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OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2024 - 3 LA 2/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 1629 Abs 1 S 1 BGB, § 43 Abs 2 S 1 VwGO
Erlass eines Prozessurteils statt eines Sachurteils als die Zulassung der Berufung rechtfertigender Verfahrensmangel
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 30.11.2020 - 9 A 36/19
- OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2024 - 3 LA 2/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17
Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2024 - 3 LA 2/21
Die Entscheidung muss auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruhen, zum Beispiel einer Verkennung ihrer Begriffsinhalte und der zugrunde zu legenden Maßstäbe (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 6 B 14.17 -, juris Rn. 11 m. w. N. ).Bei der Beurteilung, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, hat das Rechtsmittelgericht von der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung der Vorinstanz auszugehen, selbst wenn diese verfehlt sein sollte (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Beschl. v. 20.12.2017 - 6 B 14.17 -, juris Rn. 11 m. w. N. ).
- BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12
Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger; Systembetreiber; Verkaufsverpackungen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2024 - 3 LA 2/21
Insoweit wird unter anderem angenommen, dass die Subsidiarität der Zulässigkeit einer Feststellungsklage nicht entgegensteht, wenn die Feststellungsklage einen Rechtsschutz gewährleistet, der weiter reicht, als er mit der Gestaltungs- oder Leistungsklage erlangt werden kann (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 26.03.2015 - 7 C 17.12 -, juris Rn. 17). - BVerwG, 09.03.1990 - 4 B 145.88
Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung nach Erteilung einer fiktiven …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2024 - 3 LA 2/21
Die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklage geltenden besonderen Sachurteilsvoraussetzungen, namentlich die Regelungen über Fristen und das Vorverfahren, sollen nicht unterlaufen werden (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 09.03.1990 - 4 B 145.88 -, juris Rn. 31 m. w. N.).