis zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gemäß § 10 BauGB anwendbar (so OVG NRW, Beschluss vom 15.08.2001 - 10 A 3545/00 -, Rn. 2, juris; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 11.11.1988 - 7 B 3664/87 -, Orientierungssatz bei juris).

    Das öffentliche Interesse an der Fortführung des Bauleitplanverfahrens überwiegt das Interesse des Eigentümers daran, unbehelligt zu bleiben, wenn seine Nutzung des Flurstücks kaum fühlbar belastet wird (so VG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2004 - 4 L 2779/04 -, Rn. 7-10, Rn. 28, juris, zu Probebohrungen und der Einrichtung von Grundwassermessstellen im Hinblick auf einen Altlastenverdacht; so im Ergebnis VG Cottbus, Beschluss vom 12.03.2018 - 3 L 186/18 -, Rn. 5, juris, zu einer naturschutz-/artenschutzfachlichen Untersuchung; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 11.11.1988 - 7 B 3664/87 -, Orientierungssatz bei juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2022 - 1 KN 12/20

    Wirksamkeit einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2022 - 1 KN 10/22
    Einer abschließenden Klärung der Frage, ob das Vorhaben der Antragstellerin im Falle der Unwirksamkeit der Veränderungssperre zulässig ist, bedarf es für die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses nicht (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 26.08.2022 - 1 KN 12/20 -, Rn. 28, juris; Beschluss vom 30.09.2021 - 1 MR 2/21 -, Rn. 18, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2001 - 10 A 3545/00

    Rechtsgrundlage für die Entnahme von Bodenproben und Bodenluftproben bei einem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2022 - 1 KN 10/22
    § 209 Abs. 1 BauGB ist daher jedenfalls in der Zeit nach dem Aufstellungsbeschluss bis zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gemäß § 10 BauGB anwendbar (so OVG NRW, Beschluss vom 15.08.2001 - 10 A 3545/00 -, Rn. 2, juris; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 11.11.1988 - 7 B 3664/87 -, Orientierungssatz bei juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2021 - 1 MR 2/21

    Normenkontrolleilverfahren; Sicherungsbedürfnis bei einer Veränderungssperre;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2022 - 1 KN 10/22
    Einer abschließenden Klärung der Frage, ob das Vorhaben der Antragstellerin im Falle der Unwirksamkeit der Veränderungssperre zulässig ist, bedarf es für die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses nicht (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 26.08.2022 - 1 KN 12/20 -, Rn. 28, juris; Beschluss vom 30.09.2021 - 1 MR 2/21 -, Rn. 18, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2023 - 1 KN 2/18

    Bestimmtheit; Bezugspunkt; Gebäudehöhe; Höhenlinie; Inanspruchnahme privater

    Verneinen aber - wie hier - Fachbehörde und Fachgutachter (Baumpfleger) letztlich die Notwendigkeit der vertiefenden Begutachtung der Bäume und sehen sie sich in der Lage, die erforderlichen Feststellungen auch ohne Betreten der Grundstücke der Antragstellerin zu treffen, kommt die allgemeine Duldungspflicht nach § 209 Abs. 1 BauGB schon nicht zum Tragen und es stellt sich zudem nicht die Frage nach deren Durchsetzung im Wege eines auf Duldung der Vornahme von Realakten gerichteten Verwaltungsakts (vgl. allgemein: Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 14.11.2022 - 1 KN 10/22 -, m.w.N, n.v.).
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