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   OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 13 LA 108/10   

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OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 13 LA 108/10 (https://dejure.org/2011,6062)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.03.2011 - 13 LA 108/10 (https://dejure.org/2011,6062)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. März 2011 - 13 LA 108/10 (https://dejure.org/2011,6062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 NDG; § 7 Abs. 1 NDG; § 11 Abs. 1 S. 2 NDG; § 12 Abs. 1 S. 1 NDG; § 13 Abs. 1 S. 1 NDG; Art. 14 Abs. 1 GG; Art. 14 Abs. 3 GG
    Schutzpflichten gegenüber Dritten kann ein mittelbar durch einen Planfeststellungsbeschluss betroffener Grundstückseigentümer nicht geltend machen; Geltendmachung von Schutzpflichten gegenüber Dritten durch einen mittelbar von einem Planfeststellungsbeschluss betroffenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Deichmauer in Bullenhausen kann gebaut werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abwägungskontrolle bei deichrechtlicher Planfeststellung - der "Deichkrieg von Bullenhausen"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schutzpflichten gegenüber Dritten kann ein mittelbar durch einen Planfeststellungsbeschluss betroffener Grundstückseigentümer nicht geltend machen; Geltendmachung von Schutzpflichten gegenüber Dritten durch einen mittelbar von einem Planfeststellungsbeschluss betroffenen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 552
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 13 LA 108/10
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, jeweils zit. nach juris).

    Zwar dürfen insoweit die Darlegungserfordernisse nicht überspannt werden, weil sich ein nicht auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierter Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand Erkenntnisse über das in vergleichbaren Streitverfahren übliche Maß an Komplexität nicht beschaffen kann, während sie dem angerufenen Gericht ohne weiteres zugänglich sind (BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rdnr. 17).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 13 LA 108/10
    aa) Im Grundsatz verlangt das Abwägungsgebot, dass - erstens - eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass - zweitens - in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, und dass - drittens - weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. dazu grundlegend: BVerwG, Urt. v. 14.02.1975 - IV C 21.74 -, juris Rdnr. 37).

    Ob andere gegen das Vorhaben sprechende Belange ordnungsgemäß berücksichtigt worden sind, ist angesichts der grundsätzlichen Ausrichtung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes durch §§ 42 Abs. 2, 113 Abs. 1 VwGO auf den Schutz subjektiv-rechtlicher Rechtspositionen nicht Gegenstand der gerichtlichen Abwägungskontrolle (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.01.2007 - 9 B 14/06 -, juris Rdnr. 18 m. w. N.; grundlegend Urt. v. 14.02.1975 - IV C 21.74 -, juris Rdnrn. 37, 41; OVG Koblenz, Urt. v. 12.02.2009 - 1 A 10722/08 -, juris Rdnr. 141).

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 13 LA 108/10
    Das Prozessgrundrecht soll sicherstellen, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensmängeln ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und mangelnder Berücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BVerfG, Beschl. v. 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06, juris Rdnr. 9; Beschl. v. 19.06.1985 - 1 BvR 933/84 -, BVerfGE 70, 215, 218).

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht seiner diesbezüglichen Verpflichtung nachkommt, ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände des Einzelfalles deutlich machen, dass dies wider Erwarten nicht geschehen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06, juris Rdnr. 11; Beschl. v. 01.02.1978 - 1 BvR 426/77 -, BVerfGE 47, 182, 187f).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 13 LA 108/10
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, jeweils zit. nach juris).

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen hingegen nicht vor, wenn zwar einzelne Rechtssätze oder tatsächliche Feststellungen, welche das Urteil tragen, zu Zweifeln Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2009 - 13 LA 13/08

