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   OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 134/12, 2 A 134/12 (2 A 316/11)   

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https://dejure.org/2012,3938
OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 134/12, 2 A 134/12 (2 A 316/11) (https://dejure.org/2012,3938)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26.04.2012 - 2 A 134/12, 2 A 134/12 (2 A 316/11) (https://dejure.org/2012,3938)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26. April 2012 - 2 A 134/12, 2 A 134/12 (2 A 316/11) (https://dejure.org/2012,3938)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 103 Abs 1 GG, § 86 Abs 1 VwGO, § 124 VwGO, § 124a Abs 4 VwGO, § 124a Abs 5 VwGO
    Anforderungen an eine Anhörungsrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beziehen der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO auf eine neue und eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Gericht der Vorinstanz bzgl. der Anfechtung einer Baugenehmigung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beziehen der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO auf eine neue und eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Gericht der Vorinstanz bzgl. der Anfechtung einer Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Saarland, 30.03.2012 - 2 A 316/11

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den "Umbau und Erweiterung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 134/12
    Die Gehörsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30. März 2012 - 2 A 316/11- wird zurückgewiesen.

    Den dagegen gerichteten Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung hat der Senat durch Beschluss vom 30.3.2012 - 2 A 316/11 - zurückgewiesen.

  • BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 134/12
    Sie kann dagegen nicht dazu genutzt werden, eine angeblich bereits der Vorinstanz unterlaufene Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend zu machen (§ 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO).(vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 28.11.2008 - 7 BN 5.08 -, BayVBl. 2009, 250, BGH, Beschluss vom 20.11.2007 - VI ZR 38/07 -, NJW 2008, 923) Das vermeintliche "Ermittlungsdefizit" im erstinstanzlichen Verfahren wäre zudem von den Klägern gegebenenfalls zum Gegenstand einer Verfahrensrüge nach dem § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO zu machen gewesen.
  • BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge.

    Auszug aus OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 134/12
    Sie kann dagegen nicht dazu genutzt werden, eine angeblich bereits der Vorinstanz unterlaufene Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend zu machen (§ 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO).(vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 28.11.2008 - 7 BN 5.08 -, BayVBl. 2009, 250, BGH, Beschluss vom 20.11.2007 - VI ZR 38/07 -, NJW 2008, 923) Das vermeintliche "Ermittlungsdefizit" im erstinstanzlichen Verfahren wäre zudem von den Klägern gegebenenfalls zum Gegenstand einer Verfahrensrüge nach dem § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO zu machen gewesen.
  • VG Saarlouis, 11.05.2011 - 5 K 893/10

    Erfolglose Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für eine rückwärtige Erweiterung

    Auszug aus OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 134/12
    Das Verwaltungsgericht hat im März 2011 eine Ortsbesichtigung vorgenommen und durch Urteil vom 11.5.2011 - 5 K 893/10 - die Klage auf Aufhebung der Baugenehmigung in der Gestalt des Nachtragsbauscheins abgewiesen.
  • OVG Saarland, 24.01.2011 - 2 A 82/10

    Ermessensausweisung eines Straftäters; eheliche Lebensgemeinschaft; Beiladung des

    Auszug aus OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 134/12
    Bloße Ankündigungen von Beweisanträgen in die mündliche Verhandlung vorbereitenden Schriftsätzen sind insoweit nicht ausreichend.(vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.1.2011 - 2 A 82/10 -, SKZ 2011, 215, Leitsatz Nr. 1, ständige Rechtsprechung) Schon von daher ist der Hinweis der Kläger auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hier nicht nachvollziehbar, wonach das Recht auf rechtliches Gehör die Berücksichtigung "erheblicher Beweisanträge", so sie denn gestellt wurden, gebietet, beziehungsweise deren Ablehnung - im Übrigen nur dann - eine Gehörsverletzung darstellt, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet.
  • OVG Saarland, 14.03.2018 - 2 A 107/18

    Anhörungsrüge wegen einer geltend gemachten materiell-rechtlichen falschen

    Deshalb kann die - vermeintliche - inhaltliche Unrichtigkeit, gleich ob in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht, auch nicht im Gewand einer Gehörsrüge geltend gemacht werden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2016 - 1 A 348/16 -, juris, Rn. 3 f., m.w.N., und Beschluss vom 1.4.2016 - 1 B 70/16 -, juris, Rn. 7 f., m.w.N.; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 5.1.2015 - 2 B 1/15 -, juris, Rn. 9, m.w.N., und vom 26.4.2012 - 2 A 134/12 -, juris, Rn. 9) Genau dies hat der Kläger indes getan, indem er in der Form einer Gehörsrüge eine fehlerhafte Auslegung einer Rechtsvorschrift behauptet.

