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   OVG Niedersachsen, 25.11.2009 - 1 KN 141/07   

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OVG Niedersachsen, 25.11.2009 - 1 KN 141/07 (https://dejure.org/2009,1427)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.11.2009 - 1 KN 141/07 (https://dejure.org/2009,1427)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. November 2009 - 1 KN 141/07 (https://dejure.org/2009,1427)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit der Überplanung einer Bundesstraße und deren Anschluss an eine Bundesautobahn durch eine Gemeinde im Wege einer isolierten Straßenplanung mit dem Ziel der Entlastung einer Ortsdurchfahrt; Pflicht i.R.e. Planverfahrens zur ausreichenden Bestandsaufnahme der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Überplanung einer Bundesstraße und deren Anschluss an eine Bundesautobahn durch eine Gemeinde im Wege einer isolierten Straßenplanung mit dem Ziel der Entlastung einer Ortsdurchfahrt; Pflicht i.R.e. Planverfahrens zur ausreichenden Bestandsaufnahme der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überplanung einer Bundesstraße mit Autobahnanschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Normenkontrollanträge gegen Ortsumfahrung Dibbersen erfolglos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Überplanung einer Bundesstraße und deren Anschluss an eine Bundesautobahn durch eine Gemeinde im Wege einer isolierten Straßenplanung mit dem Ziel der Entlastung einer Ortsdurchfahrt; Pflicht i.R.e. Planverfahrens zur ausreichenden Bestandsaufnahme der ...

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 448
  • DÖV 2010, 450
  • BauR 2010, 876
  • ZfBR 2010, 277
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (64)

  • BVerwG, 30.11.2006 - 4 BN 14.06

    Grundsätze für die Konfliktbewältigung im Zusammenhang mit durch die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2009 - 1 KN 141/07
    Er bestehe unter den gleichen Voraussetzungen und mit den gleichen Maßgaben auch dann, wenn - in dem Umfang, in dem Planfeststellung und Bebauungsplan austauschbar sind - für die Planung einer Straße das Mittel des Bebauungsplans anstelle der Planfeststellung gewählt werde (Beschl. v. 7.9.1988 - 4 N 1.87 -, BVerwGE 80, 184 = NJW 1989, 467; vgl. ferner Urt. v. 28.1.1999 -, 4 C 5.98 -, BVerwGE 108, 248 = NVwZ 1999, 1222; Beschl. v. 30.11.2006 - 4 BN 14.06 -, BRS 70 Nr. 26; vgl. auch VGH München, Urt. v. 29.6.2006 - 25 N 99.3449 -, NVwZ-RR 2007, 161).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Beschluss vom 30. November 2006 (- 4 BN 14.06 -, ZUR 2007, 205) zusammenfassend ausgeführt:.

    Richtig ist zwar, dass auch eine Verkehrslärmbelästigung, die unterhalb der Erheblichkeitsschwelle nach der 16. BImSchV bleibt, im Bauleitplanverfahren auf der Grundlage der konkreten Verhältnisse des Einzelfalls in der Abwägung zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.11.2006 - 4 BN 14.06 -, ZUR 2007, 205; Beschl. v. 24.5.2007 - 4 BN 16.07 u.a. -, BauR 2007, 2041).

    Soweit die Antragsgegnerin für Außenwohnbereiche keine Schutzvorkehrungen getroffen hat, obwohl diese grundsätzlich schutzwürdig sein können (BVerwG, Beschl. v. 30.11.2006 - 4 BN 14.06 -, BRS 70 Nr. 26; Beschl. v. 9.10.2008 - 9 PKH 2.08 -, NVwZ 2009, 55; OVG Lüneburg, U rt.

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2009 - 1 KN 141/07
    Die Auswahlentscheidung für europäische Vogelschutzgebiete hat sich ausschließlich an ornithologischen Erhaltungszielen zu orientieren (BVerwG, Urt. v. 21.6.2006 - 9 A 28.05 -, BVerwGE 126, 166 = NVwZ 2006, 1161; Beschl. v. 13.3.2008 - 9 VR 10.07 -, NuR 2008, 495).

    Soweit sie sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2006 (- 9 A 28.05 -, BVerwGE 126, 166 = NVwZ 2006, 1161) berufen, erfüllt danach zwar die Beseitigung eines Brutreviers mit regelmäßig benutzten Brutplätzen durch eine vollständige Baufeldbefreiung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände.

