Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
| Kapitel 11 - Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 65 - 86) |
§ 82
Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
Für Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen, die bis zum 28. Februar 2021 beginnen und bis zum 30. September 2021, im Fall des § 75 Absatz 2 Satz 2 des Dritten Buches in der bis zum 28. Mai 2020 geltenden Fassung bis zum 31. März 2022, enden, und für Maßnahmen der Assistierten Ausbildung, die bis zum 30. September 2020 beginnen, gelten § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 in der bis zum 28. Mai 2020 geltenden Fassung in Verbindung mit § 450 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 des Dritten Buches.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vom 20.05.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2021 | Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung | 20.05.2020 | |
| 29.05.2020 | Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung | 20.05.2020 |
19-
Pandemie; Verordnungs-
ermächtigung § 68Abweichende Leistungserbringung in Gemeinschafts-
unterkünften § 69Übergangsregelung zum Freibetrag für Grundrentenzeiten und vergleichbare Zeiten § 70Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie § 71Kinderfreizeitbonus und weitere Regelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie § 72Sofortzuschlag § 73Einmalzahlung für den Monat Juli 2022 § 74Ansprüche von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Fiktions-
bescheinigung § 75(weggefallen) § 76Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende § 77(weggefallen) § 78(weggefallen) § 79Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Ergänzung personalrechtlicher Bestimmungen § 80(weggefallen) § 81(weggefallen) § 82Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung § 83Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze § 84(weggefallen) § 85Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-
Plus-
Gesetzes § 86Zweites Haushalts-
finanzierungsgesetz 2024
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Rechtsprechung zu § 82 SGB II
17 Entscheidungen zu § 82 SGB II in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 17.11.2022 - L 7 SO 2709/21
Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - einmalige Einnahme - Leistungserbringung für ...
- LSG Baden-Württemberg, 25.11.2022 - L 8 AL 1596/22
- VG Stuttgart, 15.08.2017 - 8 K 5706/16
Plausibilitätsprüfung im Wohngeldrecht; Darlehen unter Verwandten
- OVG Saarland, 04.07.2019 - 2 A 225/18
Zumutbarkeit eines Kostenbeitrages für Kindertagespflege
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf ...
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; ...
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; ...
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf ...
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf ...
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf ...
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13