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   OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 4 LA 115/06   

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OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 4 LA 115/06 (https://dejure.org/2008,13232)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.07.2008 - 4 LA 115/06 (https://dejure.org/2008,13232)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Juli 2008 - 4 LA 115/06 (https://dejure.org/2008,13232)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    (Zum Verhältnis von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 93a BSHG Fassung 1999 (§ 76 SGB 12))

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 93 Abs. 2 Nr. 1 BSHG; § 93 Abs. 2 Nr. 2 BSHG; § 93a Abs. 1 BSHG; § 93a Abs. 2 BSHG; § 76 Abs. 1 SGB II; § 76 Abs. 2 SGB II
    Verhältnis von Leistungsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen nach § 93a Bundessozialhilfegesetz (BSHG); Vorheriger Abschluss einer Leistungsvereinbarung als Voraussetzung einer Vergütungsvereinbarung bzw. einer diese Vereinbarung gestaltenden ...

  • Judicialis

    BSHG § 93 Abs. 2 Nr. 1; ; BSHG § 93 Abs. 2 Nr. 2; ; BSHG § 93a Abs. 1; ; BSHG § 93a Abs. 2; ; BSHG § 93b Abs. 1 S. 2; ; SGB XII § 76 Abs. 1; ; SGB XII § 76 Abs. 2; ; SGB XII § 77 Abs. 1 S. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verhältnis von Leistungsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen nach § 93a Bundessozialhilfegesetz (BSHG); Vorheriger Abschluss einer Leistungsvereinbarung als Voraussetzung einer Vergütungsvereinbarung bzw. einer diese Vereinbarung gestaltenden ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 811/99

    Festsetzung der Pflegesätze für die Betreiber von Behinderteneinrichtungen durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 4 LA 115/06
    Soweit die Klägerin die Urteile des Senats vom 24. August 2005 (4 L 811/99), 14. März 2001 (4 L 2155/00), 7. März 2000 (4 L 3835/99) und 30. November 1999 (4 L 3515/99) zur Begründung ihrer Auffassung anführt, dass die Schiedsstelle eine Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Feststellung des Leistungsstandards als Vorfrage für die Festsetzung der Vergütung habe, übersieht sie, dass diese Urteile zu der alten Rechtslage ergangen sind und daher für die Beurteilung der hier maßgeblichen Fragen auf der Grundlage der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtslage, die sich nach dem oben Gesagten gerade hinsichtlich dieser Fragen grundlegend geändert hat, keine Hinweise zu geben vermögen.

    Die von der Klägerin geltend gemachte Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) des Urteils des Verwaltungsgerichts zu den Urteilen des Senats vom 24. August 2005 (4 L 811/99), 14. März 2001 (4 L 2155/00), 7. März 2000 (4 L 3835/99) und 30. November 1999 (4 L 3515/99) besteht schon deshalb nicht, weil diese Urteile zu der alten Rechtslage ergangen sind, die sich hinsichtlich der hier maßgeblichen Fragen grundlegend unterscheidet von der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtslage, die bei der Beurteilung des angefochtenen Bescheides der beigeladenen Schiedsstelle anzuwenden ist.

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2001 - 4 L 2155/00

    Gesondert berechnete Investitionskosten; Pflegeheim; Vereinbarung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 4 LA 115/06
    Soweit die Klägerin die Urteile des Senats vom 24. August 2005 (4 L 811/99), 14. März 2001 (4 L 2155/00), 7. März 2000 (4 L 3835/99) und 30. November 1999 (4 L 3515/99) zur Begründung ihrer Auffassung anführt, dass die Schiedsstelle eine Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Feststellung des Leistungsstandards als Vorfrage für die Festsetzung der Vergütung habe, übersieht sie, dass diese Urteile zu der alten Rechtslage ergangen sind und daher für die Beurteilung der hier maßgeblichen Fragen auf der Grundlage der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtslage, die sich nach dem oben Gesagten gerade hinsichtlich dieser Fragen grundlegend geändert hat, keine Hinweise zu geben vermögen.

