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   OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2013 - 12 N 69.13   

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https://dejure.org/2013,27225
OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2013 - 12 N 69.13 (https://dejure.org/2013,27225)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.09.2013 - 12 N 69.13 (https://dejure.org/2013,27225)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. September 2013 - 12 N 69.13 (https://dejure.org/2013,27225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 60 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO
    Berufungszulassungsantrag; Versäumung der Begründungsfrist; Wiedereinsetzungsgründe; Darlegung; Störung der Computerfaxanlage eines Rechtsanwalts

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 60 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO
    Antrag auf Zulassung der Berufung; Begründungsfrist; Versäumung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzungsgründe; Darlegungsanforderungen; Störung der Computeranlage; Rechtsanwalt; Verschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Fristversäumung wegen eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2013 - 12 N 69.13
    Nutzt ein Rechtsanwalt - wie vorliegend der Kläger - eine Rechtsmittelfrist voll aus, trifft ihn wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos jedoch eine erhöhte Sorgfaltspflicht, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 7 B 18/10 - juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 25.05.2010 - 7 B 18.10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Übermittlung fristwahrender Schriftsätze

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2013 - 12 N 69.13
    Nutzt ein Rechtsanwalt - wie vorliegend der Kläger - eine Rechtsmittelfrist voll aus, trifft ihn wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos jedoch eine erhöhte Sorgfaltspflicht, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 7 B 18/10 - juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Sorgfaltsanforderungen an einen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2013 - 12 N 69.13
    Erforderlich ist eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2011 - 1 B 7/11 - juris Rn. 3; Beschluss vom 12. Mai 2006 - 2 B 8/06 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 B 8.06

    Umfang des Klagerechts und der Beteiligtenfähigkeit von Funktionsträgern mit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2013 - 12 N 69.13
    Erforderlich ist eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2011 - 1 B 7/11 - juris Rn. 3; Beschluss vom 12. Mai 2006 - 2 B 8/06 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).
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