    Rügemöglichkeiten gegen wasserwirtschaftsrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 13 LA 108/10
    Gegenüber diesen Maßstäben erweiterte Rügemöglichkeiten eines nur mittelbar betroffenen Grundstückseigentümers hat der Senat in seiner Rechtsprechung lediglich in der - hier ersichtlich nicht gegebenen - Situation einer schweren und unerträglichen Betroffenheit durch eine privatnützige wasserwirtschaftsrechtliche Planfeststellung in Betracht gezogen (vgl. dazu Beschl. v. 08.01.2009 - 13 LA 13/08 (Nasskiesabbau Verden) -, juris Rdnrn. 6 und 8).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 13 LA 108/10
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Trassenwahl sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Trassenführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urt. v. 18.03.2009 - 9 A 39/07 -, juris Rdnr. 131; Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075/04 -, juris Rdnr. 98; Beschl. v. 02.10.2002 - 9 VR 11/02 -, juris Rdnr. 16; Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5/95 -, juris Rdnr. 29; Nds. OVG, Beschl. v. 06.03.2008 - 13 LA 143/07 (Hochwasserschutzwand Hitzacker) -, juris Rdnrn. 25, 26).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 13 LA 108/10
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Trassenwahl sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Trassenführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urt. v. 18.03.2009 - 9 A 39/07 -, juris Rdnr. 131; Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075/04 -, juris Rdnr. 98; Beschl. v. 02.10.2002 - 9 VR 11/02 -, juris Rdnr. 16; Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5/95 -, juris Rdnr. 29; Nds. OVG, Beschl. v. 06.03.2008 - 13 LA 143/07 (Hochwasserschutzwand Hitzacker) -, juris Rdnrn. 25, 26).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 13 LA 108/10
    Zwar weist die Klägerin zutreffend darauf hin, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Planrechtfertigung im Sinne der fachplanerischen Zielkonformität nicht nur zu prüfen ist, wenn Dritte für das planfestgestellte Vorhaben enteignet werden sollen, sondern auch dann, wenn sich Grundeigentümer gegen mittelbare Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zur Wehr setzen, weil Art. 14 Abs. 1 GG den Eigentümer auch vor solchen mittelbaren Beeinträchtigungen seines Eigentums durch ein planfeststellungsbedürftiges Vorhaben schützt (BVerwG, Urt. v. 09.11.2006 - 4 A 2001/06 -, juris Rdnr. 33; Urt. v. 26.04.2007 - 4 C 12/05 -, juris Rdnr. 48).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 13 LA 108/10
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 13 LA 108/10
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 1 A 10722/08

    Polder "Altrip" darf gebaut werden

  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerwG, 28.12.2009 - 9 B 26.09

    Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Naturschutzverein;

  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 17.07.1996 - 1 BvR 55/96

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch verspätete

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 13 LA 143/07

    Zulässigkeit einer Gewichtung von Hochwasserschutzbelangen mit sonstigen Belangen

  • VG Hannover, 10.01.2012 - 4 B 5078/11

    Gerichtliche Abwägung bei der Wendung eines mittelbar betroffenen

    Es gewährt Eigentümern benachbarter Grundstücke des Vorhabens ein subjektiv-öffentliches Recht darauf, dass eine gerechte Abwägung der eigenen Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen stattfindet (vgl. OVG Lüneburg, Bes. v. 09.03.11 - 13 LA 108/10 -, Juris unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerwG).

    Daher ist der gerichtliche Kontrollumfang von vornherein begrenzt auf Verstöße gegen jeweils die Antragsteller schützende Normen (vgl. OVG Lüneburg, Bes. v. 09.03.11, a. a. O.).

    1) Das Hochwasserschutzvorhaben der Beigeladenen verfügt über die erforderliche Planrechtfertigung, deren Fehlen die Antragsteller auch als nur mittelbar betroffene Nachbarn rügen könnten (so OVG Lüneburg, Bes. v. 05.03.08 - 7 MS 115/07 -, Juris; Bes. v. 09.03.11, a. a. O.).

    Eigentümer wie die Antragsteller, deren Grundstück für das Vorhaben nicht in Anspruch genommen werden soll, können nur eine eingeschränkte gerichtliche Überprüfung der planerischen Abwägung verlangen und zwar im Hinblick auf die rechtlich geschützten eigenen Belange und - wegen der insoweit bestehenden Wechselbeziehung - der diesen Belangen gegenübergestellten, für das Vorhaben streitenden Belange (so OVG Lüneburg, Bes. v. 09.03.11, a. a. O.).

