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OVG Bremen, 07.04.2005 - 2 S 371/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung einer Schreibzeitverlängerung bei Störung der schriftlichen Prüfung durch Baulärm; Klage gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe; Voraussetzung für eine Verletzung des Gebots der Chancengleichheit
- Judicialis
GG Art. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 28.09.2004 - 1 K 632/04
- OVG Bremen, 07.04.2005 - 2 S 371/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 2.93
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus OVG Bremen, 07.04.2005 - 2 S 371/04
Soweit der Kläger meint, die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.08.1993 (Az. 6 C 2/93) sei nicht einschlägig, weil dort "bei einer 27minütigen Störung eine 27-minütige Schreibverlängerung erfolgen" sollte, ist dies nicht zutreffend.Es entspricht der Überlegung, dass ein angemessener Ausgleich sich nicht "mit mathematischer Präzision", sondern bestenfalls annähernd verwirklichen läßt (vgl. BVerwG, U. v. 11.08.1993, a.a.O.).
- BVerwG, 30.03.2000 - 6 B 8.00
Mehrdeutige Einzelbewertung; Klarstellung durch den Prüfer im gerichtlichen …
Auszug aus OVG Bremen, 07.04.2005 - 2 S 371/04
Der Landesgesetzgeber ist nur verpflichtet, den Gleichheitssatz innerhalb des Geltungsbereichs der Landesverfassung zu wahren (vgl. BVerwG, B. v. 30.03.2000 - 6 B 8/00 -).