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   OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2018 - 6 A 10321/18.OVG   

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https://dejure.org/2018,45721
OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2018 - 6 A 10321/18.OVG (https://dejure.org/2018,45721)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.12.2018 - 6 A 10321/18.OVG (https://dejure.org/2018,45721)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - 6 A 10321/18.OVG (https://dejure.org/2018,45721)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 125 Abs 2 BauGB, § 133 BauGB
    Erschlossensein eines Anliegergrundstücks bei Möglichkeit der Beseitigung eines Zugangshindernisses durch Gemeinde und Anlieger; Abwägung aller von der Straßenplanung berührten öffentlichen und privaten Belange im gemeindlichen Gremium

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 125 ; BauGB § 133
    Abwägung; Abwägungsergebnis; Abwägungsvorgang; Anbaubestimmung; Anbaustraße; Anliegergrundstück; Ausbauart; Bauprogramm; Bebauungsplan; Beitrag; Beitragspflicht; Beitragsrecht; Belang; Erreichbarkeit; Erschließung; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag; ...

  • rechtsportal.de

    BauGB § 125 Abs. 2 ; BauGB § 133 Abs. 1
    Abhängen der Beseitigung eines Zugangshindernisses zwischen einer Erschließungsanlage und einem Anliegergrundstück von einem Zusammenwirken der Gemeinde und des Eigentümers des Anliegergrundstücks; Abwägung aller von der Straßenplanung berührten öffentlichen und privaten ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist ein Grundstück erschlossen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundstückserschließung auch ohne Mitwirkung von Eigentümer möglich

  • Jurion (Kurzinformation)

    Grundstückserschließung auch ohne Mitwirkung von Eigentümer möglich

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 67.89

    Erschließungsbeitragsrecht: "Erschlossen-Sein" eines Grundstücks bei ausräumbarem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2018 - 6 A 10321/18
    Hängt die Beseitigung eines Zugangshindernisses zwischen einer Erschließungsanlage und einem Anliegergrundstück von einem Zusammenwirken der Gemeinde und des Eigentümers des Anliegergrundstücks ab, ist dieses Grundstück erschlossen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, die auf der gewidmeten Straßenparzelle erforderlichen Voraussetzungen der hinreichenden Zugänglichkeit zu schaffen, der Eigentümer des Anliegergrundstücks es an seiner Mitwirkung aber fehlen lässt (wie BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1991 - 8 C 67.89 -, BVerwGE 88, 248; OVG RP, Urteil vom 20. Januar 2004 - 6 A 11601/03.OVG -).

    7 Hängt die Beseitigung eines Zugangshindernisses - wie hier - von einem Zusammenwirken der Gemeinde und des Eigentümers des Anliegergrundstücks ab, ist das Grundstück im Sinne des § 133 Abs. 1 BauGB erschlossen, wenn die Gemeinde sich verpflichtet, die auf der Straßenparzelle erforderlichen Voraussetzungen für einen Zugang zu schaffen, der Eigentümer des in der Erreichbarkeit behinderten Grundstücks es an seiner erforderlichen Mitwirkung aber fehlen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1991 - 8 C 67.89 -, BVerwGE 88, 248; OVG RP, Urteil vom 20. Januar 2004 - 6 A 11601/03.OVG - OVG RP, Beschluss vom 19. September 2017 - 6 A 11198/16.OVG -).

    Danach ist nämlich (nur) dann zu fragen, wenn die Beseitigung des Zugangshindernisses allein in der Verfügungsmacht der Gemeinde steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1991 - 8 C 67.89 -, BVerwGE 88, 248).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 2 S 1657/06

    Bebauungsplanersetzende Planung im Sinne von § 125 Abs 2 BauGB

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2018 - 6 A 10321/18
    13 Da der Gesetzgeber mit dem erschließungsrechtlichen Planerfordernis sicherstellen wollte, dass insbesondere die Anbaustraßen in Übereinstimmung mit der übrigen städtebaulichen Struktur der Gemeinde angelegt werden (BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1997 - 8 C 6.96 -, NVwZ-RR 1998, 64), kann die planerische Entschließung nach § 125 Abs. 2 BauGB im Einzelfall auch zusammen mit der Festlegung des sog. Bauprogramms (Ausbaupläne in technischer und räumlicher Sicht) erfolgen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 2 S 1657/06 -, NVwZ-RR 2008, 444).
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2018 - 6 A 10321/18
    13 Da der Gesetzgeber mit dem erschließungsrechtlichen Planerfordernis sicherstellen wollte, dass insbesondere die Anbaustraßen in Übereinstimmung mit der übrigen städtebaulichen Struktur der Gemeinde angelegt werden (BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1997 - 8 C 6.96 -, NVwZ-RR 1998, 64), kann die planerische Entschließung nach § 125 Abs. 2 BauGB im Einzelfall auch zusammen mit der Festlegung des sog. Bauprogramms (Ausbaupläne in technischer und räumlicher Sicht) erfolgen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 2 S 1657/06 -, NVwZ-RR 2008, 444).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2018 - 6 A 10321/18
    a) Die Antragsbegründung stellt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, das veranlagte Grundstück des Klägers werde durch die abgerechnete Erschließungsanlage zweiterschlossen, nicht mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).
  • BVerwG, 08.05.2002 - 9 C 5.01

    Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Bebaubarkeit; Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2018 - 6 A 10321/18
    b) Wie in dem angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt wurde, ist nach dem auch in der Antragsbegründung erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 2002 (- 9 C 5.01 -, NVwZ-RR 2002, 770) maßgebend, ob für ein Grundstück im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten gerade im Hinblick auf die abzurechnende Straße "aktuell" eine Baugenehmigung erteilt werden müsste.
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2018 - 6 A 10321/18
    Die dafür ausreichende Zugangsmöglichkeit, auf der abgerechneten Erschließungsanlage mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an die Grenze des Grundstücks heranzufahren und es von da - ggf. über einen zu dieser öffentlichen Straße gehörenden Gehweg und/oder Radweg bzw. Grünstreifen - zu betreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 1991 - 8 C 59.89 -, BVerwGE 88, 70), besteht unabhängig davon, ob die Böschung, durch die die Grenze zwischen der gewidmeten Erschließungsanlage und dem Grundstück des Klägers verläuft, bereits mit einer Treppe als Zugang versehen wurde.
  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03

    Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2018 - 6 A 10321/18
    Dieser Abwägungsvorgang kann - wie hier - durch die Erläuterung der Straßenplanung in Bezug auf Breite, Aufteilung in Teileinrichtungen, Gestaltung und technische Ausführung sowie deren Erörterung in dem zuständigen Gremium erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 2003 - 9 C 2.03 -, NVwZ 2004, 483).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2018 - 6 A 10321/18
    Das Abwägungsergebnis kann nur dann zur Rechtswidrigkeit der Herstellung der Erschließungsanlage führen, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass diese planerische Entscheidung ohne den Mangel im Ergebnis anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - 4 C 57.80 -, BVerwGE 64, 33 ).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 2.93

    Erschließungsbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Herstellung beitragsfähiger

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2018 - 6 A 10321/18
    c) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils ergeben sich ferner nicht aus dem Vorbringen, das erschließungsrechtliche Planerfordernis (hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1994 - 8 C 2.93 - BVerwGE 97, 62) sei nicht erfüllt.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96

    Erschlossensein eines Grundstücks - Zuwegung - rechtliches Hindernis

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2018 - 6 A 10321/18
    Dabei ist auf Seiten des Grundstückseigentümers bereits dann von einer fehlenden Mitwirkung auszugehen, wenn er mit seinem Gesamtverhalten dokumentiert, er habe kein Interesse an der Beseitigung des Hindernisses (vgl. VGH BW, Urteil vom 1. September 1997 - 2 S 661/96 -, juris).
  • VG Koblenz, 19.07.2021 - 4 K 11/21

    Straßenausbaubeitrag; Bedeutung eines einseitigen absoluten Halteverbotes

    Herangefahren im o.g. Sinne werden kann an das Grundstück jedoch auch dann, wenn zum Erreichen des Grundstücks von der Fahrbahn aus noch ein zur öffentlichen Straße gehörender Gehweg und/oder Radweg bzw. Grünstreifen überquert werden muss, es sei denn, die Überwindung des dadurch bedingten Zwischenraums stellt sich im Einzelfall als unzumutbar dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 1991 - 8 C 59.89 -, juris, Rn. 22; OVG RP, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 6 A 10321/18.OVG -, juris, Rn. 6).
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