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   OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 415/13   

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https://dejure.org/2014,4425
OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 415/13 (https://dejure.org/2014,4425)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12.02.2014 - 1 A 415/13 (https://dejure.org/2014,4425)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 1 A 415/13 (https://dejure.org/2014,4425)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Dienstherrn zur Einbeziehung aller sozialrelevanten Belange der Bewerber in seine Auswahlentscheidung bei Besetzung eines Dienstpostens nach der Intensität der Standortbindung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Pflicht des Dienstherrn zur Einbeziehung aller sozialrelevanten Belange der Bewerber in seine Auswahlentscheidung bei Besetzung eines Dienstpostens nach der Intensität der Standortbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Saarlouis, 06.02.2012 - 2 L 929/11

    Anordnungsgrund für Erlass einer einstweiligen Anordnung bei der Konkurrenz von

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 415/13
    Das zeitgleich mit der Klage eingereichte einstweilige Rechtsschutzbegehren des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 6.2.2012 - 2 L 929/11 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens 2 L 929/11, der beigezogenen Verwaltungsunterlagen der Beklagten und der beigezogenen Personalakten des Klägers und des Beigeladenen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 C 6.01

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis; entscheidungserheblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 415/13
    Hinsichtlich Entscheidungen, die unter Beachtung des Art. 33 Abs. 2 GG zu treffen sind, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass deren Rechtmäßigkeit sich grundsätzlich(anders (Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz), wenn zu entscheiden ist, ob einem Einstellungsantrag im Hinblick auf ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal aus Rechtsgründen stattgegeben werden muss oder nicht stattgegeben werden darf: BVerwG, Urteil vom 24.6.2004 - 2 C 45/03 -, juris Rdnr. 18; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22.1.2002 - 1 C 6/01 -, juris Rdnr. 9) nach der Sach- und Rechtslage zur Zeit der letzten Behördenentscheidung bestimmt, sie also im gerichtlichen Verfahren nicht mit einer neuen Auswahlbegründung aufrechterhalten werden können.(BVerwG, Urteile vom 27.11.1980 - 2 C 38/79 -, BVerwGE 61, 176, 191 f., und vom 25.11.2004 - 2 C 17/03 -, juris Rdnrn. 17 und 20; Beschlüsse vom 16.12.2008 - 1 WB 19/08 -, juris Rdnrn. 46 ff., und vom 27.1.2010 - 1 WB 52/08 -, juris Rdnr. 37) Ob dies bei einer nach sozialen Kriterien zu treffenden Auswahlentscheidung genauso zu sehen ist, kann fallbezogen dahinstehen.
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 415/13
    Zu der Zielsetzung dieser Regelung hat das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 23/12 -, juris Rdnr. 20) erst kürzlich ausgeführt, der Gesetzgeber habe das Erfordernis des Widerspruchsverfahrens auf alle Streitigkeiten aus dem Beamtenverhältnis erstreckt, um sicherzustellen, dass Beamte vor der Anrufung der Verwaltungsgerichte den Dienstherrn mit ihren Anliegen befassen.
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 415/13
    Hinsichtlich Entscheidungen, die unter Beachtung des Art. 33 Abs. 2 GG zu treffen sind, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass deren Rechtmäßigkeit sich grundsätzlich(anders (Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz), wenn zu entscheiden ist, ob einem Einstellungsantrag im Hinblick auf ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal aus Rechtsgründen stattgegeben werden muss oder nicht stattgegeben werden darf: BVerwG, Urteil vom 24.6.2004 - 2 C 45/03 -, juris Rdnr. 18; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22.1.2002 - 1 C 6/01 -, juris Rdnr. 9) nach der Sach- und Rechtslage zur Zeit der letzten Behördenentscheidung bestimmt, sie also im gerichtlichen Verfahren nicht mit einer neuen Auswahlbegründung aufrechterhalten werden können.(BVerwG, Urteile vom 27.11.1980 - 2 C 38/79 -, BVerwGE 61, 176, 191 f., und vom 25.11.2004 - 2 C 17/03 -, juris Rdnrn. 17 und 20; Beschlüsse vom 16.12.2008 - 1 WB 19/08 -, juris Rdnrn. 46 ff., und vom 27.1.2010 - 1 WB 52/08 -, juris Rdnr. 37) Ob dies bei einer nach sozialen Kriterien zu treffenden Auswahlentscheidung genauso zu sehen ist, kann fallbezogen dahinstehen.
  • BVerwG, 18.02.2013 - 2 B 51.12

    Versetzung; Beamter; Lehrer; Fürsorgepflicht; Versetzungsermessen;