    Die von der Klägerin geltend gemachte Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) des Urteils des Verwaltungsgerichts zu den Urteilen des Senats vom 24. August 2005 (4 L 811/99), 14. März 2001 (4 L 2155/00), 7. März 2000 (4 L 3835/99) und 30. November 1999 (4 L 3515/99) besteht schon deshalb nicht, weil diese Urteile zu der alten Rechtslage ergangen sind, die sich hinsichtlich der hier maßgeblichen Fragen grundlegend unterscheidet von der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtslage, die bei der Beurteilung des angefochtenen Bescheides der beigeladenen Schiedsstelle anzuwenden ist.

  • OVG Niedersachsen, 30.11.1999 - 4 L 3515/99

    Festsetzung von Pflegesätzen; ; Leistungsvereinbarung; Pflegesatzvereinbarung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 4 LA 115/06
    Soweit die Klägerin die Urteile des Senats vom 24. August 2005 (4 L 811/99), 14. März 2001 (4 L 2155/00), 7. März 2000 (4 L 3835/99) und 30. November 1999 (4 L 3515/99) zur Begründung ihrer Auffassung anführt, dass die Schiedsstelle eine Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Feststellung des Leistungsstandards als Vorfrage für die Festsetzung der Vergütung habe, übersieht sie, dass diese Urteile zu der alten Rechtslage ergangen sind und daher für die Beurteilung der hier maßgeblichen Fragen auf der Grundlage der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtslage, die sich nach dem oben Gesagten gerade hinsichtlich dieser Fragen grundlegend geändert hat, keine Hinweise zu geben vermögen.

    Die von der Klägerin geltend gemachte Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) des Urteils des Verwaltungsgerichts zu den Urteilen des Senats vom 24. August 2005 (4 L 811/99), 14. März 2001 (4 L 2155/00), 7. März 2000 (4 L 3835/99) und 30. November 1999 (4 L 3515/99) besteht schon deshalb nicht, weil diese Urteile zu der alten Rechtslage ergangen sind, die sich hinsichtlich der hier maßgeblichen Fragen grundlegend unterscheidet von der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtslage, die bei der Beurteilung des angefochtenen Bescheides der beigeladenen Schiedsstelle anzuwenden ist.

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2000 - 4 L 3835/99

    Entgelt; Nichtsesshaftenhilfe; Pflegesatz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 4 LA 115/06
    Soweit die Klägerin die Urteile des Senats vom 24. August 2005 (4 L 811/99), 14. März 2001 (4 L 2155/00), 7. März 2000 (4 L 3835/99) und 30. November 1999 (4 L 3515/99) zur Begründung ihrer Auffassung anführt, dass die Schiedsstelle eine Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Feststellung des Leistungsstandards als Vorfrage für die Festsetzung der Vergütung habe, übersieht sie, dass diese Urteile zu der alten Rechtslage ergangen sind und daher für die Beurteilung der hier maßgeblichen Fragen auf der Grundlage der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtslage, die sich nach dem oben Gesagten gerade hinsichtlich dieser Fragen grundlegend geändert hat, keine Hinweise zu geben vermögen.

    Die von der Klägerin geltend gemachte Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) des Urteils des Verwaltungsgerichts zu den Urteilen des Senats vom 24. August 2005 (4 L 811/99), 14. März 2001 (4 L 2155/00), 7. März 2000 (4 L 3835/99) und 30. November 1999 (4 L 3515/99) besteht schon deshalb nicht, weil diese Urteile zu der alten Rechtslage ergangen sind, die sich hinsichtlich der hier maßgeblichen Fragen grundlegend unterscheidet von der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtslage, die bei der Beurteilung des angefochtenen Bescheides der beigeladenen Schiedsstelle anzuwenden ist.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 4 LA 115/06
    Ein Verfahrensmangel im Sinne dieser Vorschrift ist nur dann gemäß § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlichen) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6.9.1999 - 11 B 41.99 - und vom 19.8.1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997, 3328).
  • VG Hannover, 28.03.2006 - 3 A 541/03

