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   OVG Sachsen, 04.09.2012 - 1 B 254/12   

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https://dejure.org/2012,26463
OVG Sachsen, 04.09.2012 - 1 B 254/12 (https://dejure.org/2012,26463)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.09.2012 - 1 B 254/12 (https://dejure.org/2012,26463)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. September 2012 - 1 B 254/12 (https://dejure.org/2012,26463)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2, § 11 Abs. 2
    Baunachbarstreit, Solarpark, Rücksichtnahmegebot, Gebietswahrungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebietswahrungsanspruch bei Liegen des Grundstücks des Anspruchstellers außerhalb des Bebauungsplans; Anspruch eines Grundstückseigentümers gegenüber eine einem Nachbarn erteilte Baugenehmigung für ein Vorhaben "Solarpark"; Verletzung von nachbarschützenden Rechten durch ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Baugebietsübergreifender Gebietswahrungsanspruch gegen Photovoltaikanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebietswahrungsanspruch bei Liegen des Grundstücks des Anspruchstellers außerhalb des Bebauungsplans; Anspruch eines Grundstückseigentümers gegenüber eine einem Nachbarn erteilte Baugenehmigung für ein Vorhaben "Solarpark"; Verletzung von nachbarschützenden Rechten durch ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Solarpark: Gewerbebetrieb i.S. der BauNVO?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Abwehranspruch gegen Solarpark im Gewerbegebiet! (IBR 2012, 670)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.09.2012 - 1 B 254/12
    Im Hinblick auf diese wechselseitig wirkende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) hat jeder Eigentümer - unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung - das Recht, sich gegen eine Umwandlung des Gebiets durch Zulassung einer gebietsfremden Nutzung zur Wehr zu setzen (BVerwG, Urt. vom 16. September 1993, BVerwGE 94, 151, und v. 23. August 1996, BVerwGE 101, 364; BayVGH, Beschl. v. 24. März 2009 - 14 CS 08.3017 -, juris Rn. 29).

    Ob einer Baugebietsfestsetzung eine derartige über die Gebietsgrenze hinausreichende drittschützende Wirkung zukommt und damit den Nachbarn des Baugebiets ein sogenannter baugebietsübergreifender Gebietsbewahrungsanspruch zusteht, hängt davon ab, ob sich der Begründung des Bebauungsplans oder anderen Unterlagen des Planaufstellungsverfahrens ein entsprechender Planungswille der Gemeinde entnehmen lässt (BayVGH, Beschl. v. 24. März 2009, a. a. O., m. w. N.).

    Der Antragsteller kann sich im Zusammenhang mit einem Gebietswahrungsanspruch oder einem übergreifenden Gebietswahrungsanspruch jedoch nicht gegen Festsetzungen wenden, die das Maß der baulichen Nutzung betreffen (BVerwG, Urt. v. 16. September 1993, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 24. März 2009, a. a. O.).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.09.2012 - 1 B 254/12
    Im Hinblick auf diese wechselseitig wirkende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) hat jeder Eigentümer - unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung - das Recht, sich gegen eine Umwandlung des Gebiets durch Zulassung einer gebietsfremden Nutzung zur Wehr zu setzen (BVerwG, Urt. vom 16. September 1993, BVerwGE 94, 151, und v. 23. August 1996, BVerwGE 101, 364; BayVGH, Beschl. v. 24. März 2009 - 14 CS 08.3017 -, juris Rn. 29).

    Der Antragsteller kann sich im Zusammenhang mit einem Gebietswahrungsanspruch oder einem übergreifenden Gebietswahrungsanspruch jedoch nicht gegen Festsetzungen wenden, die das Maß der baulichen Nutzung betreffen (BVerwG, Urt. v. 16. September 1993, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 24. März 2009, a. a. O.).

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.09.2012 - 1 B 254/12
    Sie lassen in der Regel vielmehr den Gebietscharakter unberührt und haben nur Auswirkungen auf das Baugrundstück und die unmittelbar anschließenden Nachbargrundstücke (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. Juni 1995, BauR 1995, 823, m. w. N.).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.09.2012 - 1 B 254/12
    Im Hinblick auf diese wechselseitig wirkende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) hat jeder Eigentümer - unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung - das Recht, sich gegen eine Umwandlung des Gebiets durch Zulassung einer gebietsfremden Nutzung zur Wehr zu setzen (BVerwG, Urt. vom 16. September 1993, BVerwGE 94, 151, und v. 23. August 1996, BVerwGE 101, 364; BayVGH, Beschl. v. 24. März 2009 - 14 CS 08.3017 -, juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 07.12.2010 - 15 CS 10.2432

    Nachbarrechtsbehelf; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.09.2012 - 1 B 254/12
    Der hier streitgegenständliche Solarpark (Fotovoltaikanlage) zur Energieerzeugung stellt einen solchen Gewerbebetrieb dar (vgl. BayVGH, Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 15 CS 10.2432 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 12.07.2010 - 1 B 111/10

    Nachbarschutz, Festsetzung, Gebietswahrungsanspruch, Maß der Nutzung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.09.2012 - 1 B 254/12
    Aus der getroffenen Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung kann der Antragsteller weder einen Gebietswahrungsanspruch noch einen sogenannten übergreifenden Gebietswahrungsanspruch herleiten, denn sein Grundstück befindet sich weder im Bebauungsplangebiet noch liegt der Vorhabenstandort außerhalb des Baugebiets (vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 12. Juli 2010 - 1 B 111/10 -, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2015 - 12 LC 230/14

