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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10187/96   

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OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10187/96 (https://dejure.org/1996,10566)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.07.1996 - 8 B 10187/96 (https://dejure.org/1996,10566)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Juli 1996 - 8 B 10187/96 (https://dejure.org/1996,10566)
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  • VG Neustadt, 07.07.1995 - 7 L 5132/94
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10187/96
    Die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 07. Juli 1995 - 7 L 5132/94.NW - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Quotelung der den Antragstellern auferlegten Kostenlast in Nummer 2 des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses aufgehoben wird.

    Das Verwaltungsgericht hat bereits durch Verweisung auf seinen Beschluß vom 07. Juli 1995 in dem Parallelverfahren - 7 L 5132/94.NW - im einzelnen dargelegt, daß die von der Antragstellerin geltend gemachten Form- und Verfahrensrügen nicht begründet sind.

    Das Verwaltungsgericht hat in dem in Bezug genommenen Beschluß vom 07. Juli 1995 - 7 L 5132/94.NW - im einzelnen für die Schwebstaub-, die Staubniederschlags- und die Schwermetallimmissionen dargelegt, daß die Richtwerte der TA-Luft für die angrenzenden Wohngebiete (vor allem ...) zum Teil deutlich unterschritten werden.

    Auch insofern kann auf die zutreffenden Ausführungen im Beschluß des Verwaltungsgerichts vom 07. Juli 1995 - 7 L 5132/94.NW - verwiesen werden.

    Zusätzlich zu den zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts im Beschluß vom 07. Juli 1995 - 7 L 5132/94.NW - ist vor allem auf folgendes hinzuweisen: Das Ingenieurbüro ... hat sein ursprüngliches Gutachten insbesondere aufgrund der Kritik durch das Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht mehrfach ergänzt und die zunächst gewonnenen Ergebnisse überprüft.

    Insofern genügt daher der Verweis auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts im Beschluß vom 7. Juli 1995 - 7 L 5132/94 -.

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10187/96
    Dies schließt Kontaktaufnahmen, Informationen und Kenntnisnahmen zwischen Planfeststellungsbehörde und Vorhabenträger nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 05. Dezember 1996, BVerwGE 75, 214, 231 - München II -), wie sie mittlerweile auch gesetzlich vorgeschrieben sind (vgl. den sog. "scoping"- Termin, § 5 UVPG).

    Soweit hinsichtlich der durch den Planfeststellungsbeschluß vom 15. August 1994 geänderten Deponiezufahrt (vgl. S. 84 ff) ein Verfahrensfehler gerügt wird, ist darauf hinzuweisen, daß das Gesetz insofern zwar keine erneute Auslegung des Plans, jedoch eine Anhörung der hierdurch erstmalig oder stärker berührten Behörden und Dritten verlangt (§ 73 Abs. 8 Satz 1 VwVfG, vgl. auch BVerwGE 75, 214, 226 zum Fall der Änderung durch die Planfeststellungsbehörde).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10187/96
    Ein Anspruch auf (ggf. teilweise) Planaufhebung - um dessen vorläufige Sicherung es hier geht - kommt danach nur in Betracht, wenn der Mangel der Planungsentscheidung von so großem Gewicht ist, daß dadurch die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt wird (vgl. BVerwGE 56, 110, 133; BVerwG, NVwZ 1989, 252, 253; BVerwG, Beschluß vom 28. November 1995 - 11 VR 38.95 -).

    Dabei ist klarzustellen, daß der von der Planfeststellung nur mittelbar Betroffene lediglich einen Anspruch auf gerechte Abwägung seiner eigenen rechtlich geschützten Belange hat (vgl. BVerwGE 56, 110, 122 f).

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10187/96
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar anerkannt, daß der Erwerb eines sogenannten "Sperrgrundstücks" grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich ist und dem Eigentümer dieses enteignungsrechtlich vorwirkend betroffenen Grundstücks ein Anspruch auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses grundsätzlich auch bei dessen bloßer objektiven Rechtswidrigkeit zusteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1985, BVerwGE 72, 15, 16; Urteil vom 27. Juli 1990, NVwZ 1991, 781, 784; Urteil vom 24. November 1994, UPR 1995, 192, 195; zum Umfang der subjektiven Rechtsmacht bei enteignungsrechtlicher Vorwirkung von Planfeststellungsbeschlüssen zuletzt: BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1996 - 4 A 27.95 -).

    Der hiernach erforderliche Kausalzusammenhang ist nur dann gegeben, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1996 - 4 A 27.95 -, S. 7 f d.U.).

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10187/96
    Umwelteinwirkungen sind dann "erheblich" im Sinne dieser Vorschriften, wenn sie unzumutbar sind (vgl. BVerwGE 50, 49, 55).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 8.82

    Vorsorge - Schädliche Umwelteinwirkungen - Immissionsprognose -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10187/96
    Was der Umgebung an nachteiliger Wirkung zugemutet werden kann, bestimmt sich nach einer einzelfallbezogenen Bewertung der widerstreitenden Interessen (vgl. BVerwGE 69, 37, 43; 90, 53, 56).
  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 7.90

    Gaststättenerlaubnis, Auflage, schädliche Umwelteinwirkungen, Lärmschutz für zu

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10187/96
    Was der Umgebung an nachteiliger Wirkung zugemutet werden kann, bestimmt sich nach einer einzelfallbezogenen Bewertung der widerstreitenden Interessen (vgl. BVerwGE 69, 37, 43; 90, 53, 56).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - 10 S 2509/93

    Abwehrrechte immissionsbetroffener und nicht betroffener Nachbarn gegen die

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10187/96
    Soweit dabei nachteilige Wirkungen in Gestalt schädlicher Umwelteinwirkungen in Rede stehen, sind die zuletzt genannten Vorschriften maßgeblich und entfällt ein Verstoß gegen § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AbfG, wenn ihnen genügt ist (vgl. den Beschluß des Senats vom 18. März 1994 - 8 B 12060/93.OVG - Müllheizkraftwerk ...; VGH BW, BWVBl. 1996, 56 f).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.1994 - 8 B 12060/93
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10187/96
    Soweit dabei nachteilige Wirkungen in Gestalt schädlicher Umwelteinwirkungen in Rede stehen, sind die zuletzt genannten Vorschriften maßgeblich und entfällt ein Verstoß gegen § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AbfG, wenn ihnen genügt ist (vgl. den Beschluß des Senats vom 18. März 1994 - 8 B 12060/93.OVG - Müllheizkraftwerk ...; VGH BW, BWVBl. 1996, 56 f).
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.1996 - 8 B 10187/96
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Ausübung eines Rechts unzulässig ist, wenn dies gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstößt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974, BVerwGE 44, 294, 299).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG -

  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen -

  • BVerwG, 28.11.1995 - 11 VR 38.95

    Kein Baustopp für den Tiergartentunnel

  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 1.85

    Bestimmtheitserfordernis - Fernstraßenrecht - Planfeststellung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.1996 - 7 A 12518/94

    Grundsätze vernünftiger Wirtschaft; Verzicht auf Klageerhebung; Rechtsverfolgung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1990 - 20 A 650/88

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses; Berufung auf das Grundeigentum;

  • VGH Bayern, 20.12.1988 - 20 A 88.40073
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