    Zur Wirksamkeit eines (Landes-)Rahmenvertrages nach § 93d Abs 2 BSHG bzw § 79 Abs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 4 LA 115/06
    Soweit die Klägerin einen Verfahrensmangel darin sieht, dass das Verwaltungsgericht es als nicht ersichtlich bezeichnet habe, dass sie dem Landesrahmenvertrag - Übergangsfassung - unterworfen gewesen sei, und es aus dem Verfahren 3 A 541/03, das sich auf die endgültige Fassung des Landesrahmenvertrages bezogen habe, hergeleitet habe, dass sie sich dem Geschehen des Landesrahmenvertrages gerade nicht habe unterwerfen wollen und daher einen Beitritt zum Landesrahmenvertrag stets abgelehnt habe, kann dahin stehen, ob das Verwaltungsgericht den Sachverhalt insoweit zutreffend gewürdigt hat.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 4 LA 115/06
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen dann nicht vor, wenn lediglich einzelne Rechtssätze, tatsächliche oder unterlassene Feststellungen zu Zweifeln Anlass geben, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838).
  • BVerwG, 04.08.2006 - 5 C 13.05

    Sozialhilfeleistungen zur Pflege in einer Einrichtung aufgrund Vereinbarungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 4 LA 115/06
    Denn die Leistungsvereinbarung kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 24.9.2007 - 5 B 77.06 - und vom 25.9.2007 - 5 B 53.07 - vgl. auch Urteil vom 4.8.2006 - 5 C 13.07 -, BVerwGE 126, 295), der sich der Senat angeschlossen hat (siehe u. a. Beschluss vom 30.5.2008 - 4 LA 789/07 -), auch rückwirkend abgeschlossen werden.
  • BVerwG, 25.09.2007 - 5 B 53.07

    Rückwirkende Festsetzung von Schiedsstellenentscheidungen bei der Übernahme eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 4 LA 115/06
    Denn die Leistungsvereinbarung kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 24.9.2007 - 5 B 77.06 - und vom 25.9.2007 - 5 B 53.07 - vgl. auch Urteil vom 4.8.2006 - 5 C 13.07 -, BVerwGE 126, 295), der sich der Senat angeschlossen hat (siehe u. a. Beschluss vom 30.5.2008 - 4 LA 789/07 -), auch rückwirkend abgeschlossen werden.
  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85

    Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 4 LA 115/06
    Eine Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung kommt daher nicht in Betracht, wenn sich die Frage so, wie sie mit dem Antrag aufgeworfen worden ist, im Rechtsmittelverfahren nicht stellen würde, wenn die Frage in der Rechtsprechung - namentlich des Bundesverwaltungsgerichts oder des beschließenden Senats - geklärt ist oder wenn sie sich anhand des Gesetzeswortlauts ohne weiteres eindeutig beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.12.1985 - 1 B 136.85 -, Buchholz 130 § 22 RuStAG).
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 4 LA 22/06

    Notwendigkeit der Vornahme einer Konkretisierung und Differenzierung in einer

  • BVerwG, 24.09.2007 - 5 B 77.06

    Zulässigkeit des Abschlusses einer rückwirkenden Leistungsvereinbarung für eine

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2006 - 4 LC 238/04
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2008 - 4 LA 789/07

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Abweisung einer Klage auf Übernahme

  • VG Hannover, 16.12.2005 - 7 A 4338/05

    Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung; Leistungsvereinbarung als

  • OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 4 LC 93/07

    Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung nach § 93 Abs. 2

    Der Senat hat dazu in seinem Beschluss vom 4. Juli 2008 (4 LA 115/06) Folgendes ausgeführt: .

