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   OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2014 - 5 N 5.12   

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https://dejure.org/2014,5816
OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2014 - 5 N 5.12 (https://dejure.org/2014,5816)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.03.2014 - 5 N 5.12 (https://dejure.org/2014,5816)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. März 2014 - 5 N 5.12 (https://dejure.org/2014,5816)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 103 Abs 1 GG, EWGRL 73/85, LaborGebO BB, UGVMinGebO BB 2011
    Überschreitung der EG-Pauschalbeträge als Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip; Bemessung der Angemessenheit der Gebührenhöhe anhand der tierärztlichen Untersuchungszeiten; Vorliegen des Urteilsentwurfs im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 103 Abs 1 GG, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, EWGRL 73/85, LaborGebO BB, UGVMinGebO BB 2011
    Gebühr für Fleischhygieneuntersuchung; Äquivalenzprinzip; EG-Pauschalbeträge; höhere Gebühr für tatsächlich angefallene Kosten; Untersuchungszeiten; Stückgebühr; Schriftsatznachlass; vorgefertigter Urteilsentwurf; Antrag auf Prozesskostenhilfe; Antrag auf Zulassung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.12.2007 - 3 C 50.06

    Fleischuntersuchung; Fleischuntersuchungsgebühren; Gemeinschaftsgebühr;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2014 - 5 N 5.12
    Diese sind jedoch allenfalls für die Bemessung der EG-Pauschalbeträge von Bedeutung und liefern keine Anhaltspunkte für die Erhebung höherer, auf die Deckung der tatsächlichen Kosten gerichteter Gebühren (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Dezember 2007 - BVerwG 3 C 50.06 -, juris Rn. 33; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. November 2007 - 3 A 3667/03 -, juris Rn. 115, nachfolgend Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Juli 2008 - BVerwG 3 B 28.08 - juris Rn. 16).
  • EuGH, 19.03.2009 - C-309/07

    Baumann - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für veterinär- und hygienerechtliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2014 - 5 N 5.12
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht die Erhebung einer die EG-Pauschalbeträge überschreitenden Gebühr für Fleischhygieneuntersuchungen einzig unter der Voraussetzung, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet (vgl. Urteil vom 19. März 2009 - C-309/07 -, juris Rn. 20; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. August 2012 - BVerwG 3 B 26.12 -, juris Rn. 4, mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 3 C 20.11

    Schlachttier- und Fleischuntersuchung; Fleischhygienegebühr; Bemessung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2014 - 5 N 5.12
    Angesichts des breiten Spektrums der kostenverursachenden Untersuchungs- und Verwaltungstätigkeiten für die Erbringung der gebührenpflichtigen Leistungen und dem berechtigten Bestreben des Beklagten, zur Sicherstellung einer effizienten und wirksamen Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Gebührenbemessung sämtliche weiteren Kosten zu berücksichtigen, die bei ihm im Zusammenhang mit den amtlichen Kontrollen anfallen (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. April 2012 - BVerwG 3 C 20.11 -, juris Rn. 21), liegt es auf der Hand, dass die Angemessenheit der Gebührenhöhe nicht allein auf die Frage reduziert werden kann, wie viel Zeit die Tätigkeit des Tierarztes im Schlachtbetrieb in Anspruch nimmt.
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56

    Heilmittelwerbeverordnung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2014 - 5 N 5.12
    Etwas anderes würde nur gelten, wenn er den vorab vorgefertigten Urteilsentwurf verwendet hätte, ohne die gegebenenfalls vom Kläger in der mündlichen Verhandlung neu vorgetragenen Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17. März 1959 - 1 BvR 53/56 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 10.07.2008 - 3 B 28.08

    Zulässigkeit der Umsetzung einer Richtlinie des Gemeinschaftsrechtes durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2014 - 5 N 5.12
    Diese sind jedoch allenfalls für die Bemessung der EG-Pauschalbeträge von Bedeutung und liefern keine Anhaltspunkte für die Erhebung höherer, auf die Deckung der tatsächlichen Kosten gerichteter Gebühren (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Dezember 2007 - BVerwG 3 C 50.06 -, juris Rn. 33; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. November 2007 - 3 A 3667/03 -, juris Rn. 115, nachfolgend Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Juli 2008 - BVerwG 3 B 28.08 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 31.08.2012 - 3 B 26.12

    Gebührenerhebung für Fleischhygieneuntersuchungen; Kostenkalkulation

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2014 - 5 N 5.12
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht die Erhebung einer die EG-Pauschalbeträge überschreitenden Gebühr für Fleischhygieneuntersuchungen einzig unter der Voraussetzung, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet (vgl. Urteil vom 19. März 2009 - C-309/07 -, juris Rn. 20; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. August 2012 - BVerwG 3 B 26.12 -, juris Rn. 4, mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 3 A 3667/03
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2014 - 5 N 5.12
    Diese sind jedoch allenfalls für die Bemessung der EG-Pauschalbeträge von Bedeutung und liefern keine Anhaltspunkte für die Erhebung höherer, auf die Deckung der tatsächlichen Kosten gerichteter Gebühren (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Dezember 2007 - BVerwG 3 C 50.06 -, juris Rn. 33; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. November 2007 - 3 A 3667/03 -, juris Rn. 115, nachfolgend Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Juli 2008 - BVerwG 3 B 28.08 - juris Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2012 - 11 N 32.09

    Altlastenfreistellung; Freistellungsbescheid; Investitionsvorhaben; Antragsfrist;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2014 - 5 N 5.12
    Ungeachtet dessen hätte im Zusammenhang mit der Gehörsrüge substanziiert dargetan werden müssen, was mit einem nachgereichten Schriftsatz vorgetragen worden wäre und inwieweit dieser Vortrag die angefochtene Entscheidung hätte beeinflussen können (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2012 - OVG 11 N 32.09 -, juris Rn. 26, mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2019 - 5 N 65.16

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist; Geltendmachung eines

    Ungeachtet dessen hätte im Zusammenhang mit der Gehörsrüge substanziiert dargetan werden müssen, was mit einem nachgereichten Schriftsatz vorgetragen worden wäre und inwieweit dieser Vortrag die angefochtene Entscheidung hätte beeinflussen können (vgl. Beschluss des Senats vom 17. März 2014 - OVG 5 N 5.12 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
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