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   OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15   

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OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15 (https://dejure.org/2016,2258)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.02.2016 - 8 ME 213/15 (https://dejure.org/2016,2258)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 8 ME 213/15 (https://dejure.org/2016,2258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 30 NotSanG; § 2 Abs 1 Nr 2 RettAssG; § 146 Abs 4 VwGO; § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO; § 80 Abs 5 VwGO; § 49 VwVfG
    Berufsbezeichnung; Beschwerde; Gesundheit; konkrete Gefahr; Leben; Rettungsassistent; Rettungssanitäter; Sofortvollzug; Unzuverlässigkeit; vorläufiger Rechtsschutz; Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15
    Zwar darf allein aus der Verfahrenseinstellung auf dieser Rechtsgrundlage, die nur mit Zustimmung des Angeschuldigten möglich ist, nicht auf die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes der angeklagten Straftaten geschlossen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.1.1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, 1530, 1531).

    Die Ermittlungsergebnisse der Strafverfolgungsorgane dürfen von anderen Behörden und Gerichten in berufsrechtlichen Verfahren aber selbst ausgewertet, einer eigenständigen, nachvollziehbaren Bewertung unterzogen und auf dieser Grundlage eine berufsbezogene Zuverlässigkeitsprognose getroffen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.1.1991, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 25.2.2011 - 8 LA 330/10 -, juris Rn. 10).

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15
    11/2275 S. 7 ff.), das in seinen Wirkungen über diejenigen des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes hinausgeht und damit schwerwiegend in das Grundrecht des Antragstellers aus Art. 12 Abs. 1 GG eingreift (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618).

    Ein solcher Eingriff ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt); Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und des Senats (vgl. Beschl. v. 10.5.2012 - 8 ME 59/12 -, juris Rn. 4 (Widerruf der Anerkennung als Hebamme); Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste); Beschl. v. 26.10.2010, a.a.O. (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt.

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15
    13 Bei Entscheidungen über den Entzug einer Erlaubnis zur Ausübung eines Berufs oder zum Führen einer geschützten Berufsbezeichnung dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10 (Widerruf einer ärztlichen Approbation); Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 2 (Widerruf einer ärztlichen Approbation); Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916 (Widerruf einer Approbation als Apotheker); Urt. v. 28.04.2010 - BVerwG 3 C 22.09 -, BVerwGE 137, 1 ff. (Widerruf der Berufserlaubnis eines Logopäden); Senatsbeschl. v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 -, GewArch 2014, 368, 370 (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"); v. 17.6.2013 - 8 LA 155/12 -, NJW 2013, 3462 ff. (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenschwester"); v. 4.5.2012 - 8 ME 218/11 -, juris Rn. 5 f. (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut"); v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, NdsVBl.

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen oder rechtlichen Feststellungen bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 19.2.2015 - 8 LA 102/14 -, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15
    13 Bei Entscheidungen über den Entzug einer Erlaubnis zur Ausübung eines Berufs oder zum Führen einer geschützten Berufsbezeichnung dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10 (Widerruf einer ärztlichen Approbation); Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 2 (Widerruf einer ärztlichen Approbation); Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916 (Widerruf einer Approbation als Apotheker); Urt. v. 28.04.2010 - BVerwG 3 C 22.09 -, BVerwGE 137, 1 ff. (Widerruf der Berufserlaubnis eines Logopäden); Senatsbeschl. v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 -, GewArch 2014, 368, 370 (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"); v. 17.6.2013 - 8 LA 155/12 -, NJW 2013, 3462 ff. (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenschwester"); v. 4.5.2012 - 8 ME 218/11 -, juris Rn. 5 f. (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut"); v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, NdsVBl.

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen oder rechtlichen Feststellungen bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 19.2.2015 - 8 LA 102/14 -, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15
    13 Bei Entscheidungen über den Entzug einer Erlaubnis zur Ausübung eines Berufs oder zum Führen einer geschützten Berufsbezeichnung dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10 (Widerruf einer ärztlichen Approbation); Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 2 (Widerruf einer ärztlichen Approbation); Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916 (Widerruf einer Approbation als Apotheker); Urt. v. 28.04.2010 - BVerwG 3 C 22.09 -, BVerwGE 137, 1 ff. (Widerruf der Berufserlaubnis eines Logopäden); Senatsbeschl. v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 -, GewArch 2014, 368, 370 (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"); v. 17.6.2013 - 8 LA 155/12 -, NJW 2013, 3462 ff. (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenschwester"); v. 4.5.2012 - 8 ME 218/11 -, juris Rn. 5 f. (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut"); v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, NdsVBl.