    Der Senat hat in seinem eingangs zitierten Beschluss vom 4. Juli 2008 (4 LA 115/06) bereits entschieden, dass eine Vergütungsvereinbarung nach § 93 a Abs. 2 BSHG Fassung 1999 ebenso wie eine Festsetzung der Vergütung durch die Schiedsstelle nach § 93 b Abs. 1 Satz 2 BSHG Fassung 1999 eine wirksame Vereinbarung über die Leistungen nach § 93 a Abs. 1 BSHG Fassung 1999 voraussetzt und auf dieser aufbaut.

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 309/02

    Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen wegen psychischer Erkrankung;

    Die diese Entscheidungen der Schiedsstelle betreffenden Klagen sind vom Verwaltungsgericht Hannover abgewiesen worden; die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen diese Urteile des Verwaltungsgerichts Hannover sind zur Zeit beim erkennenden Senat anhängig (4 LA 107/06, 4 LA 115/06, 4 LA 123/06, 4 LA 125/06, 4 LA 128/06).
  • BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 102.08

    Generalrevision i.R.e. Darlegung der Grundsatzbedeutung und Bezug auf die

    Demgegenüber hat das Berufungsgericht klargestellt, dass eine Vergütungsvereinbarung eine Vereinbarung über die Leistungen nach § 93a Abs. 1 BSHG/§ 76 Abs. 1 SGB XII voraussetzt, und hat in Anknüpfung an seinen Beschluss vom 4. Juli 2008 (OVG Lüneburg 4 LA 115/06) ausgeführt, dass die 1984/85 zwischen den Beteiligten geschlossenen Leistungsvereinbarungen keine Grundlage für Vergütungsvereinbarungen bilden, "weil sie - wie eingangs bereits ausgeführt - den Maßgaben des § 93a Abs. 1 BSHG nicht genügen".
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2006 - 4 LC 126/06

    Übernahme von Heimkosten aus Sozialhilfemitteln bei einem über 60-jährigen

    Die diese Entscheidungen der Schiedsstelle betreffenden Klagen sind vom Verwaltungsgericht Hannover abgewiesen worden; die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen diese Urteile des Verwaltungsgerichts Hannover sind zur Zeit beim erkennenden Senat anhängig (4 LA 107/06, 4 LA 115/06, 4 LA 123/06, 4 LA 125/06, 4 LA 128/06).
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06

    Zur Übernahme von Heimkosten in einer Langzeiteinrichtung, die nicht durch die

    Die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen diese Urteile sind ebenfalls beim Senat anhängig (4 LA 107/06, 4 LA 115/06, 4 LA 123/06, 4 LA 125/06 und 4 LA 128/06).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2016 - L 8 SO 196/12
    Die Leistungsvereinbarung (§ 75 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB XII) und die Vergütungsvereinbarung (§ 75 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII) bilden zumindest insoweit eine notwendige rechtliche Einheit, als die Vergütungsvereinbarung den Abschluss einer Leistungsvereinbarung voraussetzt und auf dieser aufbaut (vgl. Jaritz/Eicher, a.a.O., § 75 Rn. 83 ff.; H. Schellhorn in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Auflage 2015, § 75 Rn. 50; zu § 93 BSHG: OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Juli 2008 - 4 LA 115/06).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2011 - L 8 SO 36/09
    Setzt die Vergütungsvereinbarung bzw die diese Vereinbarung gestaltende Entscheidung der Schiedsstelle das vorherige Zustandekommen der Leistungsvereinbarung aber voraus, entspricht die Entscheidungsbefugnis und Prüfungskompetenz der Schiedsstelle der Aufgabenzuweisung in § 77 Abs. 1 Satz 3 SGB XII und ist damit auch klar abgegrenzt von der im Streitfalle dem Sozialgericht obliegenden Entscheidung über den Inhalt der Leistungsvereinbarung nach den Kriterien des § 76 Abs. 1 SGB XII (so auch für die nahezu inhaltsgleichen Vorschriften der §§ 93 ff BSHG in der Fassung von 1999 OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04. Juli 2008 - 4 LA 115/06, juris; Flint in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Aufl. 2010, § 80, Rn. 14 mwN).
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