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   OVG Niedersachsen, 16.01.2013 - 5 LA 228/12   

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https://dejure.org/2013,124
OVG Niedersachsen, 16.01.2013 - 5 LA 228/12 (https://dejure.org/2013,124)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.01.2013 - 5 LA 228/12 (https://dejure.org/2013,124)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - 5 LA 228/12 (https://dejure.org/2013,124)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 26 Abs. 1 S. 3 BeamtStG; § 26 Abs. 2 BeamtStG; § 27 BeamtStG
    Möglichkeiten zur anderweitigen Verwendung eines dienstunfähigen Beamten vor der Alternative der Versetzung in den Ruhestand

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit - Weiterverwendung vor Versorgung - Verkürzung der Dienstzeit und Dienstbezüge um 20 %

  • rabüro.de

    Zu anderweitigen Verwendung eines dienstunfähigen Beamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeiten zur anderweitigen Verwendung eines dienstunfähigen Beamten vor der Alternative der Versetzung in den Ruhestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeiten zur anderweitigen Verwendung eines dienstunfähigen Beamten vor der Alternative der Versetzung in den Ruhestand

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verringerung der Arbeitszeit eines Beamten wegen begrenzter Dienstfähigkeit bei Restleistungsvermögen von nur 80% ist nicht zu beanstanden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht - Dienstunfähigkeit - Versetzung in den Ruhestand - Weiterverwendung vor Versorgung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht - Dienstunfähigkeit -DDU - Versetzung in den Ruhestand - Weiterverwendung vor Versorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 279
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2013 - 5 LA 228/12
    Die in § 27 BeamtStG angelegte Begrenzung der Arbeitszeit auf das zuvor festgestellte Restleistungsvermögen des Beamten ist vielmehr - wie das Verwaltungsgericht ausführlich und mit überzeugenden Erwägungen dargelegt hat - Ausdruck des hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums, dass der Beamte dem Dienstherrn seine gesamte Persönlichkeit und volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.4.2005 -BVerwG 2 C 1.04 -, juris Rn. 10).

    Die Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch des Senats, die Korrekturen bei der Besoldung verlangt hat, belegt das Gegenteil (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28.4.2005, a. a. O.; Nds. OVG, Urteil vom 1.11.2011 - 5 LC 207/09 -, juris).

  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09

    Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufnahme nach Ermessen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2013 - 5 LA 228/12
    Divergenz wäre - ausgehend vom Zulassungsvorbringen - gegeben, wenn das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung einen entscheidungserheblichen abstrakten Grundsatz tatsächlicher oder rechtlicher Art aufgestellt hätte, der mit einem ebensolchen Grundsatz in der in Bezug genommen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2011 (- BVerwG 2 C 50.09 -, juris) nicht übereinstimmt.
  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 82.10

    Anwesenheitspflicht; Arbeitszeit; begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2013 - 5 LA 228/12
    Die als rechtlich schwierig und grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage, ob sich das Tatbestandsmerkmal der Dienstunfähigkeit und das Rechtsinstitut der begrenzten Dienstfähigkeit ausschließen, ist zweifelsfrei anhand des Gesetztextes zu beantworten und überdies in der Rechtsprechung geklärt: Die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit setzt die Dienstunfähigkeit des Beamten - bezogen auf die vollzeitige Ausübung seines statusrechtlichen Amtes - voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.8.2012 - BVerwG 2 C 82.10 -, juris Ls. 1 und Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 01.11.2011 - 5 LC 207/09

    Verfassungsmäßigkeit des einem begrenzt dienstfähigen Beamten nach § 1 Abs. 2 S.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2013 - 5 LA 228/12
    Die Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch des Senats, die Korrekturen bei der Besoldung verlangt hat, belegt das Gegenteil (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28.4.2005, a. a. O.; Nds. OVG, Urteil vom 1.11.2011 - 5 LC 207/09 -, juris).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2013 - 5 LA 228/12
    Sie dienen dem Ziel, die Versetzung in den Ruhestand möglichst zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.3.2009 - BVerwG 2 C 73.08 -, juris Rn. 10, zu den vergleichbaren Regelungen des BBG a. F.).
  • VG Göttingen, 09.01.2014 - 1 A 28/12

    Dienstunfähigkeit; Fürsorgepflicht; Mitverschulden; Mobbing; Zurruhesetzung

    Die Prüfung einer anderweitigen Verwendung ist deshalb nur dann erforderlich, wenn der Beamte im Hinblick auf seinen Gesundheitszustand tatsächlich anderweitig verwendbar ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.07.2013, a.a.O., Rn. 40 unter Hinweis auf Beschluss vom 16.01.2013 - 5 LA 228/12 -, juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LB 99/13

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Polizebeamten in den Ruhestand wegen

    Die Prüfung einer anderweitigen Verwendung ist deshalb nur dann erforderlich, wenn der Beamte im Hinblick auf seinen Gesundheitszustand tatsächlich anderweitig verwendbar ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.1.2013 - 5 LA 228/12 -, juris Rn. 10).
  • VG Saarlouis, 06.03.2015 - 2 L 1911/14

    Versetzung in den Ruhestand (VR 130) - hier: aufschiebende WirkungEinzelfall

    Urteil der Kammer vom 09.04.2013 -2 K 1071/11-, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.03.2014 -1 A 333/13-; ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.01.2013 -5 LA 228/12-, ZBR 2013, 263.
  • VG Arnsberg, 21.04.2021 - 2 K 1787/18
    vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 5 LA 228/12 -, ZBR 2013, 263 = juris (Rn. 10); VG des Saarlandes, Urteil vom 13. Januar 2015 - 2 K 539/13 -, juris (Rn. 60 f. m. w. N.); VG Arnsberg, Urteile vom 8. Mai 2020 - 2 K 739/17 -, und vom 26. April 2018 - 2 K 2388/17 -, jeweils n. v.; Brockhaus, in Schütz/Maiwald, a. a. O., Teil B, § 27, Rn. 23, wonach die eingeschränkte Verwendung eines begrenzt dienstfähigen Beamten nach § 27 Abs. 1 BeamtStG nur in Betracht kommt, wenn es nicht möglich ist, ihn nach § 26 Abs. 2 und Abs. 3 BeamtStG anderweitig voll zu verwenden.
  • VG Saarlouis, 13.01.2015 - 2 K 539/13

    Versetzung in den Ruhestand bei behaupteter Fürsorgepflichtverletzung des

    Urteil der Kammer vom 09.04.2013 -2 K 1071/11-, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.03.2014 -1 A 333/13-; ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.01.2013 -5 LA 228/12-, ZBR 2013, 263.
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