    In Bezug auf die alte Fassung des § 42 Abs. 1 BNatSchG, die europarechtlichen Anforderungen nicht voll standhielt, hat das Bundesverwaltungsgericht insoweit auf die Befreiungsvorschrift des § 62 BNatSchG zurückgegriffen, um nach den damaligen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs eine sichere Grundlage zu haben (Urt. v. 21.6.2006 - 9 A 28.05 -, BVerwGE 126, 166 = NVwZ 2006, 1161).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.2009 - 1 KN 141/07
    Sie ist befugt, Alternativen, die sich aufgrund einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, schon in einem frühen Verfahrensstadium auszuscheiden (vgl. Urteile vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 4 A 12.98 - NVwZ 2000, 555 ; Beschluss vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1-11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 91 f.).

    Der Planfeststellungsbehörde ist bei der Trassenprüfung ein gestuftes Verfahren gestattet, bei dem sich die Anforderungen an den Umfang der Sachverhaltsermittlung und -bewertung jeweils nach dem erreichten Planungsstand und den bereits im Laufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnissen richten (vgl. Urteil vom 25. Januar 1996 a.a.O. S. 250; Beschluss vom 26. Juni 1992 a.a.O. S. 92).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa Urteile vom 25. Januar 1996 a.a.O. S. 249 f. und vom 20. Mai 1999 a.a.O. sowie Beschluss vom 14. Mai 1996 - BVerwG 7 NB 3.95 - BVerwGE 101, 166 ).".

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 1 KN 356/07

    Alternativenprüfung; Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan;

    An der Erforderlichkeit in diesem Sinne fehlt es, wenn das Vorhaben einer positiven Planungskonzeption entbehrt und ersichtlich der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (vgl. eingehend auch Senatsurteile v. 22.05.2008 - 1 KN 149/05 -, NuR 2008, 805 , u. v. 25.11.2009 - 1 KN 141/07 -, DVBl. 2010, 448).

    Hierzu hat der Senat bereits im Urteil vom 25. November 2009 (- 1 KN 141/07 -, DVBl. 2010, 448) ausgeführt:.

    Zu den Anforderungen an eine Alternativenprüfung hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. November 2009 (- 1 KN 141/07 -, DVBl 2010, 448 ) auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen (vgl. ferner OVG Koblenz, Urt. v. 32.2.2011 - 8 C 10696/10 -, juris; Winter, NuR 2010, 601 , Weyrauch, BauR 2011, 446 ):.

    Zu einer vergleichbaren Fallgestaltung hat der Senat in seinem Urteil vom 25. November 2009 (- 1 KN 141/07 -, DVBl. 2010, 448) ausgeführt:.

    Auch der Anspruch auf angemessene Entschädigung, der unter bestimmten Voraussetzungen nach § 42 BImSchG besteht, setzt eine solche Festsetzung nicht voraus (BVerwG, Beschl. v. 17.5.1995 - 4 NB 30.94 -, NJW 1995, 2572 ; vgl. auch Senatsurt. v. 25.11.2009 - 1 KN 141.07 -, DVBl. 2010, 448).

  • VGH Hessen, 01.07.2010 - 4 C 2302/09

    Fernstraßenplanung durch Bebauungsplan

    Dieser im Hinblick auf § 1 Abs. 3 BauGB maßgebliche Aspekt der Kompetenz einer Gemeinde zur Fernstraßenplanung (siehe dazu: OVG Niedersachsen, Urteil vom 25.11.2009 - 1 KN 141/07 - DVBl 2010, 448) steht der vorliegenden Planung von zwei Bauabschnitten der Bundesstraße 49 nicht entgegen.

    Ausschlaggebend ist deshalb allein, ob die Planung (jedenfalls auch) städtebauliche Zielsetzungen, d.h. örtliche Anknüpfungspunkte hat (vgl. auch OVG Niedersachsen, Urteil vom 25.11.2009 -, a.a.O.).

    Für die rechtliche Beurteilung, ob ein Ermittlungsdefizit in Bezug auf die artenschutzrechtliche Prüfung anzunehmen ist, ist jedoch nur maßgeblich, ob die Antragsgegnerin (nach hinreichender Sachaufklärung und methodisch einwandfreier Einschätzung der Auswirkungen der Maßnahme nach den Kriterien des § 42 Abs. 1 BNatSchG) im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses vom Vorkommen der vorgenannten Arten ausgehen musste oder sie außer Acht lassen durfte, weil sie bei der Begehung nicht angetroffen wurden (vgl. dazu auch: OVG Niedersachsen, Urteil vom 25.11.2009, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2018 - 1 KN 29/17

    Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; CEF-Maßnahme; FFH-Verträglichkeitsprüfung;

