Baugesetzbuch
1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
1. Teil - Bauleitplanung (§§ 1 - 13a) |
3. Abschnitt - Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) (§§ 8 - 10a) |
(1) Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan als Satzung.
(2) 1Bebauungspläne nach § 8 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 bedürfen der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. 2§ 6 Abs. 2 und 4 ist entsprechend anzuwenden.
(3) 1Die Erteilung der Genehmigung oder, soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist, der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeinde ist ortsüblich bekannt zu machen. 2Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. 3In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. 4Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. 5Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 04.05.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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13.05.2017 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt | 04.05.2017 | |
20.07.2004 | Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) | 24.06.2004 | |
03.08.2001 | Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz | 27.07.2001 |
Rechtsprechung zu § 10 BauGB
2.045 Entscheidungen zu § 10 BauGB in unserer Datenbank:
- BVerwG, 18.10.2023 - 4 BN 8.23
Nichtzulassung der Revision wegen der Rechtsfrage ob die im Orts- und Landesrecht ...
- VG Hannover, 26.10.2023 - 4 B 5339/22
Abwägungsentscheidung; Ausfertigung; Baugenehmigung; Beteiligung Ortsrat; ...
- OVG Sachsen, 29.01.2024 - 1 B 243/23
Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Prüfungsmaßstab; Ausfertigung eines ...
- OVG Sachsen, 20.11.2023 - 1 C 2/23
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Auflassungsvormerkung; Veränderungssperre; ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2023 - 8 C 11093/22
Abstoßfunktion; Abwägung; Ausfertigung; Bekanntmachung; Gefälligkeitsplanung; ...
- VG Würzburg, 25.01.2024 - W 5 K 23.938
Baurechtliche Nachbarklage, Baugenehmigung für Doppelhaushälfte mit ...
- VGH Hessen, 26.10.2023 - 4 C 2447/20
Zu den Voraussetzungen einer Eilentscheidung eines Ausschusses anstelle der ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2020 - 2 K 68/18
Normenkontrolle gegen die Verlängerung einer Veränderungssperre
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 25.04.2023 - 4 CN 9.21
Anforderungen an die Bekanntmachung eines Satzungsbeschlusses zur Verlängerung ...
- BVerwG, 25.04.2023 - 4 CN 9.21
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2023 - 8 A 10011/23
Abstimmungsgebot; Anpassungsgebot; Ausfertigung; Ausnahmeregelung; ...
§ 10 BauGB in Nachschlagewerken
- § 10 BauGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Bebauungsplan
Querverweise
Auf § 10 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Beteiligung der Öffentlichkeit)
- Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
- § 9 (Inhalt des Bebauungsplans)
- Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- § 12 (Vorhaben- und Erschließungsplan)
- Besonderes Städtebaurecht
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
- Vorbereitung und Durchführung
- § 143 (Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk)
- Abschluss der Sanierung
- § 162 (Aufhebung der Sanierungssatzung)
- Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
- § 165 (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen)
- Sonstige Vorschriften
- Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung
- Planerhaltung
- § 215a (Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung)
- Landesbauordnung (LBO)
- Rechtsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 74 (Örtliche Bauvorschriften)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
- § 2 (Begriffsbestimmungen)
- Anlagen
- Anlage 5 (Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme")
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
- § 2 (Begriffsbestimmungen)
- Anlagen
- Anlage 3 (Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme")
- Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)
- § 7 (Besondere Bestimmungen für Rechtsbehelfe gegen bestimmte Entscheidungen)
Redaktionelle Querverweise zu § 10 BauGB:
- Gemeindeordnung (GemO)
- Wesen und Aufgaben der Gemeinde
- Rechtsstellung
- § 4 (Satzungen) (zu § 10 I)