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   OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 7 N 18.13   

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https://dejure.org/2013,35802
OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 7 N 18.13 (https://dejure.org/2013,35802)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.11.2013 - 7 N 18.13 (https://dejure.org/2013,35802)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. November 2013 - 7 N 18.13 (https://dejure.org/2013,35802)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 113 Abs 1 S 1 VwGO, § 121 VwGO, § 21 VwVfG, § 7 Abs 1 S 4 JAG BB, § 17 Abs 1 S 4 JAG BB
    Beschwerdeverlust bei stattgebendem Urteil; Prüfungsbescheidaufhebung bei unvollständiger Kenntnisnahme des Sachverhalts seitens der Prüfer auch wegen Befangenheit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 113 Abs 1 S 1 VwGO, § 121 VwGO, § 21 VwVfG, § 7 Abs 1 S 4 JAG BB, § 17 Abs 1 S 4 JAG BB
    Zulassungsverfahren; Prüfungsrecht; 2. jur. Staatsprüfung; Anfechtungsurteil; Obsiegen des Klägers; Zulassungsantrag des Klägers; Beschwer; Bewertungsfehler; Unlesbarkeit einer Klausurbearbeitung; unvollständiger Sachverhalt; Überdenkungsverfahren; kein Ausräumen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 7 N 18.13
    Denn das Verwaltungsgericht hat darauf abgehoben, dass es den Prüfern an der Fähigkeit gebricht, eigene Fehler zu erkennen und einzuräumen und diese mit dem ihnen objektiv zukommenden Gewicht zu bereinigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1999 - 6 C 13.98 - NVwZ 2000, 915, juris Rn. 58).
  • BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4000.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Planergänzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 7 N 18.13
    Die rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 4 A 4000.09 -, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03

    Umfang des Erfordernisses der Überprüfung der Eignung und Leistung des Beamten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 7 N 18.13
    Ob bei Prüfungsentscheidungen, die - wie hier die Bewertung der Klausur ÖR 1 - keine Verwaltungsakte sind, die Besorgnis der Befangenheit nicht genügt, sondern eine Voreingenommenheit des Prüfers erkennbar sein muss (s. für dienstliche Beurteilungen: BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 A 8.03 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 43, juris, Rn. 26), bedarf hier keiner Entscheidung; die Feststellungen des Verwaltungsgerichts führen auch dann zur Voreingenommenheit der Prüfer.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - 10 N 86.08

    Erste juristische Staatsprüfung; erfolgreiche Anfechtungsklage; Zulassungsantrag

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 7 N 18.13
    Für die Neubescheidungsklage wird in der Rechtsprechung anerkannt, dass an der Rechtskraft eines stattgebenden Urteils auch die aus den Gründen ersichtliche Rechtsauffassung des Gerichts teilhat, was auch die Teile der Urteilsbegründung erfassen soll, mit denen erläutert wird, inwieweit der Kläger mit seinem materiellen Begehren nicht durchgedrungen und insoweit durch das stattgebende Urteil als beschwert angesehen werden kann (vgl. ausführlich hierzu, auch zur isolierten Anfechtungsklage: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Januar 2010 - 10 N 86.08 - juris R. 4 f.).
  • OVG Hamburg, 27.07.2017 - 3 Bf 128/15

    Unbeschränkte Statthaftigkeit einer Berufung trotz nur teilweiser

    Die Besorgnis der Befangenheit gemäß § 21 Abs. 1 HmbVwVfG verlangt einen vernünftigen Grund, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus befürchten lassen kann, dass der Amtsträger nicht unparteiisch, sachlich, insbesondere nicht mit der gebotenen Distanz, Unbefangenheit und Objektivität entscheiden, sondern sich von persönlichen Vorurteilen oder sonstigen sachfremden Erwägungen leiten lassen könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.2011, 4 A 4000/10, juris Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.11.2013, OVG 7 N 18.13, juris Rn. 6).
  • VG Berlin, 21.05.2015 - 12 K 1265.13

    Neubewertung einer Masterarbeit zwecks Notenverbesserung

    Seine Grenze findet das Überdenken und die Fehlerbeseitigung, wenn das Überdenken aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr möglich ist oder den Verfahrensausgang nicht mehr beeinflussen kann (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2013 - OVG 7 N 18.13 - Juris; Oberverwaltungsgericht Münster - Urteil vom 18. April 2012 - 14 A 2687/09 - Juris Rdnr. 61 ff., 67 ff.).

    Es bedarf deshalb nicht der Aufklärung, woran das Überdenken gescheitert ist, insbesondere, ob der bisherige Prüfer sich grundlos geweigert hat zu überdenken, und dadurch gezeigt hat, dass er nicht bereit ist, die Einwendungen des Klägers vorurteilsfrei zur Kenntnis zu nehmen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2013 - OVG 7 N 18.13 - Juris Rdnr. 5).

  • BGH, 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 3/22

    Beibehaltung des Ergebnisses einer notariellen Fachprüfung trotz Rücknahme eines

    Sollen Prüfungsleistungen eines Kandidaten einer erneuten Bewertung unterzogen werden, sind die Gründe des prüfungsrechtlichen Bescheidungsurteils dafür maßgeblich, in welchem Umfang die Prüfungsbehörde eine Neubewertung zu veranlassen hat und welche Rechtsauffassung dabei zugrunde zu legen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. Januar 2010 - OVG 10 N 86.08, juris Rn. 4 und vom 27. November 2013 - OVG 7 N 18.13, juris Rn. 3).
  • KG, 25.11.2021 - AR 2/17

    Anfechtungsklage gegen das Nichtbestehen der notariellen Fachprüfung:

    Letztlich ergibt sich dann - wie bei der Bescheidungsklage - aus den Urteilsgründen der Umfang, in dem der Beklagte die Prüfungsleistungen der Klägerin einer erneuten Bewertung zuführen muss, und die Rechtsauffassung, die er dabei zu beachten hat (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08. Januar 2010 - OVG 10 N 86.08 - juris; Beschluss vom 27. November 2013 - OVG 7 N 18.13 -, juris; Niehues/Fischer/Jeremias; Prüfungsrecht, 7. Aufl., Rdn. 826; Riese in: Schoch/Schneider, VwGO, 2021, § 113, Rdn. 202).
  • KG, 17.11.2021 - AR 5/21

    Anspruch auf Neubewertung einer im Rahmen der notariellen Fachprüfung erbrachten

    Die Besonderheiten dieser Urteilsform bringen es mit sich, dass der Umfang der materiellen Rechtskraft und damit der Bindungswirkung notwendigerweise aus den Entscheidungsgründen entnommen werden muss (BVerwG, NJW 1996, 737, 738; OVG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 8. Januar 2010 - 10 N 86.08; Beschluss vom 27. November 2013 - 7 N 18.13).
  • VG Berlin, 20.05.2016 - 3 K 1078.14
    Ein Grund im vorgenannten Sinne liegt vor, wenn aufgrund objektiv feststellbarer Tatsachen für die Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände die Besorgnis nicht auszuschließen ist, ein bestimmter Amtsträger werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2013 - OVG 7 N 18.13 -, juris, Rn. 6).
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