    Für die von den Antragstellern verlangte Alternativenüberprüfung bedeutet das konkret: Die vom Antragsgegner getroffene Auswahlentscheidung verletzt subjektiv-öffentliche Rechte der Antragsteller erst dann, wenn sich andere Alternativen des Hochwasserschutzes unter Berücksichtigung der Belange der Antragsteller eindeutig als die besseren, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonenderen darstellen würden, wenn sich mit anderen Worten eine die Belange der Antragsteller schonendere Alternative dem Antragsgegner als eindeutig bessere Lösung hätte aufdrängen müssen (so OVG Lüneburg, Bes. v. 09.03.11, a. a. O.).

    Als dem Grunde nach rügefähigen eigenen Belang können die Antragsteller jedoch geltend machen, dass mit Verwirklichung der planfestgestellten Maßnahmen eine Wertminderung bzw. eine Minderung des Wohnwertes ihres eigenen Grundstücks eintreten werde (vgl. OVG Lüneburg, Bes. v. 09.03.11, a. a. O.).

  • VG Köln, 14.04.2015 - 14 K 4696/12

    Offenlegung der Strunde in Bergisch-Gladbach ist rechtmäßig

    vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. März 2011 - 13 LA 108/10 -, juris.

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. März 2011 - 13 LA 108/10 - juris unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 9 B 14/06 - juris.

  • VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5927

    Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene;

    Ob andere gegen das Vorhaben sprechende Belange ordnungsgemäß berücksichtigt worden sind, ist nicht Gegenstand der gerichtlichen Abwägungskontrolle (OVG Lüneburg, B.v. 9.3.2011 - 13 LA 108/10 - juris Rn. 9 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 16.1.2007 - 9 B 14/06 - juris Rn. 18).

    Handelt es sich um die Klage eines nur mittelbar betroffenen Grundstückseigentümers, ist dem unter dem Gesichtspunkt des subjektiven Rechtsschutzes eingeschränkten Prüfungsumfang bei der Anwendung der Maßstäbe zur Trassenwahl bzw. Alternativenprüfung dadurch Rechnung zu tragen, dass Fremdbelange bei der Überprüfung allenfalls insoweit in die Betrachtung einbezogen werden können, als sie zu eigenen Belangen in einer erkennbaren Wechselbeziehung stehen (OVG Lüneburg, B.v. 9.3.2011 - 13 LA 108/10 - juris Rn. 9; vgl. auch: VGH BW, U.v. 17.7.2003 - 5 S 723/02 - juris Rn. 61; a.A.: SächsOVG, B.v. 15.12.2005 - 5 BS 300/05 - juris Rn. 10).

  • VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5909

    Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene;

    Ob andere gegen das Vorhaben sprechende Belange ordnungsgemäß berücksichtigt worden sind, ist nicht Gegenstand der gerichtlichen Abwägungskontrolle (OVG Lüneburg, B.v. 9.3.2011 - 13 LA 108/10 - juris Rn. 9 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 16.1.2007 - 9 B 14/06 - juris Rn. 18).

    Handelt es sich um die Klage eines nur mittelbar betroffenen Grundstückseigentümers, ist dem unter dem Gesichtspunkt des subjektiven Rechtsschutzes eingeschränkten Prüfungsumfang bei der Anwendung der Maßstäbe zur Trassenwahl bzw. Alternativenprüfung dadurch Rechnung zu tragen, dass Fremdbelange bei der Überprüfung allenfalls insoweit in die Betrachtung einbezogen werden können, als sie zu eigenen Belangen in einer erkennbaren Wechselbeziehung stehen (OVG Lüneburg, B.v. 9.3.2011 - 13 LA 108/10 - juris Rn. 9; vgl. auch: VGH BW, U.v. 17.7.2003 - 5 S 723/02 - juris Rn. 61; a.A.: SächsOVG, B.v. 15.12.2005 - 5 BS 300/05 - juris Rn. 10).

  • VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5940

    Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene;

    Ob andere gegen das Vorhaben sprechende Belange ordnungsgemäß berücksichtigt worden sind, ist nicht Gegenstand der gerichtlichen Abwägungskontrolle (OVG Lüneburg, B.v. 9.3.2011 - 13 LA 108/10 - juris Rn. 9 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 16.1.2007 - 9 B 14/06 - juris Rn. 18).

