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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 10 A 10416/11.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 10 A 10416/11.OVG (https://dejure.org/2011,5128)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.10.2011 - 10 A 10416/11.OVG (https://dejure.org/2011,5128)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11.OVG (https://dejure.org/2011,5128)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Abs 2 S 1 Nr 2 AsylVfG 1992, § 3 Abs 2 S 1 Nr 3 AsylVfG 1992, § 60 Abs 1 AufenthG 2004, § 60 Abs 8 S 2 AufenthG 2004, Art 16a Abs 1 GG
    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei einem türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefahr politischer Verfolgung für PKK-Aktivisten bei einer Rückkehr in die Türkei

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16a Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 8, AsylVfG § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, AsylVfG § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, AsylVfG § 3 Abs. 2 S. 2
    Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Türkei, Kurden, PKK, Rückkehrgefährdung, anderweitige Sicherheit vor Verfolgung, Iran, sichere Drittstaaten, Ausschlussgrund, schwere nichtpolitische Straftat, terroristische Vereinigung, Beihilfe, Zivilbevölkerung, Unterstützung, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
    Gefahr politischer Verfolgung für PKK-Aktivisten bei einer Rückkehr in die Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 07.07.2011 - 10 C 26.10

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Sachlagenänderung; Änderung der Sachlage;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 10 A 10416/11
    Das ist unabhängig von der Frage der Fall, ob die für die Flüchtlingseigenschaft getroffenen Vorgaben in Art. 12 Abs. 2 der sog. Qualifikationsrichtlinie auch für den nationalen Schutzstatus gelten, wie er in der Asylberechtigung nach Art. 16a GG ausgestaltet ist (vgl. Urteil des EuGH vom 9. November 2010, a.a.O., Rdnr. 115; bejahend: BVerwG, Urteil vom 31. März 2011 - 10 C 2.10 -, Rdnrn. 52 ff. sowie Urteil vom 7. Juli 2011 - 10 C 26.10 -, Rdnrn. 31 ff.).

    Nach der bereits erwähnten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und der ihr folgenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 7. Juli 2011 - 10 C 26.10 -, Rdnr. 35 mit Verweis auf das Urteil des EuGH vom 9. November 2010) sind schwere Straftaten i.S.d. § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AsylVfG vor allem terroristische Handlungen, die durch ihre Gewalt gegenüber der Zivilbevölkerung gekennzeichnet sind, auch wenn mit ihnen vorgeblich politische Ziele verfolgt werden.

    Allerdings muss auch im Fall der Beihilfe der Tatbeitrag nach seinem Gewicht dem einer schweren nichtpolitischen Straftat im Sinne dieser Vorschrift entsprechen (vgl.: BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2001 - 10 C 26.10 -, Rdnr. 38).

  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 10 A 10416/11
    Sie trägt im Wesentlichen vor: Auch unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 9. November 2010 (C 57/09 und C 101/09, ZAR 2011, S. 142 = Asylmagazin 1-2/2011, S. 27) habe der Kläger den Ausschlussgrund des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Satz 2 des Asylverfahrensgesetzes verwirklicht.

    Das ist unabhängig von der Frage der Fall, ob die für die Flüchtlingseigenschaft getroffenen Vorgaben in Art. 12 Abs. 2 der sog. Qualifikationsrichtlinie auch für den nationalen Schutzstatus gelten, wie er in der Asylberechtigung nach Art. 16a GG ausgestaltet ist (vgl. Urteil des EuGH vom 9. November 2010, a.a.O., Rdnr. 115; bejahend: BVerwG, Urteil vom 31. März 2011 - 10 C 2.10 -, Rdnrn. 52 ff. sowie Urteil vom 7. Juli 2011 - 10 C 26.10 -, Rdnrn. 31 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2008 - 10 A 10474/08

    Kurdischer Lehrer als Flüchtling anerkannt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 10 A 10416/11
    Dabei geht der Senat wie auch schon in seiner jüngeren Rechtsprechung (vgl. dazu Urteile des Senates vom 19. September 2008 - 10 A 10474/08.OVG -, vom 12. März 2005 - 10 A 11952/03.OVG - und vom 18. November 2005 - 10 A 10580/05.OVG -) davon aus, dass Aktivisten der PKK - ungeachtet der Bestrebungen des türkischen Staates nach einer weiteren Demokratisierung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit - jedenfalls dann, wenn sie ein entsprechend nachhaltiges Engagement an den Tag legen und damit als exponierte und ernstzunehmende Gegner des türkischen Staates in Erscheinung getreten sind, nach wie vor schwerwiegende - unmenschliche oder erniedrigende - Übergriffe drohen.

    Im Gegenteil war insoweit festzustellen, dass einerseits die türkischen Sicherheitskräfte im Rahmen der bewaffneten Auseinandersetzungen mit der PKK zum Jahreswechsel 2007/2008 sogar in den benachbarten Irak vorgedrungen waren und militärische Sperrgebiete außer in den schon genannten drei Provinzen zwischenzeitlich in fünf weiteren Provinzen geschaffen wurden; ebenso war festzustellen, dass andererseits die sich bereits seit 2005 abzeichnende Verlangsamung des Reformtempos anhielt, Repressalien im Zusammenhang mit der Ausübung des Rechts auf Meinungsfreiheit wieder zunahmen, die Arbeit der Menschenrechtsorganisationen von staatlicher Seite erneut stärker beobachtet bzw. sogar behindert wurde und gerade auch Übergriffe durch die Sicherheitskräfte angesichts des unbefriedigend gebliebenen Vorgehens gegen Folterer und der neuerlich zu verzeichnenden Stärkung der Stellung der Verfolgungsbehörden offenbar wieder häufiger vorkamen (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 19. September 2008 - 10 A 10474/08.OVG - m.w.N.).

  • BVerwG, 07.07.2011 - 10 C 27.10

    Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung eines ehemaligen hohen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 10 A 10416/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. das Urteil vom 7. Juli 2011 - 10 C 27.10 -, Rdnr. 33) verlangt er nicht nur Handlungen des Terrorismus mit internationaler Dimension, die man mit Blick auf die Morde der PKK in Europa wohl bejahen kann, sondern darüber hinaus auch, dass der Betreffende zumindest im Vorfeld Unterstützungshandlungen zugunsten solcher terroristischen Aktivitäten vorgenommen hat; zudem muss danach der individuelle Beitrag ein Gewicht erreichen, das dem der Ausschlussgründe in § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 AsylVfG entspricht.
  • BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 10 A 10416/11
    Schließlich scheitert die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft auch nicht an der Subsidiarität des internationalen Flüchtlingsschutzes, wonach der Flüchtling diese Zuerkennung in einem Zweit- oder Drittfluchtland nicht verlangen kann, wenn er bereits in einem sonstigen Drittstaat vor politischer Verfolgung tatsächlich sicher war und voraussichtlich sicher bleiben wird und wenn seine Rückführung oder Rückkehr in diesen Staat möglich ist (vgl. BVerwGE 122, S. 376).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 10 A 10416/11
    Dabei bedarf keiner weiteren Erörterung, ob für die Prüfung politischen Asyls weiterhin bei einer Vorverfolgung der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden Sicherheit anzulegen ist (grundlegend BVerfGE 54, 341 [360 f], dem folgend BVerwG, Urteil vom 31. März 1981, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27; st. Rspr.) oder ob - da die unterschiedlichen Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe je nachdem, ob der Ausländer seinen Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat oder ob er unverfolgt ausgereist ist, unter der Geltung der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz bedürfen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. EU Nr. L 304 vom 30. September 2004, S. 12, berichtigt Abl EU Nr. L 204 vom 5. August 2005, S. 24), sog. Qualifikationsrichtlinie, auf § 60 AufenthG keine Anwendung mehr finden - dieser durch das Europarecht geschaffene Rechtszustand auch auf das Asylgrundrecht zu übertragen ist (so jetzt: BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - BVerwG 10 C 25.10 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 10 A 10416/11
    Dabei bedarf keiner weiteren Erörterung, ob für die Prüfung politischen Asyls weiterhin bei einer Vorverfolgung der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden Sicherheit anzulegen ist (grundlegend BVerfGE 54, 341 [360 f], dem folgend BVerwG, Urteil vom 31. März 1981, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27; st. Rspr.) oder ob - da die unterschiedlichen Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe je nachdem, ob der Ausländer seinen Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat oder ob er unverfolgt ausgereist ist, unter der Geltung der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz bedürfen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. EU Nr. L 304 vom 30. September 2004, S. 12, berichtigt Abl EU Nr. L 204 vom 5. August 2005, S. 24), sog. Qualifikationsrichtlinie, auf § 60 AufenthG keine Anwendung mehr finden - dieser durch das Europarecht geschaffene Rechtszustand auch auf das Asylgrundrecht zu übertragen ist (so jetzt: BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - BVerwG 10 C 25.10 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.03.2011 - 10 C 2.10

    Asyl; Ausschlussgrund; Aussetzung des Verfahrens; Beweismaß; faires Verfahren;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 10 A 10416/11
    Das ist unabhängig von der Frage der Fall, ob die für die Flüchtlingseigenschaft getroffenen Vorgaben in Art. 12 Abs. 2 der sog. Qualifikationsrichtlinie auch für den nationalen Schutzstatus gelten, wie er in der Asylberechtigung nach Art. 16a GG ausgestaltet ist (vgl. Urteil des EuGH vom 9. November 2010, a.a.O., Rdnr. 115; bejahend: BVerwG, Urteil vom 31. März 2011 - 10 C 2.10 -, Rdnrn. 52 ff. sowie Urteil vom 7. Juli 2011 - 10 C 26.10 -, Rdnrn. 31 ff.).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 10 A 10416/11
    Gemäß Art. 16 a Abs. 1 GG genießt nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerwGE 105, 204 m.w.N.) Asylrecht, wem bei einer Rückkehr in seine Heimat aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beeinträchtigungen seiner persönlichen Freiheit oder aber sonstige Eingriffe in andere Grundfreiheiten drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.2005 - 10 A 10580/05

    Türkei: politische Verfolgung eines Kurden bei nachhaltiger exilpolitischer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 10 A 10416/11
    Dabei geht der Senat wie auch schon in seiner jüngeren Rechtsprechung (vgl. dazu Urteile des Senates vom 19. September 2008 - 10 A 10474/08.OVG -, vom 12. März 2005 - 10 A 11952/03.OVG - und vom 18. November 2005 - 10 A 10580/05.OVG -) davon aus, dass Aktivisten der PKK - ungeachtet der Bestrebungen des türkischen Staates nach einer weiteren Demokratisierung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit - jedenfalls dann, wenn sie ein entsprechend nachhaltiges Engagement an den Tag legen und damit als exponierte und ernstzunehmende Gegner des türkischen Staates in Erscheinung getreten sind, nach wie vor schwerwiegende - unmenschliche oder erniedrigende - Übergriffe drohen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 A 11952/03

    Asyl, politischer Flüchtling, politische Verfolgung, Türkei, Kurden,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 8 A 2632/06

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit auf

    vgl. ebenso Bay. VGH, Urteil vom 27. April 2012 - 9 B 08.30203 -, juris Rn. 27 ff.; Sächs. OVG, Urteil vom 12. Dezember 2011 - A 3 A 292/10 -,juris Rn. 28 ff.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, juris Rn. 26 ff.; Nieders.

    OVG, Urteil vom 6. Oktober 2011 - 4 LB 5/11 -, juris Rn. 36; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, juris Rn. 26 ff.

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 13.11

    Asylanerkennung; Asylantrag; Ausschlussgründe; Beachtlichkeit des Asylantrags;

    VG Neustadt a. d. Weinstraße - 11.12.2008 - AZ: VG 4 K 769/08.NW OVG Rheinland-Pfalz - 14.10.2011 - AZ: OVG 10 A 10416/11.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 8 A 5118/05

    Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter und der Zuerkennung der

    vgl. ebenso Bay. VGH, Urteil vom 27. April 2012 - 9 B 08.30203 -, juris Rn. 27 ff.; Sächs. OVG, Urteil vom 12. Dezember 2011 - A 3 A 292/10 -,juris Rn. 28 ff.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, juris Rn. 26 ff.; Nieders.

    OVG, Urteil vom 6. Oktober 2011 - 4 LB 5/11 -, juris Rn. 36; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, juris Rn. 26 ff.

  • OVG Sachsen, 07.04.2016 - 3 A 557/13

    Türkei; Asyl; Flüchtling; PKK; Sippenhaft; Wehrdienst; Gruppenverfolgung; legale

    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 - sowie auf Medienberichte macht er geltend, dass die Voraussetzungen für eine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei vorlägen.

    Soweit sich der Kläger in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urt. v. 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, juris) bezieht, übersieht er, dass diese Entscheidung eine Verfolgungsgefahr für Aktivisten der PKK zum Gegenstand hatte (a.a.O. Rn. 27).

  • OVG Sachsen, 12.12.2011 - A 3 A 292/10

    Zum Ausschluss der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs 2 S 1 Nr 2 und 3 AsylVfG

    Denn anders als beim auch langjährigen Aufenthalt in einem Flüchtlingslager, bei dem dem äußeren Erscheinungsbild nach noch von einer Flucht gesprochen werden kann, weil es an der für die Annahme eines "stationären Charakters" erforderlichen Hilfestellung fehlt, da der Flüchtling dort schlechthin keine Lebensgrundlage nach Maßgabe der dort bestehenden Verhältnisse hat (BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1989, EZAR 205 Nr. 11) und er sich in Folge seiner Flucht dort hilflos erheblichen Gefahren für Leib oder Leben gegenübersieht, weil er in dem zugewiesenen Lager immer wieder Luftangriffen oder Bombardierungen ausgesetzt ist, hat sich der Kläger hier aus freien Stücken entschieden, sich im Irak einer Organisation anzuschließen, die mit gewaltsamen Mitteln ihre Ziele verfolgt, und sich dadurch dem 1993 in seinem Heimatland noch befürchteten Zugriff der türkischen Sicherheitsbehörden auf Dauer entzogen (vgl. zu allem Gemeinschaftskommentar zum Asylverfahrensgesetz, Stand: Januar 2010, § 27 Rn. 72 ff. [90]; so wohl auch OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11- juris Rn. 25, wonach der dortige Kläger nicht aus der Türkei und damit unverfolgt ausgereist sei).

    Eine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung kann nach alledem weiterhin bei Personen bestehen, bei denen Besonderheiten vorliegen, etwa weil sie in das Fahndungsregister eingetragen sind, gegen sie Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, oder die sich in besonders exponierter Weise exilpolitisch betätigt haben, und deshalb in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie als potenzielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden (SächsOVG, Urt. v. 4. Februar 2011 a. a. O.; ebenso jüngst OVG Schl.-H., Urt. v. 6. Oktober 2011 - 4 LB 5/11 -, und OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, juris Rn. 27, jeweils m. w. N.).

    Andere Bombenanschläge sollen allerdings einer Splittergruppe der PKK zuzurechnen sein, der TAK ("Freiheitsfalken Kurdistans"), die sich aber wohl der Einflussnahme der PKK entzieht und die Taten erst nach Ausscheiden des Klägers begangen hat (im Einzelnen OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11-, juris Rn. 55 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2016 - 9 A 653/11

    Widerruf der Gewährung der Asylanerkennung eines türkischen Staatsangehörigen mit

    vgl. ebenso Bay. VGH, Urteil vom 27. April 2012 - 9 B 08.30203 -, juris Rn. 27 ff.; Sächs. OVG, Urteile vom 12. Dezember 2011 - A 3 A 292/10 -,juris Rn. 28 ff., vom 22. März 2012 - A 3 A 428/11 -, juris Rn. 27, und vom 22. November 2014 - A 3 A 519/12 -, Asylmagazin 2015, 208, juris Rn. 43; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, juris Rn. 26 ff.; Nieders.
  • OVG Sachsen, 22.03.2012 - A 3 A 428/11

    Ausschlussgründe, Einzelfallwürdigung, PKK

    Eine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung kann nach alledem weiterhin bei Personen bestehen, bei denen Besonderheiten vorliegen, etwa weil sie in das Fahndungsregister eingetragen sind, gegen sie Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, oder die sich in besonders exponierter Weise exilpolitisch betätigt haben, und deshalb in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie als potenzielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden (SächsOVG, Urt. v. 4. Februar 2011 a. a. O. und v. 12. Dezember 2011 a. a. O; ebenso jüngst OVG Schl.-H., Urt. v. 6. Oktober 2011 - 4 LB 5/11 -, und OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, jeweils juris m. w. N.).

    Andere Bombenanschläge sollen allerdings einer Splittergruppe der PKK zuzurechnen sein, der TAK ("Freiheitsfalken Kurdistans"), die sich aber wohl der Einflussnahme der PKK entzieht (im Einzelnen OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11-, juris Rn. 55 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2014 - 18 A 2638/07
    OVG, Urteil vom 12.12.2011 - A 3 A 292/10 -, juris Rn. 28 ff.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14.10.2011 - 10 A 10416/11 -, juris Rn.26ff.; Nieders.

    OVG, Ur­ teil vom 6.10.2011 - 4 LB 5/11 -, juris Rn. 36; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14.10.2011 - 10 A 10416/11 -Juris Rn.26ff. Nach alldem ist nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass der Kläger Opfer asylerheblicher Maßnahmen wird.

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2011 - 4 LB 8/11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung - Anforderungen an die Nachhaltigkeit der

    Dieses Risiko besteht um so mehr, als die gegenwärtige Situation von Spannungen in den kurdisch geprägten Regionen im Südosten des Landes gekennzeichnet ist und die von Staatspräsident Gül und Ministerpräsident Erdogan 2009 initiierte "Demokratische Öffnung" (zuvor "Kurdische Öffnung") aufgrund nationalistischer Vorbehalte und andauernder Anschläge durch die PKK zum Stillstand gekommen ist (vgl. dazu auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.10.2011 - 10 A 10416/11.OVG).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2016 - 11 LB 53/15

    Verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung bestimmter Personen hinsichtlich der

    Noch immer kommt es zu Folter und Misshandlungen durch staatliche Kräfte, ohne dass es dem türkischen Staat bisher gelungen ist, dies wirksam zu unterbinden (vgl. OVG Sachsen, Urt. v. 7.4.2016 - 3 A 557/13.A -, juris, Rn. 34, und Urt. v. 22.11.2014 - 3 A 35/10 -, juris, Rn. 43; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.8.2013 - A 12 S 2023/11 -, juris, Rn. 31; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.7.2013 - 8 A 2632/06.A -, juris, Rn. 104; Bayerischer VGH, Urt. v. 27.4.2012 - 9 B 08.30203 -, juris, Rn. 27 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.10.2011 - 10 A 10416/11 -, juris, Rn. 26 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 1.12.2011 - 4 LB 8 /11 -, juris).
  • VG Aachen, 22.09.2014 - 6 K 2452/13

    Türkei; Widerruf; Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Wegfall der Umstände

  • VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11

    Türkei; Asylfolgeantrag; erstmalige Prüfung des subsidiären Schutzstatus -

  • OVG Sachsen, 12.09.2013 - A 3 A 845/11

    Rückkehrgefährdung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer

  • VG Hamburg, 13.01.2012 - 13 A 339/09
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2013 - 8 A 2583/07
  • OVG Sachsen, 12.09.2013 - 3 A 845/11

    Exilpolitisch tätiger Türke darf bei laufender Fahndung in der Türkei nicht

  • VG Leipzig, 24.05.2012 - A 5 K 88/12

    Feststellung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 60 Abs. 1 AufenthG bei Bekleidung

  • VG Aachen, 13.03.2012 - 6 K 287/10

    Türkei, Kurden, schwere nichtpolitische Straftat, EU-Terrorliste, terroristische

  • VG Wiesbaden, 22.04.2021 - 3 K 4399/17

    Türkei: Klage abgewiesen; widersprüchliches und substanzarmes Vorbringen; keine

  • VG Köln, 12.02.2020 - 22 K 12609/17
  • VG Köln, 20.05.2020 - 22 K 14680/17
  • VG Köln, 23.09.2020 - 22 K 1969/18
  • VG Gelsenkirchen, 13.07.2021 - 14a K 4331/19

    Türkei: Keine politische Verfolgung; Vorbringen unsubstantiiert und

  • VG Darmstadt, 27.02.2023 - 7 K 2355/17

    Türkei: Flüchtlingsanerkennung für im Internet aktive kurdische Person

  • VG Köln, 23.09.2020 - 22 K 14762/17
  • VG Magdeburg, 15.10.2019 - 11 A 43/17

    Flüchtlingsanerkennung bei PKK Vorwurf und einschlägige Verurteilung -

  • VG Regensburg, 20.06.2013 - RO 8 K 12.30060

    Türkei; vorverfolgter PKK-Aktivist; Flüchtlingsanerkennung; Gefahr von

  • VG Wiesbaden, 12.05.2021 - 3 K 3547/17

    Flüchtlingseigenschaft aufgrund regimekritischer Äußerungen in den sozialen

  • VG Regensburg, 12.06.2013 - RN 8 K 12.30092
  • VG Saarlouis, 24.01.2012 - 6 K 622/11

    Anerkennung als politischer Flüchtling; Furcht vor Verfolgung; Unterstützer

  • VG Regensburg, 25.06.2013 - RN 8 K 13.30013

    Gefahr von Misshandlungen bei der Rückkehr ins Heimatland Türkei; Vorverfolgter

  • VG Saarlouis, 12.01.2012 - 6 K 622/11
  • VG Aachen, 22.12.2011 - 6 K 1961/08

    Voraussetzungen für die Rücknahme eines nach § 51 Abs. 1 AuslG bestandskräftig

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