Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2003 - 3 L 33/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12517
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2003 - 3 L 33/99 (https://dejure.org/2003,12517)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.10.2003 - 3 L 33/99 (https://dejure.org/2003,12517)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 3 L 33/99 (https://dejure.org/2003,12517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,12517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage nach der Rechtmäßigkeit der Feststellung einer Denkmaleigenschaft; Rechtmäßigkeit einer Unterschutzstellung eines Gebäudes nach den Bestimmungen des Denkmalschutzrechts; Frage nach der Verfassungskonformität des fortgeltenden Denkmalpflegegesetzes der DDR; ...

  • Judicialis

    Einigungsvertrag Art. 9 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; Denkmalpflegegesetz-DDR § 3 Abs. 1; ; Denkmalpflegegesetz-DDR § 9 Abs. 3 S. 1; ; Denkmalpflegegesetz-DDR § 11 Abs. 3

  • denkmalrechtbayern.de PDF

    Verfassungsmäßigkeit des DenkmalPflG DDR und dessen - zeitweiser - Fortgeltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 1124 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2003 - 3 L 33/99
    Verfassungskonform ausgelegt, ergibt sich aus der Norm ein Anspruch des Eigentümers auf Übernahme des Denkmals zum Verkehrswert durch die die Denkmaleigenschaft feststellende öffentliche Hand, jedenfalls wenn ansonsten die Unterschutzstellung als Denkmal und die daran anknüpfende Einschränkung des Eigentums zu einer unzumutbaren Beschränkung des Eigentums führen würde (vgl. BVerfG Beschluss vom 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226, 244ff.).
  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2003 - 3 L 33/99
    Das gilt auch für denkmalschutzrechtliche Begriffe (BVerfG, Beschluss v. 16.05.1988 - 2 BvR 579/88 - BVerfGE 78, 205).
  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2003 - 3 L 33/99
    Voraussetzung für ihre hinreichende Bestimmtheit ist, dass ihr Inhalt mit den allgemein gültigen Methoden der Auslegung bestimmt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss v. 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96 - BVerfGE 96, 68, 97f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht