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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2003 - 7 A 11375/02.OVG   

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https://dejure.org/2003,17229
OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2003 - 7 A 11375/02.OVG (https://dejure.org/2003,17229)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.02.2003 - 7 A 11375/02.OVG (https://dejure.org/2003,17229)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 7 A 11375/02.OVG (https://dejure.org/2003,17229)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindertagesstättenbedarfsplanung einer Gemeinde; Verletzung der gemeindlichen Selbstverwaltungsrechte bei Kindergartenplanung durch Träger der Jugendhilfe; Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel zur Finanzierung eines in gemeindlicher Trägerschaft geplanten ...

  • Judicialis

    SGB VIII § 80; ; SGB VIII § 74; ; SGB VIII § 69 Abs. 5; ; KiTaG § 9 Abs. 1; ; KiTaG § 9 Abs. 2 Satz 2; ; KiTaG § 10 Abs. 2 Satz 2; ; KiTaG § 12 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2003 - 7 A 11375/02
    Sie können danach jede öffentliche Aufgabe übernehmen, soweit sie nicht durch ausdrückliche gesetzliche Vorschrift an andere Stellen im dringenden öffentlichen Interesse ausschließlich zugewiesen werden (Art. 49 Abs. 1 Satz 2 Landesverfassung); die Gemeinden haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage des Art. 28 Abs. 2 GG die verfassungsrechtlich geschützte Befugnis, sich aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die nicht durch Gesetz bereits anderen Trägern öffentlicher Verwaltung zugewiesen sind, ohne besonderen Kompetenztitel anzunehmen (BVerfGE 79, 127).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2003 - 7 A 11375/02
    Anders als im Recht der Krankenhausfinanzierung, wo sich die Planung als solche ebenfalls lediglich als Verwaltungsinternum darstellt, fehlt es im vorliegenden Rechtsbereich an einer gesetzlich hinreichend bestimmten Regelung, dass die zuständige Behörde durch Feststellungsbescheid, der auf den einzelnen Einrichtungsträger bezogen ist, den Inhalt des Plans in eine auf diesem Wege gerichtlich überprüfbare Einzelfallregelung überführt; mit der dort gerichtlich etwa erstrittenen Verpflichtung der Behörde zu einer entsprechenden Feststellung ergibt sich gleichsam die Notwendigkeit einer Fortschreibung des betroffenen Plans im Einzelfall (vgl. dazu BVerwGE 62, 86, 97 = NJW 1982, 710; BVerfG, NJW 1990, 2306, 2308).
  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2003 - 7 A 11375/02
    Bei gesetzlich vorgesehenen Planungen im Rahmen der Planung sozialer Einrichtungen handelt es sich um Verwaltungsinterna ohne unmittelbare Rechtswirkung nach außen (vgl. zur Planung im Jugendhilferecht, in das sich auch die Kindertagesstättenbedarfsplanung einfügt, Schellhorn, SGB VIII, Neuwied 2000, § 80 Rdnr. 7; zum Recht der Krankenhausfinanzierung vgl. auch BVerwG, NJW 1986, 796; NJW 1987, 2318, 2319).
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2003 - 7 A 11375/02
    Eine finale und grundrechtsspezifische Beeinträchtigung darf rechtlich nicht deshalb als unerheblich angesehen werden, weil eine Belastung nicht unmittelbar auferlegt wird (vgl. BVerwGE 71, 183, 191).
  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2003 - 7 A 11375/02
    Anders als im Recht der Krankenhausfinanzierung, wo sich die Planung als solche ebenfalls lediglich als Verwaltungsinternum darstellt, fehlt es im vorliegenden Rechtsbereich an einer gesetzlich hinreichend bestimmten Regelung, dass die zuständige Behörde durch Feststellungsbescheid, der auf den einzelnen Einrichtungsträger bezogen ist, den Inhalt des Plans in eine auf diesem Wege gerichtlich überprüfbare Einzelfallregelung überführt; mit der dort gerichtlich etwa erstrittenen Verpflichtung der Behörde zu einer entsprechenden Feststellung ergibt sich gleichsam die Notwendigkeit einer Fortschreibung des betroffenen Plans im Einzelfall (vgl. dazu BVerwGE 62, 86, 97 = NJW 1982, 710; BVerfG, NJW 1990, 2306, 2308).
  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2003 - 7 A 11375/02
    Bei gesetzlich vorgesehenen Planungen im Rahmen der Planung sozialer Einrichtungen handelt es sich um Verwaltungsinterna ohne unmittelbare Rechtswirkung nach außen (vgl. zur Planung im Jugendhilferecht, in das sich auch die Kindertagesstättenbedarfsplanung einfügt, Schellhorn, SGB VIII, Neuwied 2000, § 80 Rdnr. 7; zum Recht der Krankenhausfinanzierung vgl. auch BVerwG, NJW 1986, 796; NJW 1987, 2318, 2319).
  • BVerwG, 30.12.1996 - 5 B 27.96

    Jugenhilferecht - Jugendhilfeplanung als Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2003 - 7 A 11375/02
    Der Senat hat zwar im Beschluss vom 29. November 2002 - 7 B 11520/02.OVG - einen Teilhabeanspruch eines freien Trägers betreffend ausgeführt, dass unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das Fehlen der Bedarfsplanung nicht zu der Rechtsfolge führt, dass ein Anspruch auf Förderung im Sinne des § 74 Abs. 3 SGB VIII ausgeschlossen wäre (vgl. BVerwG, FEVS 47, 529), auch das Fehlen einer rechtmäßigen Planung der Geltendmachung des Teilhabeanspruchs nicht entgegenstehen muss, d.h. inzident überprüft werden kann, ob der Betreffende in der Planung rechtmäßigerweise hätte Berücksichtigung finden müssen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - 12 B 799/08

    Voraussetzungen für die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen ;

    - 7 A 11375/02 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - 12 B 803/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs einer Kindertageseinrichtung auf Finanzierung und

    - 7 A 11375/02 -, juris.
  • VG Köln, 09.05.2008 - 16 L 450/08

    Bewilligung weiterer Abschlagszahlungen auf die Förderung eines Kinderhorts;

    Dass diese Bedarfsplanung offenkundig fehlerhaft ist, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.02.2003 - 7 A 11375/02 - (juris; Rdz. 47 f.), das auch zugunsten des Planungsträgers Gesichtspunkte der Effizienz und Wirtschaftlichkeit hervorhebt, ist nicht erkennbar.
  • VG Köln, 09.05.2008 - 16 L 372/08
    Dass diese Bedarfsplanung offenkundig fehlerhaft ist, vgl. OVG Rheinland - Pfalz, Urteil vom 11.02.2003 - 7 A 11375/02 - (juris; Rdz. 47 f.), das auch zugunsten des Planungsträgers Gesichtspunkte der Effizienz und Wirtschaftlichkeit hervorhebt, ist nicht erkennbar.
  • VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 19/11

    Unmittelbarkeit der Grundrechtsverletzung; Subsidiarität; statthafter Antrag

    Er ist damit interner Natur und entfaltet gegenüber dem Beschwerdeführer keine unmittelbare rechtliche Wirkung (vgl. Frankfurter Kommentar zum SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe, 5. Auflage 2006, § 80 Rdnr. 20 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 7 A 11375/02 -, zitiert nach juris).
  • VG Koblenz, 16.11.2005 - 5 K 3563/04

    Kindertagesstättenbedarfsplan rechtswidrig

    Eine vergleichbare Regelungsbefugnis für den Einzelfall bedarf schon mit Blick auf die Möglichkeit der Herbeiführung der Bestandskraftwirkung einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigung, für die es im Recht der Kindertagesstättenbedarfsplanung keine ausreichenden Anhaltspunkte gibt (vgl. zum Ganzen: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Februar 2003, 7 A 11375/02.OVG ).
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