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   OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2019 - 4 MB 58/19   

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https://dejure.org/2019,37536
OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2019 - 4 MB 58/19 (https://dejure.org/2019,37536)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.10.2019 - 4 MB 58/19 (https://dejure.org/2019,37536)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 4 MB 58/19 (https://dejure.org/2019,37536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 20 Abs 1 StrWG SH 2003
    Sondernutzung - Plakatwerbung an einem Schaltkasten für Telekommunikationsleitungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigung; Ermessen; Gemeingebrauch; Nutzungsberechtigung; Schaltkasten; Telekommunikationslinie; unerlaubte Sondernnutzung; Werbeplakat; Zweck; Straßen- und Wegerecht (Beseitigungsverfügung und Zwangsgeldandrohung); Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden ...

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung des straßenrechtlichen Gemeingebrauchs von einer Sondernutzung (hier: Plakatwerbung an einem Schaltkasten für Telekommunikationsleitungen); Bedeutsamkeit des Vorliegens einer Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs allein bei der Frage des Vorliegens einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Plakatwerbung an Schaltkästen = unerlaubte Sondernutzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Plakatwerbung an einem Schaltkasten für Telekommunikationsleitungen als Sondernutzung

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • jura-online.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mindestpunktzahl bei der Einstellung von Richtern und Staatsanwälten rechtmäßig?

  • jura-online.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Plakatieren eines Schaltkastens als Sondernutzung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.07.1996 - 4 L 175/95

    Kaugummiautomat; Gehweg; Öffentlich-rechtliche Sondernutzung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2019 - 4 MB 58/19
    Dies widerspräche dem eindeutigen Wortlaut der genannten Vorschriften (Urt. des Senats v. 10.07.1996 - 4 L 175/95 -, juris Rn. 27; vgl. auch OVG Berlin-Brbg., Beschl. v. 16.09.2008 - OVG 1 S 154.07 -, juris Rn. 21).

    Das Vorliegen einer Beeinträchtigung ist allein bei der Frage bedeutsam, ob eine öffentliche oder privat-rechtliche Sondernutzung i.S.d. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StrWG vorliegt (Urt. des Senats v. 10.07.1996 a.a.O.).

    Ausreichend ist vielmehr allein die abstrakte Möglichkeit, dass der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden könnte (Urt. des Senats v. 10.07.1996 a.a.O. Rn. 33).

  • OVG Niedersachsen, 03.07.2019 - 7 ME 27/19

    Nutzungsberechtigung; Telekommunikationslinie; Werbeplakat

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2019 - 4 MB 58/19
    Demgegenüber macht die Antragsgegnerin geltend, dass das Bekleben des Schaltkastens mit kommerzieller Werbung von dem mit § 68 Abs. 1 TKG verfolgten öffentlichen Zweck der Versorgung der Allgemeinheit mit Telekommunikation nicht abgedeckt ist und sich deshalb als erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellt (so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.07.2019 - 7 ME 27/19 -, juris Rn. 10 ff.).

    Das Bekleben des Schaltkastens mit Werbeplakaten ist davon nicht erfasst, da es lediglich privaten kommerziellen Zwecken dient (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 03.07.2019 - 7 ME 27/19 -, juris Rn. 13; Stelkens, TKG - Wegerecht -, 1. Aufl. 2010, § 68 Rn. 100).

  • VG Greifswald, 15.11.2019 - 11 B 1033/19

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2019 - 4 MB 58/19
    Sollte das OVG Münster in Anwendung der §§ 14, 18 Abs. 1 StrWG NRW an dieser Stelle eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs verlangen (Urt. v. 03.09.2018 - 11 A 546/15 -, juris Rn. 51 a.E.; Beschl. v. 07.02.2019 - 11 B 1033/19 -, juris Rn. 6, 18), kann dem für das schleswig-holsteinische Straßen- und Wegerecht nicht gefolgt werden.

    Das Verwaltungsgericht kommt zu dem Schluss, dass die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraums durch den streitgegenständlichen Schaltkasten auch dann durch § 68 Abs. 1 TKG abgedeckt bleibt, wenn an ihm Werbung angebracht wird, die ihrerseits nicht dem Betrieb von Telekommunikationslinien dient(wie OVG Münster, Beschl. v. 07.02.2019 - 11 B 1033/19 -, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 07.05.2001 - 6 B 55.00

    Bau einer Telekommunikationslinie; unentgeltliches Nutzungsrecht von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2019 - 4 MB 58/19
    Der mit § 68 Abs. 1 Satz 1 TKG verfolgte öffentliche Zweck besteht darin, der Allgemeinheit Telekommunikationseinrichtungen für eine Nutzung durch jedermann zur Verfügung zu stellen (BVerwG, Beschl. v. 07.05.2001 - 6 B 55/00 -, juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2018 - 11 A 546/15

    Abstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum ohne

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2019 - 4 MB 58/19
    Sollte das OVG Münster in Anwendung der §§ 14, 18 Abs. 1 StrWG NRW an dieser Stelle eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs verlangen (Urt. v. 03.09.2018 - 11 A 546/15 -, juris Rn. 51 a.E.; Beschl. v. 07.02.2019 - 11 B 1033/19 -, juris Rn. 6, 18), kann dem für das schleswig-holsteinische Straßen- und Wegerecht nicht gefolgt werden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2008 - 1 S 154.07

