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   OVG Schleswig-Holstein, 27.05.2020 - 4 LA 26/19   

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OVG Schleswig-Holstein, 27.05.2020 - 4 LA 26/19 (https://dejure.org/2020,12676)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.05.2020 - 4 LA 26/19 (https://dejure.org/2020,12676)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 4 LA 26/19 (https://dejure.org/2020,12676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 760
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Bremen, 08.07.2003 - 1 S 229/03

    Streitwert; Waffenbesitzkarte; Waffensammlung; Untätigkeitsklage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.2020 - 4 LA 26/19
    Stattdessen verdoppelt der Senat den Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG, um zunächst die ideelle Berechtigung zum Anlegen einer Waffensammlung abzubilden und darüber hinaus die damit gegebene Möglichkeit, in den Besitz einer noch unbestimmten Anzahl von Waffen zu gelangen (im Anschluss an OVG Bremen, Beschl. v. 08.07.2003 - 1 S 229/03 -).

    Der Senat schließt sich deshalb der Auffassung des OVG Bremen (Beschl. v. 08.07.2003 - 1 S 229/03 -, juris) an und verdoppelt in diesen Fällen den Auffangwert, um zunächst die ideelle Berechtigung zum Anlegen einer Waffensammlung abzubilden und darüber hinaus die damit gegebene Möglichkeit, in den Besitz einer noch unbestimmten Anzahl von Waffen zu gelangen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2017 - 4 MB 53/16

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei Unzuverlässigkeit wegen Verstoßes gegen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.2020 - 4 LA 26/19
    Entsprechend Ziffer 50.2 des Streitwertkatalogs legt er deshalb den Auffangwert (§ 52 Abs. 2 GKG) über 5.000,- Euro (für eine Waffenbesitzkarte und eine erste Waffe) zuzüglich 750,- Euro für jede weitere Waffe zugrunde (vgl. etwa Beschl. v. 11.01.2017 - 4 MB 53/16 - juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 20 B 45/10

    Beschränkung des Streitwertes auf das Fünffache des Auffangwertes gem. § 52 Abs.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.2020 - 4 LA 26/19
    Insofern spricht vieles dafür, bezogen auf ein bestimmtes Sammelgebiet auf den Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen (so auch OVG des Saarlandes, Beschl. v. 27.12.2012 - 1 E 320/12 -, juris Rn. 9), statt Ziffer 50.2 des Streitwertkataloges auch auf Sammlerwaffenbesitzkarten anzuwenden (so aber OVG Koblenz, Beschl. v. 08.01.2002 - 2 E 10023/02 -, juris Rn. 3 und OVG Bautzen, Beschl. v. 15.05.2018 - 3 E 86/17 -, juris Rn. 6 m.w.N., das allerdings den Betrag von 750,- Euro für jede weitere Waffe halbiert) oder nach eigenen Kriterien und losgelöst von jeglichen Normierungen eine freie Bewertung vorzunehmen (so OVG Münster, a.a.O.und Beschl. v. 23.06.2010 - 20 B 45/10 -, juris Rn. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2005 - 20 A 3321/04
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.2020 - 4 LA 26/19
    Hinzu kommt, dass die abstrakte Berechtigung zum Erwerb von Sammlerwaffen zunächst nur ideeller Natur ist und keinen Bezug zu konkret fassbaren wirtschaftlichen Interessen des Klägers erkennen lässt (vgl. VGH München, Beschl. v. 08.12.1999 - 21 C 99.3078 - juris Rn. 2 und v. 24.09.2019- 21 C 18.883 -, juris Rn. 7; ähnlich OVG Münster, Beschl. v. 26.04.2002 - 20 E 269/02 -juris Rn. 4 und v. 22.09.2005 - 20 A 3321/04 -, juris Rn. 18).
  • OVG Saarland, 27.12.2012 - 1 E 320/12

    Streitwert in Verfahren betreffend die Erteilung einer Waffenbesitzkarte für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.2020 - 4 LA 26/19
    Insofern spricht vieles dafür, bezogen auf ein bestimmtes Sammelgebiet auf den Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen (so auch OVG des Saarlandes, Beschl. v. 27.12.2012 - 1 E 320/12 -, juris Rn. 9), statt Ziffer 50.2 des Streitwertkataloges auch auf Sammlerwaffenbesitzkarten anzuwenden (so aber OVG Koblenz, Beschl. v. 08.01.2002 - 2 E 10023/02 -, juris Rn. 3 und OVG Bautzen, Beschl. v. 15.05.2018 - 3 E 86/17 -, juris Rn. 6 m.w.N., das allerdings den Betrag von 750,- Euro für jede weitere Waffe halbiert) oder nach eigenen Kriterien und losgelöst von jeglichen Normierungen eine freie Bewertung vorzunehmen (so OVG Münster, a.a.O.und Beschl. v. 23.06.2010 - 20 B 45/10 -, juris Rn. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2002 - 20 E 269/02

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.2020 - 4 LA 26/19
    Hinzu kommt, dass die abstrakte Berechtigung zum Erwerb von Sammlerwaffen zunächst nur ideeller Natur ist und keinen Bezug zu konkret fassbaren wirtschaftlichen Interessen des Klägers erkennen lässt (vgl. VGH München, Beschl. v. 08.12.1999 - 21 C 99.3078 - juris Rn. 2 und v. 24.09.2019- 21 C 18.883 -, juris Rn. 7; ähnlich OVG Münster, Beschl. v. 26.04.2002 - 20 E 269/02 -juris Rn. 4 und v. 22.09.2005 - 20 A 3321/04 -, juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 24.09.2019 - 21 C 18.883

