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   OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 7/17   

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https://dejure.org/2018,34153
OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 7/17 (https://dejure.org/2018,34153)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.05.2018 - 3 LB 7/17 (https://dejure.org/2018,34153)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - 3 LB 7/17 (https://dejure.org/2018,34153)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 7g Abs 5 EStG, § 7 Abs 3 EStG, § 24 Abs 1 BAföG, § 25 Abs 6 S 2 BAföG, § 24 Abs 2 S 1 BAföG
    Erstattung von unter dem Vorbehalt der Rückzahlung bewilligter Ausbildungsförderung bezüglich einer Ausbildung zur Ergotherapeutin wegen Einkommen der Eltern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Ausbildungsförderung i.R.d. Bewilligung unter Vorbehalt wegen der Festlegung des noch anzurechnenden Einkommens der Eltern

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungs; und Studienförderungsrecht; Berufungsverfahren

  • rechtsportal.de

    BAföG § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ; BAföG § 24 Abs. 1
    Erstattung der Ausbildungsförderung i.R.d. Bewilligung unter Vorbehalt wegen der Festlegung des noch anzurechnenden Einkommens der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 31.03

    Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 7/17
    Mit Beschluss vom 22. März 2017 hat der Senat auf Antrag der Beklagten die Berufung zugelassen, da das Urteil des Verwaltungsgerichts von einer Entscheidung des 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 2004 - 5 C 31.03 - abweicht und auf dieser Abweichung beruht.

    Der Wortlaut der Norm spricht dafür, dass ein Einkommensanteil nur anrechnungsfrei bleiben kann, wenn zuvor noch im Bewilligungszeitraum ein Härtefallantrag gestellt wurde (so zum Aktualisierungsantrag nach § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG auch BVerwG, Urt. v. 8. Juli 2004 - 5 C 31.03 -, juris Rn. 13 f.).

    Es hat hervorgehoben, dass "der Wille des Gesetzgebers, mit der Neufassung des § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 24 Abs. 3 Satz 1 a.F. BAföG die Grundlage zu entziehen, in der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs hinreichend zum Ausdruck kommt und eine verfassungskonforme Auslegung des § 24 Abs. 3 Satz 1 n.F. nicht geboten ist" (vgl. BVerwG, Urt. v. 8. Juli 2004 - 5 C 31.03 -, juris, Rn. 16f).

  • BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 2.09

    Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum, Ablauf des ~;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 7/17
    Allerdings hat § 25 Abs. 6 Satz 1 BAföG auch den Zweck, als allgemeine Regelung unbillige Härten zu vermeiden und insbesondere den Fällen Rechnung zu tragen, in denen das Verlustausgleichsverbot (§ 21 Abs. 1 Satz 2 BAföG) zu einem ausbildungsförderungsrechtlichen Unterhaltsbetrag führt, der wegen atypischer Umstände unterhaltsrechtlich nicht durchgesetzt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Februar 2010 - 5 C 2.09 -, juris Rn. 33).

    Darüber hinaus sind die Härtegründe unverzüglich nach Kenntnis der Umstände geltend zu machen, die eine Rückforderung unter Vorbehalt bewilligter Förderungsleistungen erwarten lassen (BVerwG, Urt. v. 23. Februar 2010 - 5 C 2.09 -, juris, Rn. 34; OVG Schleswig, Urt. v. 14. August 2014 - 3 LB 12.12 -, juris, Rn. 37); daran fehlt es hier.

  • BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 7.78

    Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen - Begriff des Einkommens im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 7/17
    Der Gesetzgeber hat mit der klarstellenden Einfügung des zweiten Halbsatzes somit auf die bis dahin ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reagiert, nach der ein Auszubildender auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes noch die Aktualisierung der Berechnung verlangen konnte, wenn er erst nach Vorliegen des Steuerbescheide seiner Eltern erkennen konnte, dass deren im vorletzten Kalenderjahr vor dem Bewilligungszeitraum erzieltes Einkommen zu höheren Anrechnungen auf den Bedarf und damit zur Rückforderung geleisteter Förderungsbeträge führte (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Juli 1979 - 5 C 7.78 -, juris, Rn. 24; Urt. v. 25. April 1985 - 5 C 42.82 -, juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 7/17
    Denn die verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenzen dort, wo sie zu dem Wortlaut der jeweiligen Vorschrift und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22. Oktober 1985 - 1 BvL 44/83 -, juris, Rn. 56).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 7/17
    Der Respekt vor dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber verbietet es daher, im Wege der Auslegung einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn zu verleihen oder den normativen Gehalt einer Vorschrift grundlegend neu zu bestimmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. April 1994 - 1 BvR 1299/89, juris, Rn. 38).
  • BVerwG, 25.04.1985 - 5 C 42.82

    Ausbildungsförderung - Einkommen - Berechnung - Einrede - Rückforderungsanspruch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 7/17
    Der Gesetzgeber hat mit der klarstellenden Einfügung des zweiten Halbsatzes somit auf die bis dahin ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reagiert, nach der ein Auszubildender auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes noch die Aktualisierung der Berechnung verlangen konnte, wenn er erst nach Vorliegen des Steuerbescheide seiner Eltern erkennen konnte, dass deren im vorletzten Kalenderjahr vor dem Bewilligungszeitraum erzieltes Einkommen zu höheren Anrechnungen auf den Bedarf und damit zur Rückforderung geleisteter Förderungsbeträge führte (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Juli 1979 - 5 C 7.78 -, juris, Rn. 24; Urt. v. 25. April 1985 - 5 C 42.82 -, juris, Rn. 18).
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