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen oder rechtlichen Feststellungen bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 19.2.2015 - 8 LA 102/14 -, juris Rn. 23).

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10

    Zuverlässigkeit eines Heilpraktikers bei negativer Prognose für die Zukunft und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15
    13 Bei Entscheidungen über den Entzug einer Erlaubnis zur Ausübung eines Berufs oder zum Führen einer geschützten Berufsbezeichnung dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10 (Widerruf einer ärztlichen Approbation); Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 2 (Widerruf einer ärztlichen Approbation); Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916 (Widerruf einer Approbation als Apotheker); Urt. v. 28.04.2010 - BVerwG 3 C 22.09 -, BVerwGE 137, 1 ff. (Widerruf der Berufserlaubnis eines Logopäden); Senatsbeschl. v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 -, GewArch 2014, 368, 370 (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"); v. 17.6.2013 - 8 LA 155/12 -, NJW 2013, 3462 ff. (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenschwester"); v. 4.5.2012 - 8 ME 218/11 -, juris Rn. 5 f. (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut"); v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, NdsVBl.

    Ein solcher Eingriff ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt); Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und des Senats (vgl. Beschl. v. 10.5.2012 - 8 ME 59/12 -, juris Rn. 4 (Widerruf der Anerkennung als Hebamme); Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste); Beschl. v. 26.10.2010, a.a.O. (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt.

  • OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 8 ME 218/11

    Zulässigkeit des Widerrufs der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15
    13 Bei Entscheidungen über den Entzug einer Erlaubnis zur Ausübung eines Berufs oder zum Führen einer geschützten Berufsbezeichnung dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10 (Widerruf einer ärztlichen Approbation); Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 2 (Widerruf einer ärztlichen Approbation); Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916 (Widerruf einer Approbation als Apotheker); Urt. v. 28.04.2010 - BVerwG 3 C 22.09 -, BVerwGE 137, 1 ff. (Widerruf der Berufserlaubnis eines Logopäden); Senatsbeschl. v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 -, GewArch 2014, 368, 370 (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"); v. 17.6.2013 - 8 LA 155/12 -, NJW 2013, 3462 ff. (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenschwester"); v. 4.5.2012 - 8 ME 218/11 -, juris Rn. 5 f. (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut"); v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, NdsVBl.

    Zweifel an der Richtigkeit der einer Anklage zugrunde liegenden Ermittlungsergebnisse ergeben sich dabei allein aus der Verfahrenseinstellung nach § 153a Abs. 2 StPO nicht, zumal - anders als bei der Einstellung nach § 153 StPO - ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, das nur durch die Erteilung einer Auflage und Weisung beseitigt werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 4.5.2012, a.a.O., Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2005 - 8 ME 181/04

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Arzt; Prognose; Rechtsschutzbedürfnis; Ruhen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15
    Ein solcher Eingriff ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt); Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und des Senats (vgl. Beschl. v. 10.5.2012 - 8 ME 59/12 -, juris Rn. 4 (Widerruf der Anerkennung als Hebamme); Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste); Beschl. v. 26.10.2010, a.a.O. (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt.

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. Senatsbeschl. v. 19.1.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15
    13 Bei Entscheidungen über den Entzug einer Erlaubnis zur Ausübung eines Berufs oder zum Führen einer geschützten Berufsbezeichnung dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - BVerwG 3 B 6.11 -, juris Rn. 10 (Widerruf einer ärztlichen Approbation); Beschl. v. 6.3.2003 - BVerwG 3 B 10.03 -, juris Rn. 2 (Widerruf einer ärztlichen Approbation); Urt. v. 26.9.2002 - BVerwG 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916 (Widerruf einer Approbation als Apotheker); Urt. v. 28.04.2010 - BVerwG 3 C 22.09 -, BVerwGE 137, 1 ff. (Widerruf der Berufserlaubnis eines Logopäden); Senatsbeschl. v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 -, GewArch 2014, 368, 370 (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"); v. 17.6.2013 - 8 LA 155/12 -, NJW 2013, 3462 ff. (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenschwester"); v. 4.5.2012 - 8 ME 218/11 -, juris Rn. 5 f. (Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut"); v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, NdsVBl.
  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15
    Ein solcher Eingriff ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt); Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und des Senats (vgl. Beschl. v. 10.5.2012 - 8 ME 59/12 -, juris Rn. 4 (Widerruf der Anerkennung als Hebamme); Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste); Beschl. v. 26.10.2010, a.a.O. (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt.
  • BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung des Ruhens der

