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   OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 864/93   

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OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 864/93 (https://dejure.org/1993,11371)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.09.1993 - 17 L 864/93 (https://dejure.org/1993,11371)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. September 1993 - 17 L 864/93 (https://dejure.org/1993,11371)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 BPersVG ; § 32 Abs. 1 BPersVG ; § 46 Abs. 3 S. 2 BPersVG
    Freistellung von Vorstandsmitgliedern einer Personalvertretung; Auswahl von freizustellenden Mitgliedern eines Personalrates; Spielraum des Personalrates bei der Freistellung von Ergänzungsmitgliedern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellung von Vorstandsmitgliedern einer Personalvertretung; Auswahl von freizustellenden Mitgliedern eines Personalrates; Spielraum des Personalrates bei der Freistellung von Ergänzungsmitgliedern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 19.76

    Freistellung von Vorstandsmitgliedern - Vorrang der Gruppenvorstandsmitglieder -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 864/93
    Zu dieser früheren Fassung habe das BVerwG im Beschluß vom 26. Oktober 1977 (BVerwGE 55, 17) ausgeführt, bei der Freistellung der Vorstandsmitglieder seien in erster Linie die von den Gruppen gewählten Vorstandsmitglieder vorzuschlagen; die nach § 33 BPersVG zugewählten Vorstandsmitglieder könnten jedoch, auch wenn zur Freistellung bereite Gruppenvorstandsmitglieder noch vorhanden seien, dann zur Freistellung vorgeschlagen werden, wenn stichhaltige Gründe dafür gegeben seien.

    Dieses Ergebnis folge auch aus der Umkehr des Schlusses, den das BVerwG in der zitierten Entscheidung vom 26. Oktober 1977 (BVerwGE 55, 17) aus der Ablehnung eines der jetzigen Fassung sachlich gleichkommenden Vorschlags des Bundesrats im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zum BPersVG gezogen hatte.

    Insbesondere berufen sich die Beteiligten zu 1) und 3) zu Unrecht auf die Rechtsprechung des BVerwG, daß bei der Freistellung die von den Gruppen Gewählten zugunsten der gemäß § 33 BPersVG zugewählten Vorstandsmitglieder übergangen werden können, wenn stichhaltige Gründe dafür gegeben, diese Gründe vor der Beschlußfassung erörtert worden sind und über sie nachweisbar abgestimmt worden ist (vgl. Beschl. v. 26.10.1977 - 7 P 19.78 -, BVerwGE 55, 17, m.w.N. = PersV 1979, 110; Beschl. v. 2.5.1984 - 6 P 30.83 -, Buchholz 238.3 A, § 46 Nr. 14).

  • BVerwG, 02.05.1984 - 6 P 30.83

    Freistellung von der dienstlichen Tätigkeit zur Durchführung der Aufgaben des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 864/93
    Insbesondere berufen sich die Beteiligten zu 1) und 3) zu Unrecht auf die Rechtsprechung des BVerwG, daß bei der Freistellung die von den Gruppen Gewählten zugunsten der gemäß § 33 BPersVG zugewählten Vorstandsmitglieder übergangen werden können, wenn stichhaltige Gründe dafür gegeben, diese Gründe vor der Beschlußfassung erörtert worden sind und über sie nachweisbar abgestimmt worden ist (vgl. Beschl. v. 26.10.1977 - 7 P 19.78 -, BVerwGE 55, 17, m.w.N. = PersV 1979, 110; Beschl. v. 2.5.1984 - 6 P 30.83 -, Buchholz 238.3 A, § 46 Nr. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1992 - 1 A 3685/91