    Handelt es sich um die Klage eines nur mittelbar betroffenen Grundstückseigentümers, ist dem unter dem Gesichtspunkt des subjektiven Rechtsschutzes eingeschränkten Prüfungsumfang bei der Anwendung der Maßstäbe zur Trassenwahl bzw. Alternativenprüfung dadurch Rechnung zu tragen, dass Fremdbelange bei der Überprüfung allenfalls insoweit in die Betrachtung einbezogen werden können, als sie zu eigenen Belangen in einer erkennbaren Wechselbeziehung stehen (OVG Lüneburg, B.v. 9.3.2011 - 13 LA 108/10 - juris Rn. 9; vgl. auch: VGH BW, U.v. 17.7.2003 - 5 S 723/02 - juris Rn. 61; a.A.: SächsOVG, B.v. 15.12.2005 - 5 BS 300/05 - juris Rn. 10).

  • VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5924

    Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene;

    Ob andere gegen das Vorhaben sprechende Belange ordnungsgemäß berücksichtigt worden sind, ist nicht Gegenstand der gerichtlichen Abwägungskontrolle (OVG Lüneburg, B.v. 9.3.2011 - 13 LA 108/10 - juris Rn. 9 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 16.1.2007 - 9 B 14/06 - juris Rn. 18).

    Handelt es sich um die Klage eines nur mittelbar betroffenen Grundstückseigentümers, ist dem unter dem Gesichtspunkt des subjektiven Rechtsschutzes eingeschränkten Prüfungsumfang bei der Anwendung der Maßstäbe zur Trassenwahl bzw. Alternativenprüfung dadurch Rechnung zu tragen, dass Fremdbelange bei der Überprüfung allenfalls insoweit in die Betrachtung einbezogen werden können, als sie zu eigenen Belangen in einer erkennbaren Wechselbeziehung stehen (OVG Lüneburg, B.v. 9.3.2011 - 13 LA 108/10 - juris Rn. 9; vgl. auch: VGH BW, U.v. 17.7.2003 - 5 S 723/02 - juris Rn. 61; a.A.: SächsOVG, B.v. 15.12.2005 - 5 BS 300/05 - juris Rn. 10).

  • VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5926

    Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene;

    Ob andere gegen das Vorhaben sprechende Belange ordnungsgemäß berücksichtigt worden sind, ist nicht Gegenstand der gerichtlichen Abwägungskontrolle (OVG Lüneburg, B.v. 9.3.2011 - 13 LA 108/10 - juris Rn. 9 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 16.1.2007 - 9 B 14/06 - juris Rn. 18).

    Handelt es sich um die Klage eines nur mittelbar betroffenen Grundstückseigentümers, ist dem unter dem Gesichtspunkt des subjektiven Rechtsschutzes eingeschränkten Prüfungsumfang bei der Anwendung der Maßstäbe zur Trassenwahl bzw. Alternativenprüfung dadurch Rechnung zu tragen, dass Fremdbelange bei der Überprüfung allenfalls insoweit in die Betrachtung einbezogen werden können, als sie zu eigenen Belangen in einer erkennbaren Wechselbeziehung stehen (OVG Lüneburg, B.v. 9.3.2011 - 13 LA 108/10 - juris Rn. 9; vgl. auch: VGH BW, U.v. 17.7.2003 - 5 S 723/02 - juris Rn. 61; a.A.: SächsOVG, B.v. 15.12.2005 - 5 BS 300/05 - juris Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 13 LA 82/11

    Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen unterlassener

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Trassenwahl sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Trassenführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere hätte aufdrängen müssen oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.03.2011 - 9 A 9/10 -, juris Rdnr. 36; Gerichtsbescheid v. 21.09.2010 - 7 A 7/10 -, juris Rdnr. 17; Nds. OVG, Urt. v. 22.02.2012 - 7 KS 71/10 -, juris Rdnr. 28; Beschl. v. 06.03.2008 - 13 LA 143/07 (Hochwasserschutzwand Hitzacker) -, juris Rdnrn. 25, 26; Beschl v. 09.03.2011 - 13 LA 108/10 - (Hochwasserschutzmauer Bullenhausen), juris Rdnr. 10).
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