    Sondernutzung einer öffentlichen Straße durch Werbebanner an einer Brücke

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2019 - 4 MB 58/19
    Dies widerspräche dem eindeutigen Wortlaut der genannten Vorschriften (Urt. des Senats v. 10.07.1996 - 4 L 175/95 -, juris Rn. 27; vgl. auch OVG Berlin-Brbg., Beschl. v. 16.09.2008 - OVG 1 S 154.07 -, juris Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2016 - 11 B 144/16

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine "Pergola-Markisen-Konstruktion"

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2019 - 4 MB 58/19
    Bei Vorliegen einer formellen Rechtswidrigkeit bedarf es in der Regel keiner weiteren Darlegung zum Ermessen vonseiten der Behörde (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 19.04.2016 - 11 B 144/16 -, juris Rn. 4-7; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.07.1991 - Bs II 47/91 -, juris Rn. 25).
  • OVG Hamburg, 23.07.1991 - Bs II 47/91

    Vereinsbroschüre; Untersagungsverfügung; Sofortvollzug; Gemeingebrauch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2019 - 4 MB 58/19
    Bei Vorliegen einer formellen Rechtswidrigkeit bedarf es in der Regel keiner weiteren Darlegung zum Ermessen vonseiten der Behörde (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 19.04.2016 - 11 B 144/16 -, juris Rn. 4-7; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.07.1991 - Bs II 47/91 -, juris Rn. 25).
  • OLG Hamm, 16.08.1990 - 1 Ss OWi 31/90

    Anbringen von Plakatträgern mit Werbung ist Sondernutzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2019 - 4 MB 58/19
    Hier wird die Straße ausschließlich zur Verwirklichung eines privaten geschäftlichen Interesses benutzt, dass außerhalb eines verkehrsbezogenen kommunikativen Geschehens liegt (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 16.08.1990 - 1 Ss OWi 31/90 -, juris Rn. 7; Behnsen in: Praxis der Kommunalverwaltung, StrWG, Juli 2017, § 21 Rn. 35).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2009 - 4 LA 45/09

    Straßenrechtliches Vorgehen gegen "Passantenstopper"

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2019 - 4 MB 58/19
    Die straßenrechtliche Gestaltungsfreiheit findet ihre Grenze nur im Willkürverbot (vgl. Beschl. des Senats v. 08.07.2009 - 4 LA 45/09 - n.v.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2020 - 11 A 4111/19

    Streit um die werbliche Nutzung von Schaltkästen als Bestandteile von

    Die an dieser Rechtsprechung geäußerte Kritik der Beklagten, die sich im Wesentlichen an den Erwägungen aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 3. Juli 2019 - 7 ME 27/19 -, juris, sowie dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 24. Oktober 2019 - 4 MB 58/19 -, juris, orientiert, greift nicht durch.

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Juli 2019- 7 ME 27/19 -, NVwZ-RR 2019, 988 (989 f.) = juris, Rn. 12, 13; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 4 MB 58/19 -, juris, Rn. 14; Stelkens, TKG-Wegerecht, Kommentar, 2010, § 68 Rn. 100.

    So aber OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 7 ME 27/19 -, NVwZ-RR 2019, 988 (989 f.) = juris, Rn. 11; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 4 MB 58/19 -, juris, Rn. 14.

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2019 - 4 MB 88/19

    Heilbarkeit des Mangels der Anhörung vor Erlass eines belastenden

    Etwas Anderes könnte nur dann gelten, wenn das Vorhaben offensichtlich materiell legal ist (Gößl in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG und AbwAG, 52. EL Juni 2018, § 100 WHG Rn. 73 f.; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl., § 100, Rn. 42-44., beide m.w.N.; vgl. zum Straßenrecht: Beschl. des Senats v. 24.10.2019 - 4 MB 58/19 -, juris Rn. 15).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2021 - 5 MB 26/21

    Werbeanlagen an Schaltschränken der Telekom

    Hier wird die Straße ausschließlich zur Verwirklichung eines privaten geschäftlichen Interesses benutzt, dass außerhalb eines verkehrsbezogenen kommunikativen Geschehens liegt (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.10.2019 - 4 MB 58/19 -, juris Rn. 9; OLG Hamm, Beschl. v. 16.08.1990 - 1 Ss OWi 31/90 -, juris Rn. 7; Behnsen in: Praxis der Kommunalverwaltung - Landesausgabe Schleswig-Holstein, Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein, Stand: 3.2020, § 21 Rn. 35).

    Der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat in seinem Beschluss vom 24. Oktober 2019 (Az.: 4 MB 58/19, juris Rn. 14) ausgeführt:.

  • VG Berlin, 23.03.2023 - 1 K 65.18

    Erhebung einer straßenrechtlichen Sondernutzungsgebühr: Anbringung einer Werbung

    Denn nach den §§ 10 Abs. 2 Satz 1, 11 Abs. 1 BerlStrG kommt es allein darauf an, ob eine Nutzung vorwiegend zum Verkehr erfolgt oder nicht (für die gleichlautende Regelung im Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 4 MB 58/19, juris Rn. 10 m.w.N.).
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