Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 1. Teil - Bauleitplanung (§§ 1 - 13a) |
| 3. Abschnitt - Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) (§§ 8 - 10a) |
(1) Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan als Satzung.
(2) 1Bebauungspläne nach § 8 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 bedürfen der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. 2§ 6 Abs. 2 und 4 ist entsprechend anzuwenden.
(3) 1Die Erteilung der Genehmigung oder, soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist, der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeinde ist ortsüblich bekannt zu machen. 2Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. 3In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. 4Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. 5Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 04.05.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 13.05.2017 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt | 04.05.2017 | |
| 20.07.2004 | Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) | 24.06.2004 | |
| 03.08.2001 | Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz | 27.07.2001 |
ermächtigung § 10Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans § 10aZusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet
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Rechtsprechung zu § 10 BauGB
2.286 Entscheidungen zu § 10 BauGB in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 20.08.2026 - 9 NE 26.904
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren, Vorhabenbezogener ...
- VGH Bayern, 07.09.2026 - 2 NE 26.1341
Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Verkehrsbelastung, Erdrückende Wirkung, ...
- BVerwG, 18.10.2023 - 4 BN 8.23
Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan zur Erweiterung einer ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Hessen, 13.12.2022 - 3 C 1089/21
Bebauungsplan Erweiterung Privatgymnasium Dr. Richter der Stadt Kelkheim
- VGH Hessen, 13.12.2022 - 3 C 1089/21
- OVG Saarland, 28.04.2026 - 2 C 125/24
Erfolgreicher Normenkontrollantrag einer Umweltvereinigung gegen einen ...
- VGH Bayern, 30.07.2026 - 9 NE 26.405
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren, Verkehrslärm, ...
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2026 - 13 S 2096/25
Rechtmäßigkeit eines straßenverkehrsrechtlichen Durchfahrtsverbots; ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2020 - 2 K 101/18
Bebauungsplan für ein Gewerbebestandsgebiet; Typenzwang; städtebauliche Gründe ...
- VGH Bayern, 27.07.2026 - 1 CS 26.1071
Nutzungsuntersagung, Bekanntmachung eines Bebauungsplans, Hinweis auf ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2020 - 2 K 68/18
Normenkontrolle gegen die Verlängerung einer Veränderungssperre; Feststellung ...
§ 10 BauGB in Nachschlagewerken
- § 10 BauGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Bebauungsplan
Querverweise
Auf § 10 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Landesbauordnung (LBO)
- Rechtsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 74 (Örtliche Bauvorschriften)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
- § 2 (Begriffsbestimmungen)
- Anlagen
- Anlage 5 (Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme")
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
- § 2 (Begriffsbestimmungen)
- Anlagen
- Anlage 3 (Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme")
- Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)
- § 7 (Besondere Bestimmungen für Rechtsbehelfe gegen bestimmte Entscheidungen)
Redaktionelle Querverweise zu § 10 BauGB:
- Gemeindeordnung (GemO)
- Wesen und Aufgaben der Gemeinde
- Rechtsstellung
- § 4 (Satzungen) (zu § 10 I)