  • BVerwG, 20.11.2008 - 3 C 25.07

    Rettungsassistent, Rettungssanitäter, Ausbildung, praktische Tätigkeit,

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2009 - 8 ME 62/09

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Krankenpfleger";

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 8 LA 102/14

    Approbation; Arzt; sexueller Missbrauch; Unwürdigkeit

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 8 LA 88/08

    Zulässigkeit der Annahme der Richtigkeit tatsächlicher Feststellungen in einem

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der ärztlichen Approbation;

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2014 - 8 LA 138/13

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme"

  • VG Hannover, 11.11.2015 - 7 B 3794/15

    Dormicum; Ketanest; Kinderpornografie; Notfallmedikament; Rettungsassistent;

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2009 - 8 ME 196/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf der Berufserlaubnis beim dringenden

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11

    Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines Arztes bei Betrug

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 8 LA 155/12

    Schwerer Verstoß gegen eine wesentliche Berufspflicht bei Ausnutzung eines

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen das Streichen eines Architekten aus der

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2011 - 8 LA 330/10

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" bei einer

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12

    Erforderlichkeit des Sofortvollzugs des Widerrufs der Anerkennung als Hebamme

  • VG Braunschweig, 13.06.2022 - 1 B 92/22

    Berufsbezeichnung; Physiotherapeut; Sexueller Missbrauch; Sexueller Übergriff;

    Dies kann dann der Fall sein, wenn Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Behörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - 3 B 6/11 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 3.1.2018 - 8 ME 143/17 -, V. n. b.; Beschl. v. 17.2.2016 - 8 ME 213/15 -, juris).

    Während bei selbständig Tätigen von schweren und kaum wiedergutzumachenden wirtschaftlichen Nachteilen eines vorläufigen Berufsverbots auszugehen ist, weil die vorläufige Schließung der Praxis den Verlust des Rufs und des Patientenstammes befürchten lässt (vgl. OVG Bremen, a. a. O., Rn. 6 m. w. N.), sind die Wirkungen des Sofortvollzugs bei einem angestellten Physiotherapeuten im Falle eines Obsiegens im Hauptsacheverfahren weitgehend reparabel, denn ein angestellter Physiotherapeut würde, wenn auch ggf. in einem anderen Arbeitsverhältnis, wieder als Physiotherapeut tätig werden können (vgl. zu einem Rettungsassistenten: Nds. OVG, Beschl. v. 17.2.2016 - 8 ME 213/15 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 8 LA 80/20

    Approbationsentzug; Approbationswiderruf; Arzneimittelverordnung; ärztliche

    Die Ermittlungsergebnisse der Strafverfolgungsorgane dürfen von anderen Behörden und Gerichten in berufsrechtlichen Verfahren aber selbst ausgewertet, einer eigenständigen, nachvollziehbaren Bewertung unterzogen und auf dieser Grundlage eine berufsbezogene Zuverlässigkeitsprognose getroffen werden (Senat, Beschl. v. 17.2.2016 - 8 ME 213/15 -, juris Rn. 23).
  • VG Berlin, 22.03.2024 - 9 L 84.24
    Von dieser Feststellung können die Antragsgegnerin und das Gericht ohne eigene Beweisaufnahme ausgehen, weil sich eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht aufdrängt und nichts dafür ersichtlich ist, dass die Antragsgegnerin oder das Gericht die Geschehnisse im Behandlungszimmer des Antragstellers anders betrachten oder besser aufklären können als das Schöffengericht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1981 - 1 B 857/80 - juris Rn. 3 zu Prognosen im Ausländerrecht; vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 8 ME 213/15 - juris Rn. 13 f. m. w. N. zur Berücksichtigung rechtskräftiger Strafurteile bei Entscheidungen über den Entzug einer Erlaubnis zur Berufsausübung).
  • OVG Sachsen, 06.10.2016 - 3 B 174/16

