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   OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 B 152/15   

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https://dejure.org/2015,35629
OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 B 152/15 (https://dejure.org/2015,35629)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.06.2015 - 3 B 152/15 (https://dejure.org/2015,35629)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 3 B 152/15 (https://dejure.org/2015,35629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG § 28 Abs. 2 S. 2
    Personensorge für Kleinkind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 B 152/15
    Entscheidend für den Schutz des Art. 6 GG ist die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 1987, BVerfGE 76, 1 [42 f.]), ohne dass es in diesem Zusammenhang darauf ankäme, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt.
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 B 152/15
    Auch wenn Art. 6 GG unmittelbar keinen Aufenthaltsanspruch gewährt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18. April 1989, BVerfGE 80, 81 [93]), muss die Ausländerbehörde gemäß der in Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 GG enthaltenen Grundsatznorm bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen des Ausländers an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen.
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 B 152/15
    Die Folgen einer vorübergehenden Trennung haben insbesondere dann hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. Januar 2006, NVwZ 2006, 682 [683]).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 B 152/15
    Von einer familiären Gemeinschaft wird in der Regel im Fall eines regelmäßigen Umgangs des ausländischen Elternteils, der dem auch sonst Üblichen entspricht, auszugehen sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 2. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris Rn. 25 ff.).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 B 152/15
    Bei der stets gebotenen Einzelfallbetrachtung verbietet sich allerdings eine schematische Abgrenzung zwischen aufenthaltsrechtlich grundsätzlich schutzwürdiger Lebens- und Erziehungsgemeinschaft einerseits und Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen andererseits (SächsOVG, Beschl. v. 2. November 2004 - 3 BS 416/04 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 25. Juni 2003, SächsVBl. 2003, 294), sondern es ist auf die tatsächliche Ausgestaltung der Beziehung zwischen dem ausländischen Elternteil und dem deutschen Kind abzuheben (BVerfG, Beschl. v. 30. Januar 2001 - 2 BvR 231/00 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 2. November 2004 a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 02.11.2004 - 3 BS 416/04

    Antrag nach § 123 VwGO

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 B 152/15
    Bei der stets gebotenen Einzelfallbetrachtung verbietet sich allerdings eine schematische Abgrenzung zwischen aufenthaltsrechtlich grundsätzlich schutzwürdiger Lebens- und Erziehungsgemeinschaft einerseits und Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen andererseits (SächsOVG, Beschl. v. 2. November 2004 - 3 BS 416/04 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 25. Juni 2003, SächsVBl. 2003, 294), sondern es ist auf die tatsächliche Ausgestaltung der Beziehung zwischen dem ausländischen Elternteil und dem deutschen Kind abzuheben (BVerfG, Beschl. v. 30. Januar 2001 - 2 BvR 231/00 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 2. November 2004 a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 25.06.2003 - 3 BS 111/02

    Lebensgemeinschaft, Trennung, Personensorge

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 B 152/15
    Bei der stets gebotenen Einzelfallbetrachtung verbietet sich allerdings eine schematische Abgrenzung zwischen aufenthaltsrechtlich grundsätzlich schutzwürdiger Lebens- und Erziehungsgemeinschaft einerseits und Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen andererseits (SächsOVG, Beschl. v. 2. November 2004 - 3 BS 416/04 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 25. Juni 2003, SächsVBl. 2003, 294), sondern es ist auf die tatsächliche Ausgestaltung der Beziehung zwischen dem ausländischen Elternteil und dem deutschen Kind abzuheben (BVerfG, Beschl. v. 30. Januar 2001 - 2 BvR 231/00 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 2. November 2004 a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 24.02.2017 - 3 B 259/16

    Familiäre Lebensgemeinschaft; Herkunftsland, gemeinsame Rückkehr, Integration,

    Die Folgen einer vorübergehenden Trennung haben insbesondere dann ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann (SächsOVG, Beschl. v. 9. Juni 2015 - 3 B 152/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 23.07.2019 - 3 B 174/19