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Industriegebiet; immissionsschutzrechtlicher

    Daraus kann nicht ohne Weiteres der Schluss gezogen werden, dass (zumal einzelne) Windenergieanlagen innerhalb von Bebauungsplangebieten ausschließlich in einem dafür ausgewiesenen Sondergebiet zulässig sind (vgl. dazu Kupke, in: Maslaton (Hg.), Windenergieanlagen, 2015, Kap. 1 Rdn. 18 ff., 26; Kment, GewArch Beilage WiVerw 2014, 49, 50 unter Hinweis auf die Kommentierung von Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Band VI, § 4 BauNVO Rdn. 122; VG Minden, Beschl. v. 26.3.2009 - 11 L 120/09 - sowie dazu Hinsch, Erneuerbare Energien 2009, 80 jew. ohne weitere Begründung; Hentschel, Umweltschutz bei Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen, S. 335; vgl. auch OVG Sachsen, Beschl. v. 4.9.2012 - 1 B 254/12 -, ZNER 2012, 655, juris Rdn. 8 für eine Fotovoltaikanlage; a.A. wohl Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Aufl., Rdn. 400 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 29.4.1992 - 4 C 43.89 -, BVerwGE 90, 140, juris).
  • VGH Bayern, 17.05.2021 - 15 N 20.2904

    Unstatthafter Normenkontrollantrag gegen Flächennutzungsplan

    Es bestehen mithin keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass von der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Elektrosmog ausgehen, zumal die Anlage bei Umsetzung des Bebauungsplans gemäß den Anforderungen der 26. BImSchV zu betreiben ist (vgl. SächsOVG, B.v. 4.9.2012 - 1 B 254/12 - ZNER 2012, 655 = juris Rn. 10) und davon auszugehen ist, dass die Grenzwerte der 26. BImSchV wirksam Gesundheitsbeeinträchtigungen verhindern (vgl. BVerfG, B.v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805 = juris Rn. 18 f.; BVerwG, U.v. 17.12.2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 = juris Rn. 49 ff., 52; U.v. 26.6.2019 - 4 A 5.18 - NVwZ-RR 2019, 839 = juris Rn. 87; U.v. 12.11.2020 - 4 A 13.18 - juris Rn. 44; BayVerfGH, E.v. 18.3.2020 - Vf. 17-VII-18 - BayVBl 2020, 372 = juris Rn. 41 ff.; vgl. auch BayVGH, B.v. 7.12.2010 - 15 CS 10.2432 - juris Rn. 15 f.).
  • VG Halle, 02.01.2020 - 2 B 217/19

    Anordnung der Einstellung von Baumaßnahmen und Androhung der Festsetzung eines

    Bei der geplanten Photovoltaikfreiflächenanlage zur Erzeugung von Strom dürfte es sich um einen nach §§ 8, 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO im Gewerbe- und Industriegebiet allgemein zulässigen "Gewerbebetrieb aller Art" handeln (vgl. etwa vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 04. September 2012 - 1 B 254/12 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 07. Dezember 2010 - 15 CS 10.2432 -, Rn. 11, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - 2 R 123/18

    Gültigkeit einer Veränderungssperre

    Eine solche Photovoltaikanlage stellt einen Gewerbebetrieb im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO dar (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 04.09.2012 - 1 B 254/12 -, juris, RdNr. 8, m.w.N.).
  • VG Schwerin, 13.03.2014 - 2 A 661/13

    Bauvorbescheid für eine freistehende Photovoltaikanlage

    Die hier streitgegenständliche Photovoltaikanlage zur Energieerzeugung stellt einen Gewerbebetrieb im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO dar (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 04.09.2012 - 1 B 254/12 -, juris, m.w.N.).
  • VG Hamburg, 24.06.2014 - 9 K 1839/11

    Geltungsdauer eines Bauvorbescheids bei Einlegung eines Nachbarrechtsbehelfs

    Eigentümer, deren Grundstücke außerhalb des Baugebiets liegen, von dessen Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung abgewichen wird, können sich auf einen gebietsübergreifenden Gebietserhaltungsanspruch nur berufen, wenn die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung nach dem Willen des Plangebers, der in den Festsetzungen oder der Begründung des Plans zum Ausdruck kommen muss, ausnahmsweise auch außerhalb des Baugebiets Drittschutz vermitteln sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.1.2013, 4 B 48/12, juris, Rn. 5; OVG Koblenz, Beschl. v. 2.7.2013, 1 B 10480/13, juris, Rn. 9; OVG Bautzen, Beschl. v. 4.9.2012, 1 B 254/12, juris, Rn. 7).
  • VG München, 08.06.2016 - M 9 K 15.2828

    Befreiung vom Bebauungsplan zur Legalisierung eines Mobilfunkmasts bei

    Zwar stellen sie aufgrund ihrer Dimensionierung - geschätzt ca. 30 m 2 bis 60 m 2 - gewerbliche Nutzungen dar, da sie der Einspeisung des erzeugten Stroms ins Netz dienen (BayVGH, B.v. 7.12.2010 -15 CS 10.2432 - juris Rn. 11; OVG NW, B.v. 20.9.2010 - 7 B 985/10 - juris; SächsOVG, B.v. 4.9.2012 - 1 B 254/12 - juris).
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