Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2005 - 1 C 12018/04.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9374
OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2005 - 1 C 12018/04.OVG (https://dejure.org/2005,9374)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.06.2005 - 1 C 12018/04.OVG (https://dejure.org/2005,9374)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 1 C 12018/04.OVG (https://dejure.org/2005,9374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,9374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Planfeststellung für die Änderung von Bundesfernstraßen; Nachträgliche Anfechtbarkeit eines bestandskräftigen ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses; Erstmalige Betroffenheit durch einen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss; Wegeverbindung als abwägungserheblicher ...

  • Judicialis

    VwVfG § 76; ; VwVfG § 76 Abs. 1; ; FStrG § 17; ; FStrG § 17 Abs. 1; ; FStrG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2; ; FStrG § 17 Abs. 4; ; FStrG § 17 Abs. 4 Satz 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung eines bestandskräftigen Bebauungsplans?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 385
  • BauR 2005, 1516 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2005 - 1 C 12018/04
    Ferner geschehen unvermeidbare derartige Beschädigungen und Beeinträchtigungen grundsätzlich nicht absichtlich i.S. von § 43 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. April 2005 - 9 VR 41.04 - juris, dort Rdziff. 38 m.w.N.).

    Das ergibt sich zum einen schon daraus, dass fehlerhafte landschaftsschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die einem planfeststellungsbedürftigen Eingriff in Natur und Landschaft zuzuordnen sind, in der Regel im Wege der schlichten Planergänzung (ohne ergänzendes Verfahren; zu dieser Unterscheidung vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2004, NVwZ 2004, 1486, 1496) korrigiert werden können und deshalb nicht zur Aufhebung oder Außervollzugsetzung des gesamten Planfeststellungsbeschlusses führen (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 12. April 2005 - 9 VR 41.04 - juris, dort Rdziff. 56 unter Hinweis auf das Urteil vom 9. Juni 2004, a.a.O.; ferner z.B. Urteil des Senats vom 13. März 2002 - 1 C 10434/01.OVG - Umdruck S. 13 f. - ESOVGRP - m.w.N.).

    Dass anders hätte geplant werden müssen, d.h. die vom Kläger favorisierte Wegeführung parallel zur B 51 sich der Planfeststellungsbehörde unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange als eindeutig vorzugswürdig hätte aufdrängen müssen (vgl. dazu zuletzt BVerwG, Beschluss vom 12. April 2005 - 9 VR 41.04 - juris, dort Rdziff. 41 und Urteil vom 9. Juni 2004, NVwZ 2004, 1486, 1490 m.w.N.), kann aus den Gesamtumständen des Planungsverfahrens heraus nicht festgestellt werden.

  • BVerwG, 15.05.2001 - 4 B 32.01

    Planfeststellung; Bedarfsplan; Planrechtfertigung; Verbesserungsmaßnahme

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2005 - 1 C 12018/04
    In Umsetzung dieser seit Mai 2001 bestandskräftigen Regelung (vgl. dazu Urteil des Senats vom 1. Februar 2001 - 1 C 10626/00.OVG - dort insbesondere Umdruck S. 25 f.; BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 4 B 32.01 - NVwZ 2001, 1163) ist der angefochtene Ergänzungsbeschluss ergangen.

    Auch der Klägerin des Verfahrens 1 C 10626/00.OVG gegenüber ist er bestandskräftig, seit deren Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Senats vom 1. Februar 2001 vom Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 15. Mai 2001 - 4 B 32.01 - NVwZ 2001, 1163 - zurückgewiesen worden ist.

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2005 - 1 C 12018/04
    Hinzu kommt zum anderen, dass selbst ein durch die Planfeststellung mit enteignender Vorwirkung Betroffener wie der Kläger keinen Anspruch auf ein vollständiges und fehlerfreies Kompensationskonzept hat, sondern nur dann einen Anspruch auf (volle oder teilweise) Planaufhebung geltend machen kann, wenn und soweit ein Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung kausal für die Inanspruchnahme seines Eigentums ist (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 24. November 2004 - 9 A 42.03 - juris, dort Rdziff. 63 unter Hinweis auf das Urteil vom 21. März 1996, NVwZ 1996, 1016, 1020; ferner z.B. Beschluss vom 21. Februar 1997, NVwZ-RR 1997, 607 und Urteil vom 20. Mai 1999, NVwZ 2000, 555, 559).
  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2005 - 1 C 12018/04
    Hinzu kommt zum anderen, dass selbst ein durch die Planfeststellung mit enteignender Vorwirkung Betroffener wie der Kläger keinen Anspruch auf ein vollständiges und fehlerfreies Kompensationskonzept hat, sondern nur dann einen Anspruch auf (volle oder teilweise) Planaufhebung geltend machen kann, wenn und soweit ein Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung kausal für die Inanspruchnahme seines Eigentums ist (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 24. November 2004 - 9 A 42.03 - juris, dort Rdziff. 63 unter Hinweis auf das Urteil vom 21. März 1996, NVwZ 1996, 1016, 1020; ferner z.B. Beschluss vom 21. Februar 1997, NVwZ-RR 1997, 607 und Urteil vom 20. Mai 1999, NVwZ 2000, 555, 559).
  • BVerwG, 21.02.1997 - 4 B 177.96

