Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
| Kapitel 11 - Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 65 - 86) |
(1) Nimmt im Gebiet eines kommunalen Trägers nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 mehr als eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44b in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung die Aufgaben nach diesem Buch wahr, kann insoweit abweichend von § 44b Absatz 1 Satz 1 mehr als eine gemeinsame Einrichtung gebildet werden.
(2) 1Bei Wechsel der Trägerschaft oder der Organisationsform tritt der zuständige Träger oder die zuständige Organisationsform an die Stelle des bisherigen Trägers oder der bisherigen Organisationsform; dies gilt auch für laufende Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. 2Die Träger teilen sich alle Tatsachen mit, die zur Vorbereitung eines Wechsels der Organisationsform erforderlich sind. 3Sie sollen sich auch die zu diesem Zweck erforderlichen Sozialdaten in automatisierter und standardisierter Form übermitteln.
Fassung aufgrund des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vom 26.07.2016
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2016 | Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht | 26.07.2016 | |
| 01.01.2011 | Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | 24.03.2011 | |
| 01.01.2011 | Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende | 03.08.2010 |
19-
Pandemie; Verordnungs-
ermächtigung § 68Abweichende Leistungserbringung in Gemeinschafts-
unterkünften § 69Übergangsregelung zum Freibetrag für Grundrentenzeiten und vergleichbare Zeiten § 70Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie § 71Kinderfreizeitbonus und weitere Regelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie § 72Sofortzuschlag § 73Einmalzahlung für den Monat Juli 2022 § 74Ansprüche von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Fiktions-
bescheinigung § 75(weggefallen) § 76Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende § 77(weggefallen) § 78(weggefallen) § 79Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen § 80(weggefallen) § 81(weggefallen) § 82Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung § 83Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze § 84(weggefallen) § 85Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-
Plus-
Gesetzes § 86Zweites Haushalts-
finanzierungsgesetz 2024
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Rechtsprechung zu § 76 SGB II
260 Entscheidungen zu § 76 SGB II in unserer Datenbank:
- BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17
Bundesagentur für Arbeit; Eingruppierung; Entwicklungsstufe; Funktionsstufe; ...
- OLG Hamm, 10.07.2014 - 11 WF 95/14
Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge bei Vollstreckung aus einem ...
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Zum selben Verfahren:
- LG Duisburg, 09.06.2011 - 7 T 66/11
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