    Überdies ist bei einer Rüge nach § 152a VwGO, die, wie hier, ein Berufungszulassungsverfahren nach §§ 124, 124a VwGO betrifft, die gesetzliche Beschränkung des Prüfungsstoffs für das Rechtsmittelgericht durch den fristgerechten Sachvortrag des die Zulassung erstrebenden Beteiligten zu beachten (§§ 124a Abs. 4 und 5 i.V.m. § 124 Abs. 2 VwGO).(vgl. Beschluss des Senats vom 26.4.2012 - 2 A 134/12 -, juris, Rn. 5) Das Rügevorbringen des Klägers wird offenbar von der fehlerhaften Vorstellung geleitet, das Oberverwaltungsgericht prüfe bereits im Berufungs zulassungs verfahren und nicht erst in einem sich gegebenenfalls anschließenden Berufungs verfahren erneut das gesamte erstinstanzliche Vorbringen in umfassender Weise.

  • OVG Saarland, 05.12.2013 - 2 A 375/13

    Wesen einer Ausfertigung; Beseitigung nicht mehr standsicherer Gebäude im Wege

    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem anschließenden Berufungszulassungsverfahren (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.5.2013 - 2 A 361/11 -, SKZ 2013, 162, Leitsatz Nr. 5, vom 26.4.2012 - 2 A 133/12 und 2 A 134/12 -, SKZ 2012, 165, Leitsatz Nr. 1, und vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, SKZ 2012, 185, Leitsatz Nr. 26 = BauR 2013, 442, ständige Rechtsprechung) Schon von daher kann - entgegen der Ansicht des Klägers - in dem Zusammenhang nicht von einer Verletzung des verfassungsrechtlich verankerten Gehörsgebots ausgegangen werden, ohne dass auf die Frage einer Erheblichkeit des Beweisthemas am Maßstab der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts eingegangen werden müsste.
  • OVG Saarland, 05.01.2015 - 2 B 1/15

    Anhörungsrüge wegen Gehörsverstoß in einer Beschwerdeentscheidung

    Die Frage einer im Ergebnis "richtigen" Würdigung des entscheidungserheblichen Sachverhalts durch das Gericht ist eine solche des materiellen Rechts, nicht des Verfahrensrechts.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.4.2012 - 2 A 134/12 und 2 A 133/12 -, SKZ 2012, 165, Leitsatz Nr. 1) Von einer weiteren Begründung wird abgesehen (§ 152a Abs. 4 Satz 3 VwGO).
  • OVG Saarland, 27.05.2013 - 2 A 361/11

    Nachbarschutz gegen Windkraftanlage

    Die vorliegend erhobene Aufklärungsrüge im Berufungszulassungsverfahren ist jedoch nach der Rechtsprechung des Senats kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.4.2012 - 2 A 133/12 und 2 A 134/12 -, SKZ 2012, 165, Leitsatz Nr. 1, und vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, SKZ 2012, 185, Leitsatz Nr. 26 = BauR 2013, 442, ständige Rechtsprechung) Dem Verwaltungsgericht musste vor dem Hintergrund, insbesondere angesichts des damals bereits vorliegenden "Schalltechnischen Berichts" der SGS TÜV Saarland GmbH vom März 2011 (Messung vom Oktober 2010) das Erfordernis weiterer sachverständiger Begutachtung der zwischenzeitlich errichteten und in Betrieb genommenen Anlage auch nicht von Amts wegen "aufdrängen".
  • OVG Saarland, 26.09.2019 - 2 A 354/18

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen

    Sofern man in dem Hinweis auf die erstinstanzliche - nicht konkretisierte - Beweisanregung die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht sehen wollte, ist eine solche Rüge in einem Berufungszulassungsverfahren kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte Beweisanträge zu ersetzen.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.12.2013 - 2 A 375/13 -, SKZ 2014, 26, Leitsatz Nr. 4, vom 27.5.2013 - 2 A 361/11 -, SKZ 2013, 162, Leitsatz Nr. 5, vom 26.4.2012 - 2 A 133/12 und 2 A 134/12 -, SKZ 2012, 165, Leitsatz Nr. 1, und vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, SKZ 2012, 185, Leitsatz Nr. 26 = BauR 2013, 442, ständige Rechtsprechung) Dass sich dem Verwaltungsgericht aufgrund der bestehenden Erkenntnislage eine weitere Aufklärung von Amts wegen aufdrängen musste, erschließt sich dem Senat nicht.
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