    Fernstraßenrecht - Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft sowie

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2005 - 1 C 12018/04
    Hinzu kommt zum anderen, dass selbst ein durch die Planfeststellung mit enteignender Vorwirkung Betroffener wie der Kläger keinen Anspruch auf ein vollständiges und fehlerfreies Kompensationskonzept hat, sondern nur dann einen Anspruch auf (volle oder teilweise) Planaufhebung geltend machen kann, wenn und soweit ein Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung kausal für die Inanspruchnahme seines Eigentums ist (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 24. November 2004 - 9 A 42.03 - juris, dort Rdziff. 63 unter Hinweis auf das Urteil vom 21. März 1996, NVwZ 1996, 1016, 1020; ferner z.B. Beschluss vom 21. Februar 1997, NVwZ-RR 1997, 607 und Urteil vom 20. Mai 1999, NVwZ 2000, 555, 559).
  • BVerwG, 24.11.2004 - 9 A 42.03

    Anspruch auf Planaufhebung für den Neubau einer Ortsumgehung in Stollberg -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2005 - 1 C 12018/04
    Hinzu kommt zum anderen, dass selbst ein durch die Planfeststellung mit enteignender Vorwirkung Betroffener wie der Kläger keinen Anspruch auf ein vollständiges und fehlerfreies Kompensationskonzept hat, sondern nur dann einen Anspruch auf (volle oder teilweise) Planaufhebung geltend machen kann, wenn und soweit ein Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung kausal für die Inanspruchnahme seines Eigentums ist (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 24. November 2004 - 9 A 42.03 - juris, dort Rdziff. 63 unter Hinweis auf das Urteil vom 21. März 1996, NVwZ 1996, 1016, 1020; ferner z.B. Beschluss vom 21. Februar 1997, NVwZ-RR 1997, 607 und Urteil vom 20. Mai 1999, NVwZ 2000, 555, 559).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 11 B 100.95

    Recht des Schienenverkehrs: Klagebefungnis gegen schienenverkehrsrechtlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2005 - 1 C 12018/04
    Eine solche besteht nicht, wenn der geltend gemachte Rechtsfehler für die Rechtsbetroffenheit des klagenden Grundstückseigentümers aus verfahrens- oder materiell-rechtlichen Gründen unerheblich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 1990, NVwZ-RR 1991, 118, 127 m.w.N. und vom 10. Oktober 1995, NVwZ-RR 1997, 336).
  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2005 - 1 C 12018/04
    S. 14 - ESOVGRP - m.w.N.; s. ferner BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2005 - 9 A 62.03 - juris, dort Rdnr. 37 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2005 - 1 C 12018/04
    Da der Kläger durch die sog. enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses betroffen ist (dazu vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2003, Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 3, S. 20), ist er nicht darauf beschränkt, eine Verletzung eigener Rechte oder Belange durch den Planfeststellungsbeschluss zu rügen, sondern kann grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der planerischen Abwägung in einem umfassenden Sinne zur gerichtlichen Überprüfung stellen (st. Rspr. des BVerwG seit dem Urteil vom 18. März 1983, BVerwGE 67, 74, 76; vgl. z.B. Urteile vom 26. Februar 1999, NVwZ 2000, 560; vom 27. Oktober 2000, NVwZ 2001, 673, 674 und vom 20. März 2004 - 9 A 34.03 - juris, dort Rdnr. 20).
  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 VR 17.96

    Bundesautobahn A 20 (Ostsee-Autobahn)

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2005 - 1 C 12018/04
    Insbesondere lässt sich aus der Niederschrift über den Erörterungstermin vom 16. September 2003 nicht herleiten, dass dort mit dem Kläger ganz oder teilweise eine Einigung über dessen gegen das Vorhaben erhobene Einwendungen erzielt worden wäre, sodass diese Einwendungen danach - auch im gerichtlichen Verfahren - nicht mehr vorgebracht werden könnten (dazu vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 2004, NuR 2005, 113, 115 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1997, NuR 1998, 305).
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche

  • BVerwG, 17.09.2004 - 9 VR 3.04

    Schienenwegeplanung, City-Tunnel Leipzig, Planfeststellungsbeschluss,

  • BVerwG, 07.12.1988 - 7 B 98.88

    Planung von Erweiterungsflächen einer Mülldeponie; Teilbarkeit einer

  • BVerwG, 24.03.2004 - 9 A 34.03

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Einwendungsausschluss wegen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2004 - 1 C 10517/04

    Auswirkungen eines wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses auf das

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2002 - 1 B 10259/02

    Teilanfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 5 S 1036/13

    Plangenehmigungsverfahren; Ausbau von Bahnknoten; Zuständigkeit des

    Hinzu kommt, dass die vom Antragsteller geltend gemachte erstmalige Betroffenheit lediglich von einem möglicherweise abtrennbaren Teil des Vorhabens - nämlich dem Zwischenangriffsstollen Sigmaringer Straße - ausgeht (vgl. hierzu OVG Rh.-Pf., Urt. v. 09.06.2005 - 1 C 12018/04 -, NVwZ-RR 2006, 385).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.07.2022 - 8 C 10278/21

    Klage gegen den Neubau der L 455 - Ortsumgehung Offstein - erfolglos

    Darüber hinaus können sie sich auf mögliche Beeinträchtigungen der auf ihren Grundstücken befindlichen Wohnnutzungen durch Verkehrsimmissionen beim Betrieb des planfestgestellten Straßenbauvorhabens sowie auf mögliche Beeinträchtigungen ihres landwirtschaftlichen Betriebs bis hin zu der von ihnen befürchteten Existenzgefährdung des Betriebs infolge planbedingter Flächenverluste als bei der Entscheidung des Beklagten zu berücksichtigende abwägungsbeachtliche Belange berufen (vgl. dazu z. B. OVG RP, Urt. v. 09.06.2005 - 1 C 12018/04.OVG -, NVwZ-RR 2006, 385 u. juris, Rn. 40).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht