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   OVG Saarland, 20.08.2009 - 3 A 320/08   

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OVG Saarland, 20.08.2009 - 3 A 320/08 (https://dejure.org/2009,9236)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.08.2009 - 3 A 320/08 (https://dejure.org/2009,9236)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. August 2009 - 3 A 320/08 (https://dejure.org/2009,9236)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anforderungen für die Annahme einer Verletzung rechtlichen Gehörs i.S.d. § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG 1992

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen einer Verletzung rechtlichen Gehörs i.S.d. § 78 Abs. 3 Nr. 3 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) durch mangelnde Sachaufklärung; Sichaufdrängen und Unterlassen weiterer Sachaufklärung als Gehörsverletzung

  • Judicialis

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3
    Zu den Anforderungen einer Verletzung rechtlichen Gehörs i.S.d. § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG .

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2009 - 3 A 320/08
    Im Ansatz ist davon auszugehen, dass - ungeachtet der in der Tat nicht gegebenen Beweisführungspflicht der Klägerin hinsichtlich des Ausmaßes und der Auswirkungen der von ihr geltend gemachten psychischen Erkrankung - hierzu BVerwG, Entscheidungen vom 11.9.2007 - 10 C 17/07 - und vom 29.6.2005 - 1 B 174/04 -, jeweils zitiert nach juris ein Verwaltungsgericht die ihm gemäß § 86 Abs. 1 VwGO obliegende Sachaufklärungspflicht dann nicht verletzt, wenn es von der Durchführung einer Beweisaufnahme absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht (unbedingt) beantragt hat hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 10.10.2001 - 9 BN 2/01 - NVwZ-RR 2002, 140; Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 26.3.2009 - 2 A 471/08 - und vom 8.5.2006 - 3 Q 18/06 - differenzierend hinsichtlich des Verlusts eines entsprechenden Rügerechts bei in der mündlichen Verhandlung gestellten hilfsweisen Beweisanträgen OVG Bautzen, Beschluss vom 26.5.2005 - 3 B 16/02 -, NVwZ-RR 2006, 741.

    Bei dieser Sachlage ist eine weitere Überprüfung der Aussagekraft der vorgelegten Atteste dahingehend, ob sie den Mindestanforderungen entsprächen vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11.9.2007 - 10 C 17/07 -, zitiert nach juris, angesichts derer sich eine weitere Sachaufklärung und Beweiserhebung hätte erstinstanzlich aufdrängen müssen, nicht veranlasst.

  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit,

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2009 - 3 A 320/08
    Aber auch wenn demgegenüber - ausnahmsweise - mit Blick auf die Funktion der Aufklärungsrüge einer zu Unrecht unterlassenen Sachaufklärung unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung rechtlichen Gehörs (§ 138 Nr. 3 VwGO) Relevanz für die Entscheidung über die Zulassung der Berufung beizumessen ist hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 24.5.2006 - 1 B 118/05 - (für das Revisionszulassungsrecht), zitiert nach juris; Marx, a.a.O., § 78 Rdnr. 1047 ff., so ist ein solcher Sachverhalt vorliegend nicht gegeben.

    Abzustellen ist insoweit auf die maßgebliche rechtliche Sicht des erstinstanzlichen Gerichts hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 24.5.2006, a.a.O., und vom 18.12.2006 - 4 BN 30/06 -, NVwZ-RR 2007, 285, Marx, AsylVfG, 7. Auflage, § 78 Rdnr. 1070.

  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2009 - 3 A 320/08
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass ein Gericht das von ihm entgegen genommene Vorbringen eines Beteiligten zur Kenntnis genommen und erwogen hat, kann eine Verletzung des Gebotes, rechtliches Gehör zu gewähren, erst dann angenommen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass es seiner insoweit bestehenden Verpflichtung nicht nachgekommen ist hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 27.5.1998 - 2 BvR 378/98 - NVwZ-RR 1999, 217 m.w.N.; Eichberger in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand 2008, § 138 Rdnr. 95 m.w.N.
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2009 - 3 A 320/08
    Im Ansatz ist davon auszugehen, dass - ungeachtet der in der Tat nicht gegebenen Beweisführungspflicht der Klägerin hinsichtlich des Ausmaßes und der Auswirkungen der von ihr geltend gemachten psychischen Erkrankung - hierzu BVerwG, Entscheidungen vom 11.9.2007 - 10 C 17/07 - und vom 29.6.2005 - 1 B 174/04 -, jeweils zitiert nach juris ein Verwaltungsgericht die ihm gemäß § 86 Abs. 1 VwGO obliegende Sachaufklärungspflicht dann nicht verletzt, wenn es von der Durchführung einer Beweisaufnahme absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht (unbedingt) beantragt hat hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 10.10.2001 - 9 BN 2/01 - NVwZ-RR 2002, 140; Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 26.3.2009 - 2 A 471/08 - und vom 8.5.2006 - 3 Q 18/06 - differenzierend hinsichtlich des Verlusts eines entsprechenden Rügerechts bei in der mündlichen Verhandlung gestellten hilfsweisen Beweisanträgen OVG Bautzen, Beschluss vom 26.5.2005 - 3 B 16/02 -, NVwZ-RR 2006, 741.
  • BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Versäumnisse in der

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2009 - 3 A 320/08
    Abzustellen ist insoweit auf die maßgebliche rechtliche Sicht des erstinstanzlichen Gerichts hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 24.5.2006, a.a.O., und vom 18.12.2006 - 4 BN 30/06 -, NVwZ-RR 2007, 285, Marx, AsylVfG, 7. Auflage, § 78 Rdnr. 1070.
  • BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 182.94

    Verwerfen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Entscheidung durch Beschluss ohne

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2009 - 3 A 320/08
    Diese - selbständig tragende - Einschätzung des Verwaltungsgerichts zur Behandelbarkeit posttraumatischer Belastungsstörungen, die im Übrigen durch Erkenntnisse aus jüngerer Zeit erhärtet wird vgl. Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 2.2.2009 - 508-516.0/3 KOS - Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Pristina an VG Gießen vom 11.2.2009 - RK 516.80-E 201/07 - zur Krankenversorgung mittelloser Personen Botschaftsberichte an VG Frankfurt/Main vom 8.5.2009 - RK 516-80-E 282/07 - und an VG Aachen vom 1.4.2009 - RK 516.80-E 40/08 -, wird in dem Zulassungsvorbringen nicht - auch nicht hinsichtlich einer finanziellen Erreichbarkeit der gebotenen Behandlung - angegriffen, was indes für den (möglichen) Erfolg eines Zulassungsbegehrens erforderlich wäre zum Erfordernis der Darlegung eines Zulassungsgrundes für jeden Begründungsteil der erstinstanzlichen Entscheidung etwa BVerwG, Beschluss vom 16.12.1994 - 11 B 182.94 -, zitiert nach juris.
  • BVerwG, 29.06.2005 - 1 B 174.04

    Entscheidung über die Gewährung von Abschiebungsschutz ohne weitere Aufklärung;

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2009 - 3 A 320/08
    Im Ansatz ist davon auszugehen, dass - ungeachtet der in der Tat nicht gegebenen Beweisführungspflicht der Klägerin hinsichtlich des Ausmaßes und der Auswirkungen der von ihr geltend gemachten psychischen Erkrankung - hierzu BVerwG, Entscheidungen vom 11.9.2007 - 10 C 17/07 - und vom 29.6.2005 - 1 B 174/04 -, jeweils zitiert nach juris ein Verwaltungsgericht die ihm gemäß § 86 Abs. 1 VwGO obliegende Sachaufklärungspflicht dann nicht verletzt, wenn es von der Durchführung einer Beweisaufnahme absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht (unbedingt) beantragt hat hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 10.10.2001 - 9 BN 2/01 - NVwZ-RR 2002, 140; Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 26.3.2009 - 2 A 471/08 - und vom 8.5.2006 - 3 Q 18/06 - differenzierend hinsichtlich des Verlusts eines entsprechenden Rügerechts bei in der mündlichen Verhandlung gestellten hilfsweisen Beweisanträgen OVG Bautzen, Beschluss vom 26.5.2005 - 3 B 16/02 -, NVwZ-RR 2006, 741.
  • OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 B 16/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs, Rügerecht, Hilfsbeweisantrag

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2009 - 3 A 320/08
    Im Ansatz ist davon auszugehen, dass - ungeachtet der in der Tat nicht gegebenen Beweisführungspflicht der Klägerin hinsichtlich des Ausmaßes und der Auswirkungen der von ihr geltend gemachten psychischen Erkrankung - hierzu BVerwG, Entscheidungen vom 11.9.2007 - 10 C 17/07 - und vom 29.6.2005 - 1 B 174/04 -, jeweils zitiert nach juris ein Verwaltungsgericht die ihm gemäß § 86 Abs. 1 VwGO obliegende Sachaufklärungspflicht dann nicht verletzt, wenn es von der Durchführung einer Beweisaufnahme absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht (unbedingt) beantragt hat hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 10.10.2001 - 9 BN 2/01 - NVwZ-RR 2002, 140; Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 26.3.2009 - 2 A 471/08 - und vom 8.5.2006 - 3 Q 18/06 - differenzierend hinsichtlich des Verlusts eines entsprechenden Rügerechts bei in der mündlichen Verhandlung gestellten hilfsweisen Beweisanträgen OVG Bautzen, Beschluss vom 26.5.2005 - 3 B 16/02 -, NVwZ-RR 2006, 741.
  • OVG Saarland, 26.03.2009 - 2 A 471/08

    Rechtliches Gehör im Asylverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2009 - 3 A 320/08
    Im Ansatz ist davon auszugehen, dass - ungeachtet der in der Tat nicht gegebenen Beweisführungspflicht der Klägerin hinsichtlich des Ausmaßes und der Auswirkungen der von ihr geltend gemachten psychischen Erkrankung - hierzu BVerwG, Entscheidungen vom 11.9.2007 - 10 C 17/07 - und vom 29.6.2005 - 1 B 174/04 -, jeweils zitiert nach juris ein Verwaltungsgericht die ihm gemäß § 86 Abs. 1 VwGO obliegende Sachaufklärungspflicht dann nicht verletzt, wenn es von der Durchführung einer Beweisaufnahme absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht (unbedingt) beantragt hat hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 10.10.2001 - 9 BN 2/01 - NVwZ-RR 2002, 140; Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 26.3.2009 - 2 A 471/08 - und vom 8.5.2006 - 3 Q 18/06 - differenzierend hinsichtlich des Verlusts eines entsprechenden Rügerechts bei in der mündlichen Verhandlung gestellten hilfsweisen Beweisanträgen OVG Bautzen, Beschluss vom 26.5.2005 - 3 B 16/02 -, NVwZ-RR 2006, 741.
  • OVG Saarland, 08.05.2006 - 3 Q 18/06

    Aufklärungsrüge als geltend gemachter Berufungszulassungsgrund in einem

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2009 - 3 A 320/08
    Im Ansatz ist davon auszugehen, dass - ungeachtet der in der Tat nicht gegebenen Beweisführungspflicht der Klägerin hinsichtlich des Ausmaßes und der Auswirkungen der von ihr geltend gemachten psychischen Erkrankung - hierzu BVerwG, Entscheidungen vom 11.9.2007 - 10 C 17/07 - und vom 29.6.2005 - 1 B 174/04 -, jeweils zitiert nach juris ein Verwaltungsgericht die ihm gemäß § 86 Abs. 1 VwGO obliegende Sachaufklärungspflicht dann nicht verletzt, wenn es von der Durchführung einer Beweisaufnahme absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht (unbedingt) beantragt hat hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 10.10.2001 - 9 BN 2/01 - NVwZ-RR 2002, 140; Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 26.3.2009 - 2 A 471/08 - und vom 8.5.2006 - 3 Q 18/06 - differenzierend hinsichtlich des Verlusts eines entsprechenden Rügerechts bei in der mündlichen Verhandlung gestellten hilfsweisen Beweisanträgen OVG Bautzen, Beschluss vom 26.5.2005 - 3 B 16/02 -, NVwZ-RR 2006, 741.
  • VG Saarlouis, 29.05.2008 - 10 K 28/06
  • OVG Saarland, 16.06.2015 - 2 A 197/14

    Zur Frage einer qualifizierten Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch

    Aber auch wenn man demgegenüber - ausnahmsweise - mit Blick auf die Funktion der Aufklärungsrüge einer zu Unrecht unterlassenen Sachaufklärung in einzelnen Fällen unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung rechtlichen Gehörs (§ 138 Nr. 3 VwGO) Relevanz für die Entscheidung über die Zulassung der Berufung beizumessen wollte,(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.8.2009 - 3 A 320/08 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 24.5.2006 - 1 B 118/05 - für das Revisionszulassungsrecht (juris)) so ist eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht vorliegend nicht gegeben.
  • OVG Sachsen, 18.03.2010 - A 5 B 649/07

    Rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung, grundsätzliche Bedeutung,

    Der Senat muss vorliegend nicht vertiefen, ob der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO, die nicht zu dem im Asylprozess eingeschränkten Kanon der Berufungszulassungsgründe zählt (vgl. § 74 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 AsylVfG), unter dem Gesichtspunkt der Verletzung rechtlichen Gehörs doch Relevanz beizumessen ist, insbesondere wenn sich dem erstinstanzlichen Gericht - von dessen Rechtsstandpunkt gesehen - eine weitere Sachaufklärung aufdrängen musste (so OVG Saarland, Beschl. v. 20.8.2009 - 3 A 320/08 -, juris).
  • OVG Sachsen, 24.09.2009 - A 5 B 242/07

    Asyl, Aserbaidschan, staatenlos, rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung

    Der Senat muss vorliegend nicht vertiefen, ob der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO, die nicht zu dem im Asylprozess eingeschränkten Kanon der Berufungszulassungsgründe zählt (vgl. § 74 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 AsylVfG), unter dem Gesichtspunkt der Verletzung rechtlichen Gehörs doch Relevanz beizumessen ist, insbesondere wenn sich dem erstinstanzlichen Gericht - von dessen Rechtsstandpunkt gesehen - eine weitere Sachaufklärung aufdrängen musste (so OVG Saarland, Beschl. v. 20.8.2009 - 3 A 320/08 -, juris).
  • VG Saarlouis, 17.06.2011 - 10 K 164/10

    Abschiebungsschutz für psychisch erkrankte Frau mit zwei Kleinkindern im Kosovo

    Ein im Jahre 2005 gestellter Antrag auf Abänderung der vorangegangenen Entscheidung zu § 53 Abs. 1 - 6 AuslG wurde mit Bescheid der Beklagten vom 20.03.2006, 5201718-132, bestätigt durch Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 28.05.2008, 10 K 28/06.A, und Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20.08.2009, 3 A 320/08, abgelehnt.
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