    Entziehung Gewerbeerlaubnis, Ermittlungsergebnisse, Strafverfahren,

    Allerdings wird die Richtigkeit der auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse der Strafverfolgungsorgane getroffenen Bewertung nicht allein dadurch in Frage gestellt, dass das Strafverfahren nach § 153a Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (OVG Lüneburg, Beschl. v. 17. Februar 2016 - 8 ME 213/15 -, juris Rn. 23).
  • VG Hannover, 27.04.2020 - 7 B 5587/19

    Altenpfleger; Bildaufnahmen; Erlaubnis; Widerruf; Zuverlässigkeit

    Die Abweichung von der im Gesetz grundsätzlich vorgesehenen aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs (§ 80 Abs. 1 VwGO) stellt einen selbständigen Eingriff dar, der in seinen Wirkungen über diejenigen des noch im Klageverfahren zu überprüfenden Widerrufs hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - juris Rdnr. 15 zu den Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer Apotheker-Approbation sowie der Einziehung der Approbationsurkunde; vgl. ferner OVG Bremen, Urteil vom 2.10.2019 - 2 B 229/19 - juris Rdnr. 6 ff. zu der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut" bei Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe; VG Köln, Beschluss vom 13.9.2019 - 7 L 1566/19 - juris; Nds.OVG, Beschluss vom 17.2.2016 - 8 ME 213/15 - juris Rdnr. 29 ff. zum sofort vollziehbaren Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent").
  • VG München, 02.08.2016 - M 16 S 16.2504

    Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpfleger

    (vgl. (vgl. BVerfG, B. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09; vgl. auch NdsOVG, B. v. 17.2.2016 - 8 ME 213/15 - juris Rn. 29 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 02.04.2020 - 3 EO 231/19

    Widerruf der Berufsbezeichnung Krankenschwester wegen Misshandlung von Patienten

    Hiervon geht ersichtlich keine Sperrwirkung aus: die Ermittlungsergebnisse der Strafverfolgungsorgane dürfen von anderen Behörden und Gerichten in berufsrechtlichen Verfahren selbst ausgewertet, einer eigenständigen, nachvollziehbaren Bewertung unterzogen und auf dieser Grundlage eine berufsbezogene Zuverlässigkeitsprognose getroffen werden (vgl. zur Einstellung nach § 153a Abs. 2 StPO nur: BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1991, - 1 BvR 1326/90 - NJW 1991, 1530, 1531; OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 25. Februar 2011 - 8 LA 330/10 -, juris Rdn. 10 und vom 17. Februar 2016 - 8 ME 213/15 -, juris Rdn. 22).
  • VG Oldenburg, 11.09.2019 - 7 B 2431/19

    Altenpfleger; Interimsgefahr; Unzuverlässigkeit; Widerruf

    Gegenteiliges kann dem Senatsbeschluss vom 17. Februar 2016 - 8 ME 213/15 - nicht entnommen werden.".
  • VG Braunschweig, 30.06.2020 - 1 A 283/19

    Beurteilungszeitpunkt; einmaliger Verstoß; Körperverletzung; Krankenschwester;

    Dies kann dann der Fall sein, wenn Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Behörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 17.2.2016 - 8 ME 213/15 -, juris Rn. 14 sowie insgesamt zu vorstehendem Maßstab Nds. OVG, Beschl. v. 3.1.2018 - 8 ME 143/17 -, n.v.; Beschl. v. 28.10.2019 - 8 ME 82/19 -, n.v., jew. m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 12.07.2016 - 7 B 3175/16

    Anklageschrift; Berufsbezeichnung; Interimsgefahr; Krankenschwester;

    Dies gilt hier auch hinsichtlich der Anklageschrift des zuständigen Strafverfolgungsorgans der Rechtspflege und erst recht hinsichtlich des insoweit bereits (wenn auch nur einmaligen, aber hinreichenden) eingeräumten Fehlverhaltens der Antragstellerin, so dass das Gericht eine eigenständige Würdigung insoweit nicht vorzunehmen bräuchte (vgl. dazu insbesondere Nds. OVG, Beschl. v. 17. Februar 2017 - 8 ME 213/15 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2022 - 8 LA 90/21

    Streitwert; Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit

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