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Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

   Kapitel 11 - Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 65 - 86)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ SGB II (https://dejure.org/gesetze/SGB_II/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ SGB II
__paste_bez__ __paste_norm__ Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (https://dejure.org/gesetze/SGB_II/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
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Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 76
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende

(1) Nimmt im Gebiet eines kommunalen Trägers nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 mehr als eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44b in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung die Aufgaben nach diesem Buch wahr, kann insoweit abweichend von § 44b Absatz 1 Satz 1 mehr als eine gemeinsame Einrichtung gebildet werden.

(2) 1Bei Wechsel der Trägerschaft oder der Organisationsform tritt der zuständige Träger oder die zuständige Organisationsform an die Stelle des bisherigen Trägers oder der bisherigen Organisationsform; dies gilt auch für laufende Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. 2Die Träger teilen sich alle Tatsachen mit, die zur Vorbereitung eines Wechsels der Organisationsform erforderlich sind. 3Sie sollen sich auch die zu diesem Zweck erforderlichen Sozialdaten in automatisierter und standardisierter Form übermitteln.

Fassung aufgrund des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vom 26.07.2016 (BGBl. I S. 1824), in Kraft getreten am 01.08.2016 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.08.2016
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht26.07.2016BGBl. I S. 1824
01.01.2011
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch24.03.2011BGBl. I S. 453
01.01.2011
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende03.08.2010BGBl. I S. 1112
§ 65Übergangsregelungen aus Anlass des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes § 65aÜbergangsregelung aus Anlass des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze § 65b(weggefallen) § 65c(weggefallen) § 65dÜbermittlung von Daten § 65eÜbergangsregelung zur Aufrechnung § 66Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit § 66aÜbergangsregelung aus Anlass des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 § 67Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-
19-
Pandemie; Verordnungs-
ermächtigung
§ 68Abweichende Leistungserbringung in Gemeinschafts-
unterkünften
§ 69Übergangsregelung zum Freibetrag für Grundrentenzeiten und vergleichbare Zeiten § 70Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie § 71Kinderfreizeitbonus und weitere Regelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie § 72Sofortzuschlag § 73Einmalzahlung für den Monat Juli 2022 § 74Ansprüche von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Fiktions-
bescheinigung
§ 75(weggefallen) § 76Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende § 77(weggefallen) § 78(weggefallen) § 79Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen § 80(weggefallen) § 81(weggefallen) § 82Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung § 83Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze § 84(weggefallen) § 85Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-
Plus-
Gesetzes
§ 86Zweites Haushalts-
finanzierungsgesetz 2024
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