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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2004 - 8 L 162/03   

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https://dejure.org/2004,17774
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2004 - 8 L 162/03 (https://dejure.org/2004,17774)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.01.2004 - 8 L 162/03 (https://dejure.org/2004,17774)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - 8 L 162/03 (https://dejure.org/2004,17774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses von Mitgliedern der Personalvertretung; Aufgaben der Personalvertretung bei Vorlage einer außerordentlichen Kündigung; Verweigerung der Zustimmung der zuständigen Personalvertretung hinsichtlich der außerordentlichen ...

  • Judicialis

    BPersVG § 108 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 108 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 671
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.1997 - 8 L 83/96

    Außerordentliche Kündigung; Frist gem. § 626 Abs. 2 BGB; Ministerium für

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2004 - 8 L 162/03
    Innerhalb der Zweiwochenfrist muss der Dienststellenleiter nicht nur den Zustimmungsantrag beim Personalrat stellen, sondern bei Verweigerung der Zustimmung auch das Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung beim Verwaltungsgericht einleiten (vgl. Beschluss des Senats vom 02.04.1997 - 8 L 83/96 -, NJ 1997, 496 mwN.).
  • BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte und tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2004 - 8 L 162/03
    Stellt der Arbeitnehmer ihre Berechtigung in Abrede, so erstreckt sich die gerichtliche Prüfung auch im Zustimmungsersetzungsverfahren hierauf (vgl. BAG vom 14.12.1994 - 5 AZR 137/94 -, PersR 1995, 231).
  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 128/02

    Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2004 - 8 L 162/03
    Dieser "Verbrauchseffekt" der Abmahnung geht aber nicht so weit, dass der Sachverhalt nicht erneut verwertbar wäre, wenn sich die für die Kündigung maßgeblichen Umstände nachträglich geändert haben (vgl. BAG vom 06.03.2003 - 2 AZR 128/02 -, zitiert nach Juris).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2004 - 8 L 162/03
    In der zweiten Stufe ist zu prüfen, ob dem Arbeitgeber gleichwohl eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zuzumuten ist (vgl. BAG, Urteil vom 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 -, NJW 2000, 1969 mwN.).
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