    Arbeitnehmer; Assoziationsabkommen; Familienangehöriger; gemeinsamer Wohnsitz

    Auch mögliche gerichtliche Schritte, ein Umgangsrecht durchzusetzen, sind weder im Einzelnen angegeben noch besteht die durch Tatsachen begründete Aussicht, dass der Antragstellerin in absehbarer Zeit ein Umgangsrecht mit der Perspektive eingeräumt wird, dass sich eine Lebensgemeinschaft zwischen der Antragstellerin und ihren beiden Kindern wieder einstellen wird (vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 9. Juni 2015 - 3 B 152/15 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 7. Oktober 2010 - 10 CS 10.1839, 10 C 10.1840 -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 27.07.2022 - 3 B 179/22

    Wohnsitzauflage; Änderung; Zustimmung; Vorwegnahme der Hauptsache

    Die Folgen einer auch nur vorübergehenden Trennung haben insbesondere dann ein hohes, gegen eine Trennung sprechendes Gewicht, wenn wie hier ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9. Juni 2015 - 3 B 152/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.; vgl. OVG LSA, Beschl. v. 22. Januar 2015 - 2 O 1/15 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 07.07.2020 - 3 A 1002/19

    Beweiswürdigung; Überzeugungsgrundsatz; Rücknahme Aufenthaltserlaubnis;

    Die Folgen einer vorübergehenden Trennung haben insbesondere dann ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann (SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2018 - 3 B 152/15 -, juris Rn. 12 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 10.05.2017 - 3 B 90/17

    Duldung, Anspruch, Stiefkind; familiäre Lebensgemeinschaft

    Auch entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Folgen einer vorübergehenden Trennung hier ein geringeres Gewicht haben, da kein sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen könnte (SächsOVG, Beschl. v. 9. Juni 2015 - 3 B 152/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 22.02.2021 - 3 B 10/21

    Ausweisung; besonders Schwerwiegendes Ausweisungsinteresse; familiäre

    Insbesondere hat der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht, dass er tatsächliche oder rechtliche Schritte eingeleitet hat und dass damit die begründete Aussicht besteht, dass ihm in absehbarer Zeit sicher ein Umgangsrecht zu seinem Kind eingeräumt wird, das in eine von Art. 6 GG erfasste familiäre Lebensgemeinschaft münden könnte (SächsOVG, Beschl. v. 9. Juni 2015 - 3 B 152/15 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 05.10.2018 - 3 B 362/18

    Abschiebung; familiäre Lebensgemeinschaft; minderjährige Kinder; Kindeswohl

    Die Folgen einer vorübergehenden Trennung haben hier zudem ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht, da drei noch sehr kleine Kinder betroffen sind, denen ein möglicherweise nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung nicht begreifbar gemacht werden kann (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9. Juni 2015 - 3 B 152/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 05.07.2018 - 3 B 36/18

    Abschiebung; Ausweisung; Freizügigkeit; mehrjährige Haftstrafe;

    Die Folgen einer vorübergehenden Trennung haben insbesondere dann ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann (SächsOVG, Beschl. v. 9. Juni 2015 - 3 B 152/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 04.09.2018 - 3 A 848/18

    Familiäre Lebensgemeinschaft; Herstellung; Strafhaft; Kindeswohl

    Die Folgen einer vorübergehenden Trennung haben insbesondere dann hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann (SächsOVG, Beschl. v. 9. Juni 2015 - 3 B 152/15 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • VG Magdeburg, 28.08.2015 - 3 A 151/15
    Den gleichzeitig gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das Gericht abgelehnt durch Beschluss vom 17.6.2015 - 3 B 152/15 MD Gegen den am 20.7.2015 zugestellten klageabweisenden Gerichtsbescheid hat der Kläger am 29.7.2015 die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt.
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