    Freistellungsvolumen; Stufenvertretung; Teilfreistellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 864/93
    Die Novelle hat vielmehr - über diese Rechtsprechung hinausgehend und frühere Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren aufgreifend - in Anlehnung an entsprechende Regelungen im Landesrecht (vgl. zu § 47 Abs. 3 Satz 2 LPVG Bad.-Württ. , VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.9.1992 - 15 S 1685/91 - zu Art. 46 Abs. 3 Bay. PVG Bay. VGH, Beschl. v. 30.1.1992 - 17 P 91.3374 - zu §§ 51 Abs. 1, 42 Abs. 3 LPVG NW OVG NW, Beschl. v. 24.6.1992 - 1 A 3685/91 , PVL, LS in PersR 1993, 288) hinsichtlich der Freistellungen eine feste Abstufung zwischen Gruppen- und Ergänzungsmitgliedern des Vorstands eingeführt, von der der Personalrat auch beim Vorliegen triftiger Gründe nur abweichen kann, soweit ein Gruppenvorstandsmitglied auf die ihm vorrangig zustehende Freistellung verzichtet.
  • BVerwG, 22.03.1963 - VII P 8.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 864/93
    Dehn diese ständige Rechtsprechung, die das BVerwG schon unter der Geltung des § 42 Abs. 3 PersVG 1955 entwickelt hatte (vgl. BVerwGE 16, 12; 31, 192), [BVerwG 17.01.1969 - VII C 77/67] bezog sich noch auf die frühere Fassung des § 46 Abs. 3 Satz 2 BPersVG .
  • BVerwG, 17.01.1969 - VII P 6.67

    Freisstellung eines Personalratsmitglieds vom Dienst - Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 864/93
    Dehn diese ständige Rechtsprechung, die das BVerwG schon unter der Geltung des § 42 Abs. 3 PersVG 1955 entwickelt hatte (vgl. BVerwGE 16, 12; 31, 192), [BVerwG 17.01.1969 - VII C 77/67] bezog sich noch auf die frühere Fassung des § 46 Abs. 3 Satz 2 BPersVG .
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1992 - 15 S 1685/91

    Personalrat: Reihenfolge bei der Freistellung - Vorrang von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 864/93
    Die Novelle hat vielmehr - über diese Rechtsprechung hinausgehend und frühere Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren aufgreifend - in Anlehnung an entsprechende Regelungen im Landesrecht (vgl. zu § 47 Abs. 3 Satz 2 LPVG Bad.-Württ. , VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.9.1992 - 15 S 1685/91 - zu Art. 46 Abs. 3 Bay. PVG Bay. VGH, Beschl. v. 30.1.1992 - 17 P 91.3374 - zu §§ 51 Abs. 1, 42 Abs. 3 LPVG NW OVG NW, Beschl. v. 24.6.1992 - 1 A 3685/91 , PVL, LS in PersR 1993, 288) hinsichtlich der Freistellungen eine feste Abstufung zwischen Gruppen- und Ergänzungsmitgliedern des Vorstands eingeführt, von der der Personalrat auch beim Vorliegen triftiger Gründe nur abweichen kann, soweit ein Gruppenvorstandsmitglied auf die ihm vorrangig zustehende Freistellung verzichtet.
  • BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 864/93
    Dehn diese ständige Rechtsprechung, die das BVerwG schon unter der Geltung des § 42 Abs. 3 PersVG 1955 entwickelt hatte (vgl. BVerwGE 16, 12; 31, 192), [BVerwG 17.01.1969 - VII C 77/67] bezog sich noch auf die frühere Fassung des § 46 Abs. 3 Satz 2 BPersVG .
  • VGH Bayern, 30.01.1992 - 17 P 91.3374

    Anforderungen an die Verteilung des von der Dienststelle vorgegebenen und für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 864/93
    Die Novelle hat vielmehr - über diese Rechtsprechung hinausgehend und frühere Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren aufgreifend - in Anlehnung an entsprechende Regelungen im Landesrecht (vgl. zu § 47 Abs. 3 Satz 2 LPVG Bad.-Württ. , VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.9.1992 - 15 S 1685/91 - zu Art. 46 Abs. 3 Bay. PVG Bay. VGH, Beschl. v. 30.1.1992 - 17 P 91.3374 - zu §§ 51 Abs. 1, 42 Abs. 3 LPVG NW OVG NW, Beschl. v. 24.6.1992 - 1 A 3685/91 , PVL, LS in PersR 1993, 288) hinsichtlich der Freistellungen eine feste Abstufung zwischen Gruppen- und Ergänzungsmitgliedern des Vorstands eingeführt, von der der Personalrat auch beim Vorliegen triftiger Gründe nur abweichen kann, soweit ein Gruppenvorstandsmitglied auf die ihm vorrangig zustehende Freistellung verzichtet.
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