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   OVG Rheinland-Pfalz, 08.04.2002 - 8 A 10348/02   

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https://dejure.org/2002,32655
OVG Rheinland-Pfalz, 08.04.2002 - 8 A 10348/02 (https://dejure.org/2002,32655)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.04.2002 - 8 A 10348/02 (https://dejure.org/2002,32655)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. April 2002 - 8 A 10348/02 (https://dejure.org/2002,32655)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 62.98
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.04.2002 - 8 A 10348/02
    In derartigen Fällen spricht vieles dafür, dass die Widerspruchsbehörde - auch im Hinblick auf ihre gemäß § 71 Abs. 5 LBauO nur für Verpflichtungswidersprüche des Bauherrn geltende Ersetzungskompetenz - dem Widerspruch der Gemeinde selbst bei planungsrechtlicher Zulässigkeit des Bauvorhabens allein wegen Verletzung der kommunalen Planungshoheit stattgeben muss (s. BVerwG, BauR 1999, 1281, 1282 m.w.N. für die Klage der Gemeinde gegen eine ohne das erforderliche Einvernehmen erteilte Baugenehmigung).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine unselbständige Anschlußbeschwerde; Entfall

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.04.2002 - 8 A 10348/02
    Der Kreisrechtsausschuss hätte den Bauvorbescheid wohl schon deshalb aufheben müssen, weil das auch im Bauvorbescheidsverfahren erforderliche (s. VGH Baden- Württemberg, NVwZ 1999, 442) Einvernehmen der Beigeladenen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB fehlte.
  • BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 27.81

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes in Fällen "gemischter" Tätigkeit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.04.2002 - 8 A 10348/02
    Zwar kommt für absatzfördernde Einrichtungen eine Privilegierung als mitgezogener Betriebsteil in Betracht, wenn sie von den Ergebnissen der eigenen Bodenertragsnutzung geprägt sind (BVerwG, NVwZ 1986, 203, 204).
  • VG Trier, 22.09.2004 - 5 K 705/04

    Eine Bauschuttrecyclinganlage ist im Außenbereich nicht privilegiert zulässig

    Hierzu reicht die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit der Betriebserweiterung nicht aus; die nicht privilegierte Betätigung muss gegenüber dem privilegierten Betrieb eine "bodenrechtliche Nebensache" darstellen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. April 2002, 8 A 10348/02.OVG -).
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