    Dem Plangeber obliegt es deshalb, im Verfahren der Planaufstellung vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die vorgesehenen Festsetzungen auf überwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse treffen würden, und von Festsetzungen, denen ein dauerhaft rechtliches Hindernis in Gestalt artenschutzrechtlicher Verbote entgegenstünde, Abstand zu nehmen (BVerwG, Urt. v. 25.8.1997 - 4 NB 12.97 -, ZfBR 1997, 320 = BauR 1997, 978 = juris Rn. 14; Senatsurt. v. 25.11.2009 - 1 KN 141/07 -, DVBl. 2010, 448 = juris Rn. 125 m.w.N.; v. 15.4.2011 - 1 KN 356/07 -, DVBl. 2011, 1026 = juris Rn. 100 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2012 - 1 KN 23/11

    Änderung von Titel und Layout einer für Bekanntmachungen vorgesehenen Zeitung

    Ob Anforderungen des Artenschutzes eingehalten werden, ist ebenfalls (nur) eine Frage der Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB (vgl. dazu das Urt. des Senats v. 15. April 2011 - 1 KN 356/07 -, DVBl. 2011, 1026 = ZfBR 2011, 690 m.w.N.; Urt. v. 25. November 2009 - 1 KN 141/07 -, DVBl. 2010, 448).

    Die Gemeinde kann deshalb in eine "Ausnahmelage" oder eine "Befreiungslage" hineinplanen (Senatsurt. v. 25. November 2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.01.2011 - 4 BN 39.10

    Flurbereinigungsverfahren als Mittel der Problemabwägung

    Zu Recht hebt der Verwaltungsgerichtshof hervor, dass sich überörtliche Verkehrsbedeutung und örtliche Bedeutung im städtebaulichen Sinne nicht ausschließen (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 25. November 2009 - 1 KN 141/07 - BRS 74 Nr. 13 S. 84).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.05.2022 - 1 KN 3/18

    Notwendigkeit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vor Aufstellung

    Diese Grundsätze sind nach Auffassung des Senats auf planfeststellungsersetzende Bebauungspläne entsprechend anzuwenden (so auch: OVG Lüneburg, Urteil vom 25.11.2009 - 1 KN 141/07 -, Rn. 151 ff., juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.08.2013 - 1 KN 217/11

    Anordnung der Bekanntmachung eines Bebauungsplanes durch den Bürgermeister und

    Denn nicht im Sinne dieser Vorschrift erforderlich ist ein Plan erst dann, wenn artenschutzrechtliche Verbotstatbestände seinen Vollzug verhindern (vgl. z.B. die Nachweise im Senatsurteil vom 25.11.2009 - 1 KN 141/07 -, DVBl 2010, 448).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 K 34/20

    Änderung eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans

    Ausschlaggebend ist deshalb allein, ob die Planung (jedenfalls auch) städtebauliche Zielsetzungen, d.h. örtliche Anknüpfungspunkte hat (vgl. zu § 17b Abs. 2 Satz 1 FStrG: NdsOVG, Urteil vom 25. November 2009 - 1 KN 141/07 - Rn. 120, juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11

    Planerische Bewältigung des Nebeneinanders eines städtebaulich dominanten

    An der Erforderlichkeit in diesem Sinne fehlt es nur, wenn das Vorhaben einer positiven Planungskonzeption entbehrt und ersichtlich der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (vgl. eingehend auch Senatsurteile v. 22.5.2008 - 1 KN 149/05 -, NuR 2008, 805 , v. 25.11.2009 - 1 KN 141/07 -, DVBl. 2010, 448, u. v. 15.4.2011 - 1 KN 356/07 -, DVBl. 2011, 1026).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2013 - 1 MN 90/13

    Notwendige Angaben (Arten umweltbezogener Informationen) in einer

    Nicht in seinem Sinne erforderlich ist ein Plan erst dann, wenn artenschutzrechtliche Verbotstatbestände seinen Vollzug verhindern (vgl. z. B. die Nachweise im Senatsurt. v. 25.11.2009 - 1 KN 141/07 -, DVBl. 2010, 448).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2013 - 2 KN 57/11

    Rechtskontrolle einer planerischen Schulorganisationsmaßnahme durch das Gericht

  • VGH Bayern, 05.10.2023 - 8 N 23.863

    Normenkontrollantrag gegen Straßenbebauungsplan - Saalequerung

  • VG Augsburg, 27.04.2023 - Au 5 K 22.2158

    Rechtswidrige Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts - fehlendes

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