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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.1999 - 5 A 12191/98   

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https://dejure.org/1999,15856
OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.1999 - 5 A 12191/98 (https://dejure.org/1999,15856)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.03.1999 - 5 A 12191/98 (https://dejure.org/1999,15856)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. März 1999 - 5 A 12191/98 (https://dejure.org/1999,15856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung des Personalrats bei Erlass von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Beförderungen; Verteilung von nach dem Stellenplan verfügbar gemachten Stellen und für eine Beförderung in Betracht kommenden Funktionen; Sinn der Beteiligung der Personalvertretung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.1999 - 5 A 12191/98
    So kann es bei der Frage der Zuweisung von Beförderungsstellen durchaus sachgerecht sein, zunächst einen engeren Kreis von besonders qualifizierten Dienstposten für die Beförderungsentscheidung herauszuheben (vgl. Plog Wiedow, a.a.O.; BVerwG, DVBl 1994, 118, 120).
  • BVerwG, 26.11.1979 - 6 P 6.79

    Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit an einen Beamten durch Zuweisung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.1999 - 5 A 12191/98
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass darin keine bloße organisatorische Entscheidung gesehen werden kann, sondern angesichts der Besonderheiten der Topfwirtschaft - soll nicht bei dem "Vagabundieren" der Stellen zu den in Aussicht genommenen Beförderungsanwärtern ein Unterlaufen des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes erlaubt werden (Art. 33 Abs. 2 GG, 8 Abs. 1 BBG, 10 Abs. 1 LBG, § 2 LbVO) - das gesamte Auswahlverfahren beginnend mit der Ausschreibung der Dienstposten über die Auswahl der Bewerber bis hin zur Ableistung der Probezeit und der endgültigen Übertragung des Beförderungsamtes einer einheitlichen Betrachtung unterzogen werden muss (vgl. OVG Münster, ZBR 1986, 54, 55; BVerwG ZfBR 1995, 5, 8 ff.; vgl. zur Topfwirtschaft auch OVG Rheinland-Pfalz, DÖD 1997, 161; Fischer/Goeres, BPersVG, § 76 Rdnr. 16 a); Grabendorff/Windscheid, § 76 Rdnr. 11; vgl. zur internen Zuweisung einer höherwertigen Stelle ohne Änderung des Aufgabenbereichs des Beamten auch BVerwG ZBR 1980, 323 sowie Fischer/Goeres, a.a.O. mit Hinweis auf die Notwendigkeit der Anwendung der Auswahlgrundsätze).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.1997 - 2 B 10052/97

    Beamter; Beförderungsamt; Dienstposten; Anforderungsprofil;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.1999 - 5 A 12191/98
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass darin keine bloße organisatorische Entscheidung gesehen werden kann, sondern angesichts der Besonderheiten der Topfwirtschaft - soll nicht bei dem "Vagabundieren" der Stellen zu den in Aussicht genommenen Beförderungsanwärtern ein Unterlaufen des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes erlaubt werden (Art. 33 Abs. 2 GG, 8 Abs. 1 BBG, 10 Abs. 1 LBG, § 2 LbVO) - das gesamte Auswahlverfahren beginnend mit der Ausschreibung der Dienstposten über die Auswahl der Bewerber bis hin zur Ableistung der Probezeit und der endgültigen Übertragung des Beförderungsamtes einer einheitlichen Betrachtung unterzogen werden muss (vgl. OVG Münster, ZBR 1986, 54, 55; BVerwG ZfBR 1995, 5, 8 ff.; vgl. zur Topfwirtschaft auch OVG Rheinland-Pfalz, DÖD 1997, 161; Fischer/Goeres, BPersVG, § 76 Rdnr. 16 a); Grabendorff/Windscheid, § 76 Rdnr. 11; vgl. zur internen Zuweisung einer höherwertigen Stelle ohne Änderung des Aufgabenbereichs des Beamten auch BVerwG ZBR 1980, 323 sowie Fischer/Goeres, a.a.O. mit Hinweis auf die Notwendigkeit der Anwendung der Auswahlgrundsätze).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1985 - 1 B 319/85
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.1999 - 5 A 12191/98
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass darin keine bloße organisatorische Entscheidung gesehen werden kann, sondern angesichts der Besonderheiten der Topfwirtschaft - soll nicht bei dem "Vagabundieren" der Stellen zu den in Aussicht genommenen Beförderungsanwärtern ein Unterlaufen des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes erlaubt werden (Art. 33 Abs. 2 GG, 8 Abs. 1 BBG, 10 Abs. 1 LBG, § 2 LbVO) - das gesamte Auswahlverfahren beginnend mit der Ausschreibung der Dienstposten über die Auswahl der Bewerber bis hin zur Ableistung der Probezeit und der endgültigen Übertragung des Beförderungsamtes einer einheitlichen Betrachtung unterzogen werden muss (vgl. OVG Münster, ZBR 1986, 54, 55; BVerwG ZfBR 1995, 5, 8 ff.; vgl. zur Topfwirtschaft auch OVG Rheinland-Pfalz, DÖD 1997, 161; Fischer/Goeres, BPersVG, § 76 Rdnr. 16 a); Grabendorff/Windscheid, § 76 Rdnr. 11; vgl. zur internen Zuweisung einer höherwertigen Stelle ohne Änderung des Aufgabenbereichs des Beamten auch BVerwG ZBR 1980, 323 sowie Fischer/Goeres, a.a.O. mit Hinweis auf die Notwendigkeit der Anwendung der Auswahlgrundsätze).
  • VG Mainz, 14.07.2020 - 5 K 1128/19

    (Kein) Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Festlegung des

    Die Antragsteller können sich insoweit auch nicht auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. März 1999 (5 A 12191/98) berufen, die sich zu einem anders gelagerten Fall - nämlich einer einschränkenden Stellenplanbewirtschaftung unter konkreter Festlegung von Auswahlkriterien - verhält.
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