    Streitwertbeschwerde - Auffangstreitwert bei Rücknahme einer Erlaubnis zum Erwerb

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.2020 - 4 LA 26/19
    Hinzu kommt, dass die abstrakte Berechtigung zum Erwerb von Sammlerwaffen zunächst nur ideeller Natur ist und keinen Bezug zu konkret fassbaren wirtschaftlichen Interessen des Klägers erkennen lässt (vgl. VGH München, Beschl. v. 08.12.1999 - 21 C 99.3078 - juris Rn. 2 und v. 24.09.2019- 21 C 18.883 -, juris Rn. 7; ähnlich OVG Münster, Beschl. v. 26.04.2002 - 20 E 269/02 -juris Rn. 4 und v. 22.09.2005 - 20 A 3321/04 -, juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen, 15.05.2018 - 3 E 86/17

    Streitwertbeschwerde; Waffenbesitzkarte; Waffensammlung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.2020 - 4 LA 26/19
    Insofern spricht vieles dafür, bezogen auf ein bestimmtes Sammelgebiet auf den Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen (so auch OVG des Saarlandes, Beschl. v. 27.12.2012 - 1 E 320/12 -, juris Rn. 9), statt Ziffer 50.2 des Streitwertkataloges auch auf Sammlerwaffenbesitzkarten anzuwenden (so aber OVG Koblenz, Beschl. v. 08.01.2002 - 2 E 10023/02 -, juris Rn. 3 und OVG Bautzen, Beschl. v. 15.05.2018 - 3 E 86/17 -, juris Rn. 6 m.w.N., das allerdings den Betrag von 750,- Euro für jede weitere Waffe halbiert) oder nach eigenen Kriterien und losgelöst von jeglichen Normierungen eine freie Bewertung vorzunehmen (so OVG Münster, a.a.O.und Beschl. v. 23.06.2010 - 20 B 45/10 -, juris Rn. 29).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2002 - 2 E 10023/02
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.2020 - 4 LA 26/19
    Insofern spricht vieles dafür, bezogen auf ein bestimmtes Sammelgebiet auf den Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen (so auch OVG des Saarlandes, Beschl. v. 27.12.2012 - 1 E 320/12 -, juris Rn. 9), statt Ziffer 50.2 des Streitwertkataloges auch auf Sammlerwaffenbesitzkarten anzuwenden (so aber OVG Koblenz, Beschl. v. 08.01.2002 - 2 E 10023/02 -, juris Rn. 3 und OVG Bautzen, Beschl. v. 15.05.2018 - 3 E 86/17 -, juris Rn. 6 m.w.N., das allerdings den Betrag von 750,- Euro für jede weitere Waffe halbiert) oder nach eigenen Kriterien und losgelöst von jeglichen Normierungen eine freie Bewertung vorzunehmen (so OVG Münster, a.a.O.und Beschl. v. 23.06.2010 - 20 B 45/10 -, juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 08.12.1999 - 21 C 99.3078
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.05.2020 - 4 LA 26/19
    Hinzu kommt, dass die abstrakte Berechtigung zum Erwerb von Sammlerwaffen zunächst nur ideeller Natur ist und keinen Bezug zu konkret fassbaren wirtschaftlichen Interessen des Klägers erkennen lässt (vgl. VGH München, Beschl. v. 08.12.1999 - 21 C 99.3078 - juris Rn. 2 und v. 24.09.2019- 21 C 18.883 -, juris Rn. 7; ähnlich OVG Münster, Beschl. v. 26.04.2002 - 20 E 269/02 -juris Rn. 4 und v. 22.09.2005 - 20 A 3321/04 -, juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 6 S 420/19

    Streitwert in Verfahren betreffend den Widerruf einer Waffenbesitzkarte eines

    Ihm ist einzuräumen, dass die obergerichtliche Rechtsprechung teilweise in Fällen, in denen um die Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Waffensammler nach § 17 WaffG gestritten wird, mit Blick auf die ideelle Berechtigung zum Erwerb einer noch unbestimmten Anzahl an Waffen, einen höheren Streitwert ansetzt (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 08.07.2003 - 1 S 229/03 -, juris Rn. 2; OVG Schlesw.-Holst., Beschluss vom 27.05.2020 - 4 LA 26/19 -, NVwZ-RR 2020, 760 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.08.2023 - 4 LA 38/21

    Bedürfnis; kulturhistorisch bedeutsam; Ordonnanzwaffen; Sammelgebiet; Sammelplan;

    Bezogen auf ein bestimmtes Sammelgebiet greift der Senat deshalb auf den Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG zurück, um zunächst die ideelle Berechtigung zum Anlegen einer Waffensammlung abzubilden, verdoppelt diesen jedoch, um darüber hinaus auch die Möglichkeit, in den Besitz einer noch unbestimmten Anzahl von Waffen zu gelangen, wertmäßig zu erfassen (vgl. Beschl. des Senats v. 27.05.2020 - 4 LA 26/19 -, NVwZ-RR 2020, 760 und in juris).
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