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 415/13
    Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Beschluss vom 18.2.2013 - 2 B 51/12 -, juris Rdnrn. 8 ff.) ist der Dienstherr aufgrund der ihm obliegenden Fürsorgepflicht gehalten, die ihm untergebenen Beamten mit Gerechtigkeit zu behandeln, ihnen die Erfüllung ihres Dienstes nach Möglichkeit zu erleichtern und ihre Belange wohlwollend zu berücksichtigen und zu wahren.
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 415/13
    Hinsichtlich Entscheidungen, die unter Beachtung des Art. 33 Abs. 2 GG zu treffen sind, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass deren Rechtmäßigkeit sich grundsätzlich(anders (Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz), wenn zu entscheiden ist, ob einem Einstellungsantrag im Hinblick auf ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal aus Rechtsgründen stattgegeben werden muss oder nicht stattgegeben werden darf: BVerwG, Urteil vom 24.6.2004 - 2 C 45/03 -, juris Rdnr. 18; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22.1.2002 - 1 C 6/01 -, juris Rdnr. 9) nach der Sach- und Rechtslage zur Zeit der letzten Behördenentscheidung bestimmt, sie also im gerichtlichen Verfahren nicht mit einer neuen Auswahlbegründung aufrechterhalten werden können.(BVerwG, Urteile vom 27.11.1980 - 2 C 38/79 -, BVerwGE 61, 176, 191 f., und vom 25.11.2004 - 2 C 17/03 -, juris Rdnrn. 17 und 20; Beschlüsse vom 16.12.2008 - 1 WB 19/08 -, juris Rdnrn. 46 ff., und vom 27.1.2010 - 1 WB 52/08 -, juris Rdnr. 37) Ob dies bei einer nach sozialen Kriterien zu treffenden Auswahlentscheidung genauso zu sehen ist, kann fallbezogen dahinstehen.
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 415/13
    Hinsichtlich Entscheidungen, die unter Beachtung des Art. 33 Abs. 2 GG zu treffen sind, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass deren Rechtmäßigkeit sich grundsätzlich(anders (Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz), wenn zu entscheiden ist, ob einem Einstellungsantrag im Hinblick auf ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal aus Rechtsgründen stattgegeben werden muss oder nicht stattgegeben werden darf: BVerwG, Urteil vom 24.6.2004 - 2 C 45/03 -, juris Rdnr. 18; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22.1.2002 - 1 C 6/01 -, juris Rdnr. 9) nach der Sach- und Rechtslage zur Zeit der letzten Behördenentscheidung bestimmt, sie also im gerichtlichen Verfahren nicht mit einer neuen Auswahlbegründung aufrechterhalten werden können.(BVerwG, Urteile vom 27.11.1980 - 2 C 38/79 -, BVerwGE 61, 176, 191 f., und vom 25.11.2004 - 2 C 17/03 -, juris Rdnrn. 17 und 20; Beschlüsse vom 16.12.2008 - 1 WB 19/08 -, juris Rdnrn. 46 ff., und vom 27.1.2010 - 1 WB 52/08 -, juris Rdnr. 37) Ob dies bei einer nach sozialen Kriterien zu treffenden Auswahlentscheidung genauso zu sehen ist, kann fallbezogen dahinstehen.
  • BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03

    Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 415/13
    Hinsichtlich Entscheidungen, die unter Beachtung des Art. 33 Abs. 2 GG zu treffen sind, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass deren Rechtmäßigkeit sich grundsätzlich(anders (Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz), wenn zu entscheiden ist, ob einem Einstellungsantrag im Hinblick auf ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal aus Rechtsgründen stattgegeben werden muss oder nicht stattgegeben werden darf: BVerwG, Urteil vom 24.6.2004 - 2 C 45/03 -, juris Rdnr. 18; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22.1.2002 - 1 C 6/01 -, juris Rdnr. 9) nach der Sach- und Rechtslage zur Zeit der letzten Behördenentscheidung bestimmt, sie also im gerichtlichen Verfahren nicht mit einer neuen Auswahlbegründung aufrechterhalten werden können.(BVerwG, Urteile vom 27.11.1980 - 2 C 38/79 -, BVerwGE 61, 176, 191 f., und vom 25.11.2004 - 2 C 17/03 -, juris Rdnrn. 17 und 20; Beschlüsse vom 16.12.2008 - 1 WB 19/08 -, juris Rdnrn. 46 ff., und vom 27.1.2010 - 1 WB 52/08 -, juris Rdnr. 37) Ob dies bei einer nach sozialen Kriterien zu treffenden Auswahlentscheidung genauso zu sehen ist, kann fallbezogen dahinstehen.
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus OVG Saarland, 12.02.2014 - 1 A 415/13
    Hinsichtlich Entscheidungen, die unter Beachtung des Art. 33 Abs. 2 GG zu treffen sind, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass deren Rechtmäßigkeit sich grundsätzlich(anders (Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz), wenn zu entscheiden ist, ob einem Einstellungsantrag im Hinblick auf ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal aus Rechtsgründen stattgegeben werden muss oder nicht stattgegeben werden darf: BVerwG, Urteil vom 24.6.2004 - 2 C 45/03 -, juris Rdnr. 18; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22.1.2002 - 1 C 6/01 -, juris Rdnr. 9) nach der Sach- und Rechtslage zur Zeit der letzten Behördenentscheidung bestimmt, sie also im gerichtlichen Verfahren nicht mit einer neuen Auswahlbegründung aufrechterhalten werden können.(BVerwG, Urteile vom 27.11.1980 - 2 C 38/79 -, BVerwGE 61, 176, 191 f., und vom 25.11.2004 - 2 C 17/03 -, juris Rdnrn. 17 und 20; Beschlüsse vom 16.12.2008 - 1 WB 19/08 -, juris Rdnrn. 46 ff., und vom 27.1.2010 - 1 WB 52/08 -, juris Rdnr. 37) Ob dies bei einer nach sozialen Kriterien zu treffenden Auswahlentscheidung genauso zu sehen ist, kann fallbezogen dahinstehen.
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